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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0640/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Gebietsänderungsvertrag bezüglich der Erweiterung des Holtenauer Knotens mit der Gemeinde Altenholz zu schließen. Dies führt zu einer Umgemeindung von Flächen der Gemeinde Altenholz auf die Landeshauptstadt Kiel. Die betroffenen Flächen sind in § 1 des anliegenden Vertragsentwurfs sowie auf der Anlage GA1 näher bezeichnet.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

 

Bezugnehmend auf die Drs. 0257/2021 bietet die beschlossene Vorzugsvariantes B 3 der Machbarkeitsuntersuchung den größten verkehrlichen Nutzen, da sie zum einen nicht auf das Erschließungsstraßennetz Holtenaus zurückgreift, sondern den Verkehr um Holtenau herumführt. Hiervon profitieren nicht nur die Kfz-Verkehre von Holtenau Ost, sondern auch alle Verkehre innerhalb der Ortslage von Holtenau, da keine zusätzliche Belastung und teilweise auch eine Entlastung erreicht wird.

 

Zum anderen verbindet die Variante B 3 Holtenau Ost direkt mit Altenholz-Stift. Eine zweite Anbindung von Altenholz-Stift entlastet beispielsweise den Ortskern von Durchgangsverkehren zu den Schulen und verbessert die Anbindung auch an das übergeordnete Straßennetz.

 

Das Projekt liegt an der heutigen Kreisgrenze des Kreises Rendsburg-Eckernförde und der Landeshauptstadt Kiel. Dies wirkt sich auf die Zuständigkeiten - beispielsweise die Straßenbaulastträgerschaften - aus. Der Kreis und die Landeshauptstadt verwalten Kreisstraßen auf ihren Gebieten. Die Gemeinde Altenholz ist selbst für eigene Gemeindestren zuständig. Die Bundesstraße B 503 wird in Auftragsverwaltung vom Land Schleswig-Holstein (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH) r die Bundesrepublik Deutschland verwaltet.

 

Nach Gesprächen mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie der Gemeinde Altenholz zeichnet sich folgender gemeinsamer Vorschlag zum weiteren Vorgehen bei der Umsetzung der Vorzugsvariante B 3 ab:

 

Die im heutigen Holtenauer Knoten mit der B 503 verknüpfte Kreisstraße K 22 (LHK), die in ihrer westlichen Fortsetzung auf dem Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur K 19 (RD) wird, soll über die neue Verbindungsstraße bis nach Holtenau Ost mit Anschluss an die K 5 (LHK) verlängert werden. Die neue Anbindung von Altenholz-Stift an die K 22 (LHK) bzw. die B 503 soll als Gemeindestraße gewidmet werden.

 

Die Straßenbaulast für diese Gemeindestraße läge dann bei der Gemeinde Altenholz, die der K 22 bei der Landeshauptstadt Kiel.

 

Nach § 3 Straßen- und Wegegesetz SH sind Kreisstraßen Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt oder mit benachbarten Kreisen oder kreisfreien Städten oder dem Anschluss von Gemeinden an Bundesfernstraßen, Landesstraßen, Eisenbahnhaltestellen, Schiffsladeplätze und ähnliche Einrichtungen zu dienen bestimmt sind.

 

r die auf dem Kreisgebiet von Rendsburg-Eckernförde befindlichen Abschnitte der zukünftigen K 22 (LHK) bedarf es einer interkommunalen Vereinbarung, um die Straßenbaulast dieser Abschnitte auf die LHK zu übertragen. Die Verwaltungen der Gemeinde Altenholz und der Landeshauptstadt Kiel stimmen überein, dass die Übertragung mittels des angehängten Gebietsänderungsvertrags erfolgen soll. Die im Projekt zu ergänzenden/umzubauenden Bundes- und Kreisstraßen liegen dann vollständig auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel. Die Flächen westlich der Bundesstraße einschlilich der neu zu errichtenden Gemeindestraße verbleiben auf dem Gebiet der Gemeinde Altenholz. Das Vorgehen ist so auch mit dem zu beteiligenden Kreis Rendsburg-Eckernförde abgestimmt.

 

Die Bundesstraße B 503 wird auch weiterhin in Auftragsverwaltung für die Bundesrepublik Deutschland durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH verwaltet.

 

Eine Kopie dieses Antrags der Verwaltung erhalten das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus SH, der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH, der Kreis Rendsburg-Eckernförde, die Gemeinde Altenholz sowie der Ortsbeirat Holtenau zur Kenntnis.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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