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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0843/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den städtischen Entsorgungsvertrag mit der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG, vormals Müllverbrennung Kiel GmbH, vom 30. Juli 1998 fristgerecht mit Wirkung zum 31.12.2023 zu kündigen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Erfüllung der Entsorgungspflicht zwischen dem Kreis Schleswig-Flensburg und der Landeshauptstadt Kiel vom 26. November 1996 i. d. F. vom 23. Dezember 1997 und unter Beachtung der Ergänzungsvereinbarung vom 30. Oktober 2014 fristgerecht mit Wirkung zum 31.12.2023 zu kündigen.

 

  1. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel wird beauftragt, die Neuausschreibung der Entsorgungsleistung für Restabfall für die Landeshauptstadt Kiel zum 01.01.2024 durchzuführen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG, vormals Müllverbrennung Kiel GmbH, besteht ein Vertrag über die Entsorgung von Restabfällen, der zum 01.01.1998 in Kraft trat und eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2023 hat. Danach verlängert sich der Vertrag um fünf Jahre, wenn er nicht 24 Monate vor Vertragsende von einer der Parteien gekündigt wird.

 

Aufgrund der langen Laufzeit soll der aus dem Jahr 1998 stammende Vertrag nicht weiter verlängert werden, um aktuelle Marktkonditionen bei einer Neuausschreibung zu erzielen.

 

Die Landeshauptstadt Kiel und der Kreis Schleswig-Flensburg haben des Weiteren Ende 1996 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Erfüllung der Entsorgungspflicht mit einer Vertragslaufzeit bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen. Auf Basis dieser Vereinbarung liefert der Kreis in seinem Gebiet anfallende Abfälle zur Müllverbrennungsanlage Kiel (MVK). Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung enthält wie der städtische Entsorgungsvertrag eine automatische fünfjährige Verlängerungsoption, wenn die Vereinbarung nicht 24 Monate vor Vertragsende von einem der Partner gekündigt wird.

 

Über den städtischen Entsorgungsvertrag wird sichergestellt, dass die Abfallmengen des Kreises Schleswig-Flensburg zu den in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgelegten Konditionen bei der Müllverbrennung Kiel angeliefert werden.

 

Der städtische Entsorgungsvertrag nimmt Bezug auf die öffentlich-rechtliche Vereinbarung und verpflichtet die MVK dazu, die im Entsorgungsvertrag und den dazu gehörigen Protokollnotizen genannten Rechte und Pflichten bezüglich der thermischen Verwertung der Abfälle aus dem Kreis Schleswig-Flensburg zu erfüllen. Aufgrund dieses Zusammenhangs zwischen diesen beiden Verträgen müssen die Kündigungen abgestimmt erfolgen, da anderenfalls eine Verpflichtung der Landeshauptstadt Kiel aus der öffentlichen Vereinbarung zur Entsorgung von Abfällen besteht, die aufgrund der beabsichtigten Kündigung des Entsorgungsvertrages mit der MVK nicht mehr mit einer vertraglichen Verpflichtung der MVK hinterlegt wäre.  Es wird davon ausgegangen, dass die freiwerdenden Kapazitäten entweder mit Hausabfällen oder mit Gewerbeabfällen ausgelastet werden, die am Markt ausgeschrieben werden.

 

Die Kündigungsfrist endet in beiden Fällen am 31.12.2021. Es ist sinnvoll, den städtischen Entsorgungsvertrag bereits früher zu kündigen, um über einen angemessenen Zeitraum für die Neuausschreibung der Entsorgungsleistung zu verfügen. Dementsprechend soll sowohl die Kündigung des städtischen Entsorgungsvertrages als auch die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung spätestens im ersten Quartal 2021 erfolgen.

 

Es ist vorgesehen, die Entsorgungsleistung EU-weit auszuschreiben. Als Zuschlagskriterien sollen neben dem Preis auch ökologische Kriterien gewählt werden, die die Energieeffizienz der Entsorgungsanlage sowie die Transportemissionen berücksichtigen. Da aufgrund der Zero Waste-Strategie der Landeshauptstadt Kiel damit zu rechnen ist, dass sich die Abfallmengen reduzieren werden, sollen Regelungen zur Berücksichtigung von Mengenschwankungen in die Vergabeunterlagen aufgenommen werden.

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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