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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0645/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Die Werftstraße zwischen den Straßen „Zur Fähre“ und „Klausdorfer Weg“ wird in den kommenden drei Jahren bis 2025 zur Premiumroute ausgebaut (Drs. 0867/2019 und 0506/2021). Im Zuge dieser Baumaßnahme wird auf der Wasserseite ein 4 m breiter Beidrichtungsradweg und ein danebenliegender Gehweg hergestellt, so dass Radfahren im Beidrichtungsverkehr komfortabel und sicher möglich sein wird.

 

Bis es soweit ist, darf der Radweg, im späteren Verlauf der für den Radverkehr freigegebene Gehweg, ähnlich wie auch an der Kiellinie (Drs. 0482/2022) nicht mehr in beide Richtungen freigegeben werden. Der Radverkehr muss auf beiden Straßenseiten rechts fahren, da die Freigabe des linksseitigen Radweges stadtausrts aus Sicherheitsgründen nicht mehr erfolgen kann.

 

Diese Entscheidung musste seitens der Straßenverkehrsbehörde aufgrund des steigenden Radverkehrsaufkommens insgesamt getroffen werden. Hinzu kommt der deutlich höhere und weiter steigende Anteil von Pedelecs und die damit verbundenen höheren Geschwindigkeiten. Auch der höhere Platzbedarf durch Lastenräder unterstützt die Entscheidung, dass eine solche Veränderung in der Führung des Radverkehrs aus verkehrsrechtlichen Gründen als zwingend erforderlich angesehen wird.

 

Ein Zwei-Richtungsradweg muss gemäß den Vorgaben der StVO mindestens 2,50 m breit sein, um als solcher nach sorgfältiger Prüfung überhaupt ausgeschildert werden zu können. Im Ausnahmefall sind auch 2,00 m Breite akzeptabel, wenn das Radfahraufkommen gering ist. Dies ist in der Werftstraße jedoch nicht der Fall. Mehrere Abschnitte unterschreiten dieses notwendige Maß und auf vielen Abschnitten gibt es nur Gehwege die für Radfahrende freigegeben sind.

 

Insbesondere im Abschnitt zwischen den Straßen „Zur Fähre“ und „Elisabethstraße“ sowie zwischen den Straßen „Franziusallee“ und „Klausdorfer Weg“ gibt es tagtäglich nicht nur Konflikte zwischen Radfahrenden untereinander, sondern auch zwischen Radfahrenden und Fußgehenden.

 

Auch für die anstehende Bauphase der Premiumroute 1 (Baubeginn voraussichtlich in 2023) ist es erforderlich, die Radverkehrsführung aus den oben genannten Sicherheitsbedenken zu verändern.

 

Die Straßenverkehrsbehörde wird aus diesen Gründen im Abschnitt zwischen den Straßen „Zur Fähre“ und „Klausdorfer Weg“ die Freigabe für den linksseitigen Radverkehr aufhebenssen. Zukünftig muss der Radverkehr auf beiden Straßenseiten rechts fahren, da das Linksfahren stadtauswärts aus Sicherheitsgründen verboten werden muss.

 

 

Zwischenlösung bis zur Fertigstellung der Premiumroute (Veloroute 1)

 

Um auf die neue Verkehrssituation hinzuweisen und somit dem Selbstverständnis der Fahrradstadt Kiel zu genügen, soll es flankierende Maßnahmen mit zusätzlicher Markierung und Beschilderung geben (Anlage 1 und 2). Auch ist zu befürchten, dass ohne die vorgesehenen Maßnahmen eine Verhaltensänderung bei Radfahrenden nicht unmittelbar erreicht werden kann, ohne dass regelmäßig verkehrliche Kontrollen durchgeführt werden.

 

Es ist daher vorgesehen, durch ergänzende Beschilderung und Markierung den Radverkehr frühzeitig über den erforderlichen Wechsel der Straßenseite zu informieren und auch die Möglichkeit aufzuzeigen, die vorhandene Querungstelle in Höhe der Kieler Straße zu nutzen. Diese Querungsstelle wird ab Oktober 2022 umgebaut (Drs. 0325/2022). Auch im weiteren Verlauf der Werftstraße soll die neue Radverkehrsführung durch ergänzende Markierung von Piktogrammen verdeutlicht werden.
 

Um Kenntnisnahme wird gebeten. Eine Kopie dieser Geschäftlichen Mitteilung erhalten die Ortsbeiräte Gaarden, Ellerbek/Wellingdorf und Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf zur Kenntnis.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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