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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0692/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Kieler Funk-Taxi-Zentrale eG hat am 15.03.2022 eine Erhöhung des Taxitarifs beantragt. Nach Eingang des Antrages wurde die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung durchgeführt. Dabei sind keine Einwände erhoben worden. Die IHK zu Kiel hat den Antrag als sachgerecht und maßvoll eingeschätzt und dessen Genehmigung vollumfänglich befürwortet.

 

Die beantragte Erhöhung des Tarifs ist unter Berücksichtigung der sich in 2022 bislang ergebenden und sich weiterhin abzeichnenden allgemeinen Teuerungsrate unter den sich verändernden Rahmenbedingungen (u.a. durch Anhebung des Mindestlohns zum 01.10.2022, die Preisentwicklung an den Tankstellen u.a. durch den Ukraine-Konflikt) als moderat zu bezeichnen.

 

Der aktuelle Kieler Taxentarif befindet sich im Vergleich zu den anderen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein derzeit noch im Mittelfeld. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat z.B. bereits auf die deutlichen Kostensteigerungen reagiert und einer Anhebung des dortigen Taxentarifes zugestimmt (durchschnittlich + 25 %). Vergleichbares ist auch für die übrigen Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein zu erwarten, um diesen Steigerungen entgegenzuwirken.

 

Bezahlbarer, verlässlicher Taxiverkehr als Ergänzung zum ÖPNV ist ein wichtiger Standortfaktor, insbesondere für Kiel als Landeshauptstadt und als Kreuzfahrer-Destination.

 

So merkt die IHK Kiel zu Recht an, dass die Erhöhung der Beförderungsentgelte insgesamt als maßvoll einzuschätzen ist, insbesondere eben vor dem Hintergrund deutlich gestiegener und kurzfristig weiter steigender Lohn- und Betriebskosten. Sie entspricht im Durchschnitt den durch die Lohnsteigerungen entstandenen zusätzlichen Kosten.

Die beantragen Beförderungsentgelte entsprechen u.a. hinsichtlich der Cent-Beträge und auch des Fortschaltbetrages den speziellen Anforderungen des Eichrechts, um diese in die Taxameter einspielen zu können.

Taxen sind nach rechtlicher Definition des Personenbeförderungsrechts ergänzender Bestandteil des öffentlichen Personennachverkehrs (ÖPNV) und dienen somit ebenfalls, wie der liniengebundene ÖPNV, der öffentlichen Daseinsfürsorge und der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichenden Verkehrsdienstleistungen.

Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Kieler Taxengewerbes ist der nachstehende Tarif in der Landeshauptstadt Kiel vorgesehen (Ist/Soll-Vergleich):

 

 

Aktueller

Tarif (Euro)

Neuer

Tarif (Euro)

Differenz

(Euro)

Differenz

(%)

Grundentgelt

3,40 €

3,90 €

+ 0,50

14,71

Fahrtstrecke

bis einschließlich 2 km

2,10 €

2,30 €

+ 0,20

9,52

Fahrtstrecke über 2 km

bis einschließlich 6 km

1,90 €

2,10 €

+ 0,20

10,53

Fahrtstrecke über 6 km

1,45 €

1,60 €

+ 0,15

10,34

Zuschlag Großraumtaxi

(mehr als 4 Fahrgäste)

6,00 €

6,00 €

unverändert

. / .

Wartezeit /Std.

24,00 €

24,00 €

unverändert

. / .

 

Die beantragte Tariferhöhung wirkt sich wie folgt auf Beispielfahrten aus (ohne Zuschläge):

 

 

Aktueller

Tarif (Euro)

Neuer

Tarif (Euro)

Differenz

(Euro)

Differenz

(%)

Fahrt von 2 Km

7,60

8,50

0,90

11,84

Fahrt von 4 Km

11,40

12,70

1,30

11,40

Fahrt von 6 Km

15,20

16,90

1,70

11,18

Fahrt von 8 Km

18,10

20,10

2,00

11,05

Fahrt von 10 Km

21,00

23,30

2,30

10,95

Fahrt von 12 Km

23,90

26,50

2,60

10,88

Fahrt von 14 Km

26,80

29,70

2,90

10,82

Fahrt von 16 Km

29,70

32,90

3,20

10,77

Fahrt von 18 Km

32,60

36,10

3,50

10,74

Fahrt von 20 Km

35,50

39,30

3,80

10,70

 

r das Gebiet der Landeshauptstadt Kiel ergibt sich daraus eine durchschnittliche Anpassung von ca. 11 %, während sich z.B. für das Gebiet der Hansestadt Lübeck eine durchschnittliche Steigerung von 25 % ergibt (vgl. Seite 1). Diese Differenz erklärt sich insbesondere aus der Tatsache, dass für das Gebiet der Hansestadt Lübeck die letzte Tarifanpassung vor ca. 3 ½ Jahren vorgenommen worden ist, für das Gebiet der Landeshauptstadt Kiel in regelmäßigen Abständen von ca. 1 ½ bis 2 Jahre (zuletzt zum 01.09.2020).

 

Eine weitere Änderung betrifft Nr. 6 der Anlage zu § 5 der Kieler Taxenordnung mit bisher folgendem Wortlaut:

 

Das Entgelt für die Wartezeiten und der Zuschlag für die Inanspruchnahme eines Großraumtaxis sind in dem vom Fahrpreisanzeiger angezeigten Fahrpreis enthalten.“

 

Dazu teilte uns die Eichdirektion Nord (EDN) in ihrer Stellungnahme Folgendes mit:

 

Zu der Nr. 6 (der Anlage zu § 5) stellen wir fest, dass der Zuschlag während der Besetzfahrt nicht mit dem Grundpreis und dem Entgelt für die Wegstrecke und die Wartezeiten in Summe angezeigt wird. Der Zuschlag wird, soweit hinzugefügt, extra in einer gesonderten Anzeige des Taxameters ausgewiesen und kann bei Abrechnung in der Betriebsstellung „Kasse“ aufsummiert werden. Die Summenbildung muss dann gemäß der aktuellen Prüfvorschrift am Taxameter für mindestens 5 s angezeigt werden. Die Formulierung für Nr. 6 der Anlage zu § 5 sollte insofern geändert werden. Sie kann aber auch entfallen.“

 

Dem Vorschlag der EDN wird gefolgt. Die Nr. 6 aus der Anlage zu § 5 der Kieler Taxenordnung (s.o.) entfällt ersatzlos, da sich entsprechende inhaltsgleiche Regelungen bereits aus der Prüfvorschrift nach den Bestimmungen des Eichrechts ergeben.

 

 

 

Die dementsprechend geänderte Stadtverordnung (Änderung der Anlage zu § 5) erhält die in der Anlage dargestellte Fassung und wird hiermit gem. § 55 Landesverwaltungsgesetz der Ratsversammlung vorgelegt und soll zum 01.10.2022 in Kraft treten.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Neue Anlage zu § 5 der Stadtverordnung

Synopse

 

 

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Anlagen

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