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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0836/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Nach den von der Ratsversammlung beschlossenen „Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt Kiel“ vom 25.08.2005 werden die in Anlage 1 aufgeführten 128 jugendlichen Sportler*innen für im Jahr 2022 erbrachte Leistungen am Freitag, den 25. November 2022, geehrt.

 

Gemäß § 13 der o.a. Richtlinien wird den jugendlichen Sportler*innen für erbrachte Leistungen eine Plakette am Band und eine Urkunde durch die Landeshauptstadt Kiel verliehen.

 

r die Ehrung können 14- bis 18-jährige Sportler*innen vorgesehen werden, wenn sie folgende Kriterien nach § 13, Punkt 13.1, erfüllen:

 

Teilnahme an einer Weltmeisterschaft

Teilnahme an einer Europameisterschaft

1. 3. Platz Deutsche Meisterschaft

1. Platz Landesmeisterschaft

1. Platz Nord (Ost)deutsche Meisterschaft

Ehrenamtliche Leistungen (besonders lobenswerte Haltung)

 

Sport und Bewegung sind Elemente der Daseinsvorsorge und Lebensqualität. Die Ehrung der Sportler*innen unterstützt das strategische Ziel Kinderfreundliche Stadt. Die Landeshauptstadt Kiel bringt durch die Ehrungsveranstaltung den erfolgreichen Sportler*innen ihre Wertschätzung entgegen.

 

Im Rahmen der Ehrung arbeiten verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung zusammen.

Das Amt für Sportförderung wird von Mitarbeiter*innen aus den Ämtern Immobilienwirtschaft (60.3.3), dem Stab des Oberbürgermeisters (OB-P.11) und dem Referat Kieler Woche (OB-K) unterstützt. Der wesentliche Teil der Personalkosten fällt beim Amt für Sportförderung im Budget 41-42 (Gesundheit und Sport) unter Produkt 421001 (Sportförderung) an.

 

Sachkosten für die Medaillen, die Urkunden, das Catering und den Blumenschmuck fallen in Höhe von etwa 3.500 an. Der Sportverband Kiel e.V. beteiligt sich mit 250 €.

 

 

 

 

 

 

Gerwin Stöcken   

Stadtrat

 

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Anlagen

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