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ALLRIS - Drucksache

Antrag eines Beirates - 1064/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

 

13.11.2020

Beirat für Menschen mit Behinderung

 

 

Abstimmung: Beschlossen bei einer Gegenstimme

18.11.2020

Kinder- und Jugendbeirat

 

 

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0 , Enthaltungen: 0

 

Antrag:

 

Der Antrag mit der Drs 0977/2020 wird mit folgender Änderung beschlossen.

 

Die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel wird beschlossen mit folgender Änderung beim §14a.

 

§ 14 a Sitzungen in Fällen höherer Gewalt (§ 35 a GO)

 

Bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Infektionsschutzes oder vergleichbaren Notsituationen können notwendige Sitzungen der Ratsversammlung, und der Ausschüsse und der Beiräte als Videokonferenz durchgeführt werden. Alles Nähere regeln die Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die Ausschüsse und die Geschäftsordnungen und Satzungen der Beiräte.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Besonders während einer Krisensituation sind die Beiräte für die Kommunalpolitik von hoher Wichtigkeit. Denn Kinder und Jugendliche sind ebenfalls sehr stark von der Pandemie betroffen. Sie wurden mit vielen Problemen und Schwierigkeiten konfrontiert. Im Falle einer Notsituation sollte der Junge Rat trotz dessen fähig sein, die Sorgen und Anliegen der 17.000 Kieler Kinder und Jugendlichen zu vertreten und sich für diese einzusetzen, so wie es der §47f der Gemeindeordnung vorsieht. Die Tätigkeit sollte jedoch ausgeübt werden, ohne dabei die Gefahr einzugehen bei einem derartigen Infektionsgeschehen, eine öffentliche Sitzung durchzuführen. Im Verlauf der Pandemie hat der Junge Rat bereist demonstriert, dass der Bedarf für unsere Arbeit vorhanden ist. Durch das Einbringen eines Antrags in Bezug auf das Homeschooling wurden viele Chancenungleichheiten verringert. Somit wird belegt, dass unser Beitrag für die jungen Kieler*innen von hoher Bedeutung ist. Außerdem unterstützen die Beiräte der Landeshauptstadt Kiel mit ihrem Fachwissen die Ämter, Ausschüsse und die Ratsversammlung. Die Tätigkeiten der Beiräte sind das Fundament der funktionierenden Ratsversammlung und der Ausschüsse. Ohne diese Gewährleistung werden diese Gremien wahrhaftig Beeinträchtigungen spüren. Folglich werden durch das Recht der Beiräte digital Beschlüsse fassen zu dürfen, nicht nur die Gesundheit der Beiratsmitglieder, die funktionsfähige Arbeit dieser, sondern ebenfalls die zweckmäßige Arbeit der Ratsversammlung und der Ausschüsse garantiert.

 

„Der Antrag wird vom Beirat für Menschen mit Behinderung befürwortet und unterstützt.“

 

" Der Beirat für Seniorinnen und Senioren der Landeshauptstadt Kiel (Seniorenbeirat Kiel) begrüßt den Antrag des Jungen Rates ausdrücklich. Gerade für Mitglieder des Seniorenbeirates, die in einer Pandemie oder in einem Katastrophenfall zu den besonders gefährdeten Mitbürgern zählen, ist es von großer Wichtigkeit, dass Anträge, Beschlüsse, Meinungen und Stellungnahmen sowie die Auseinandersetzung im Gremium auch ohne direkten Kontakt der Mitglieder untereinander in Online-Sitzungen weiterhin stattfinden können. Der Seniorenbeirat würde gern von der beantragten Sitzungsmöglichkeit soweit Gebrauch machen, wie es die technischen und persönlichen Voraussetzungen bei den Mitgliedern jeweils erlauben."

 

 

 

 

 

gez. Emma Louisa Döhler

Vorsitzende des Jungen Rates

 

 

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