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Antrag der Verwaltung - 0833/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 800.000 EUR für den Umbau der Werftstraße gem. §§ 82 und 84 Gemeindeordnung im Teilplan 543 mittels Deckung einer Einsparung im Teilplan 541
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Entscheidung
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08.11.2022
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Antrag
Antrag:
Der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 800.000 EUR für die Investitionen „Werftstraße“ (Investitionsnummer 5430010114) wird gem. § 82 i. V. m. § 84 Gemeindeordnung (GO) zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch eine Einsparung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 800.000 EUR bei der Investition Holsteinstadion 2. Erschließung (Investitionsnummer 5410010303) im Teilplan 541.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Der Bauausschuss hat der Umsetzung der Maßnahme Werftstraße (Drs. 0867/2019) als Teil des Projektes „III.a Premiumradrouten in der Landeshauptstadt Kiel“ aus dem Green City Plan (Drs. 0716/2018) zugestimmt.
Bei der Aufstellung des Haushaltes 2022 im Frühjahr 2021 ist die Verwaltung noch von einer zeitnahen Bearbeitung des Förderantrages für das Projekt ausgegangen, so dass hierfür investive Mittel 2022 zur Umsetzung eingestellt waren. Im Frühjahr wurden wir darüber informiert, dass eine Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn - ein förderunschädlicher Baubeginn vor dem Erhalt des Förderbescheides - durch den Fördergeldgeber nicht zugestimmt werde. Das hat dazu geführt, dass die Verwaltung die für die Maßnahme eingeplanten Kassenmittel freigegeben hat. Eine weitere Bearbeitung unseres Antrages durch den Fördergeldgeber wurde zeitnah nach Beschluss des Bundeshaushaltes 2022 im Juni 2022 in Aussicht gestellt. Da Rückfragen an den Fördergeldgeber zwischen Juni und August ergebnislos geblieben sind und der Nachtragshaushalt 2022 notwendig wurde, wurden alle in diesem Jahr nicht zur Realisierung notwendigen Kassenmittel zurückgegeben. Mit Datum 26.08.2022 hat sich nun eine neue Situation ergeben. Der Fördergeldgeber hat unverbindlich Fördermittel für das Projekt in Aussicht gestellt und dabei seine Zustimmung zum förderunschädlichen Beginn mitgeteilt. Daher soll nun die Veröffentlichung der Ausschreibung noch in 2022 erfolgen, so dass ein Baubeginn im Februar 2023 erfolgen kann.
Die Deckung der Verpflichtungsermächtigung im Teilplan 541 ist möglich geworden, da bei der Straßenbaumaßnahme für die 2. Erschließung des Holsteinstadions ein geringerer Haushaltsmittelansatz erforderlich ist.
Investitionsnummer | Bezeichnung | Bilanzkonto | Kostenstelle | Kostenträger | HH-Ansatz 2022 alt | HH-Ansatz 2022 neu |
5430010114 | Werftstraße | 04510002 | 50042 | 54100101 | -2.400.000,00
| -3.200.000,00 |
5410010303 | Holsteinstadion 2. Erschließung | 04510002 | 50042 | 54100101 | -3.500.000,00 | -2.700.000,00 |
Doris Grondke
Stadträtin