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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE - 0950/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die zweite Coronawelle hat Deutschland erreicht. Die verschärfte Kontaktvermeidung bei Sozialbehörden besteht schon seit Frühjahr und wird jetzt zumindest bis Ende des Jahres fortgeführt.

Viele Sozialbehörden sind für die Bürger*innen schwer erreichbar, besonders für Menschen ohne digitalen Zugang, mit Sprachschwierigkeiten und für Wohnungslose. Hier ist jetzt die städtische Verwaltung gefragt für die Bürger*innen befriedigende barrierefreie Zugänge entsprechend § 17 Abs. 1 SGB I zu schaffen.

  1. Wie wird in Sozialbehörden sichergestellt, dass Kopierer frei zugänglich sind, so dass Bürger*innen, die von den Behörden gewünschten und nach § 60 Abs. 1 SGB I geforderten Unterlagen zumindest kostenfrei kopieren können?
  2. Die BA bestimmt in ihrer Weisung vom 20.06.2018 [Weisung 201806011]: „Die BA befürwortet die Ausstellung von Eingangsbestätigungen durch Jobcenter trotz fehlender, gesetzlicher Verpflichtung auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge.“ Welche Wege hat die Verwaltung geschaffen, damit Bürger*innen auf Wunsch eine Eingangsbestätigung für eingereichte Unterlagen erhalten können, so wie die BA das in dieser Weisung bestimmt?
  3. Welche digitalen Zugänge bzw. Verfahrensweisen hat die Verwaltung geschaffen um die durch die verschärfte Kontaktvermeidung hervorgerufene o.g. Unerreichbarkeit zu kompensieren?

 

 

 

gez. Ratherr Burkhardt Gernhuber   f.d.R.

Ratsfraktion DIE LINKE

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Sachverhalt/Begründung

Kleine Anfrage:

 

Die zweite Coronawelle hat Deutschland erreicht. Die verschärfte Kontaktvermeidung bei Sozialbehörden besteht schon seit Frühjahr und wird jetzt zumindest bis Ende des Jahres fortgeführt.

Viele Sozialbehörden sind für die Bürger*innen schwer erreichbar, besonders für Menschen ohne digitalen Zugang, mit Sprachschwierigkeiten und für Wohnungslose. Hier ist jetzt die städtische Verwaltung gefragt für die Bürger*innen befriedigende barrierefreie Zugänge entsprechend § 17 Abs. 1 SGB I zu schaffen.

 

  1. Wie wird in Sozialbehörden sichergestellt, dass Kopierer frei zugänglich sind, so dass Bürger*innen, die von den Behörden gewünschten und nach § 60 Abs. 1 SGB I geforderten Unterlagen zumindest kostenfrei kopieren können?

 

  1. Die BA bestimmt in ihrer Weisung vom 20.06.2018 [Weisung 201806011]: „Die BA befürwortet die Ausstellung von Eingangsbestätigungen durch Jobcenter trotz fehlender, gesetzlicher Verpflichtung auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge.“ Welche Wege hat die Verwaltung geschaffen, damit Bürger*innen auf Wunsch eine Eingangsbestätigung für eingereichte Unterlagen erhalten können, so wie die BA das in dieser Weisung bestimmt?

 

  1. Welche digitalen Zugänge bzw. Verfahrensweisen hat die Verwaltung geschaffen um die durch die verschärfte Kontaktvermeidung hervorgerufene o.g. Unerreichbarkeit zu kompensieren?

 

 

 

gez. Ratsherr Burkhardt Gernhuber   f.d.R.

Ratsfraktion DIE LINKE

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Anlagen

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