Infosystem Kommunalpolitik
Antrag der Verwaltung - 0992/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Sechzehnte Nachtragsgebührensatzung zur Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen im Stadtgebiet Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Wirtschaftsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
01.11.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
16.11.2006
|
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die
vorgelegte Nachtragssatzung enthält im wesentlichen folgende Änderungen
(die
Änderungen des Satzungstextes sind in der Anlage 2 synoptisch dargestellt):
1. Redaktionelle Umgestaltung des § 2
Zur besseren Übersicht
wird der § 2 im Zuge dieser Satzungsänderung neu sortiert und sein Text
einheitlich formuliert. Durch diese redaktionelle Umgestaltung ändert sich der
Inhalt der Satzungsregelungen nicht.
In diesem
Zusammenhang müssen die Querverweise von den §§ 2, 3 und 10 auf die
Bestimmungen des § 2 entsprechend angepasst werden.
2. Gebühr für die Restabfallentsorgung (§ 2
Abs. 1)
Die
Gebühr für die Restabfallentsorgung wird gesenkt. Trotz des Anstiegs der
allgemeinen Kostensteigerung durch die Mehrwertsteueranhebung haben sich einige
wesentliche Kostenfaktoren für die Restabfallentsorgung verringert. Dazu
gehören die gegenüber dem Plan des Wirtschaftsjahres 2006 geringeren
Verbrennungsentgelte bei der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG und der
deutlich geringere Deponieverlust durch die Beendigung des Betriebes der
Bauabschnitte 1 und 2 der Deponie Schönwohld, so dass die in den Vorjahren
gebildeten Rückstellungen anteilig verbraucht werden können und so das Ergebnis
entlasten. Zusätzlich trägt auch die Einstellung des gegenüber dem Vorjahr
geringeren Gebührenfehlbetrages der Vergangenheit ihren Anteil zur
Gebührensenkung bei.
Ausgehend
von einem Normalhaushalt mit vier Personen, wirkt sich dies bei der Nutzung
eines 80l Behälters, der alle vierzehn Tage geleert wird, mit minus 1,03 pro
Monat aus.
3. Gebühr für
die Papierabfallentsorgung (§ 2 neuer Abs. 2)
Die
Gebühr für die Papierabfallentsorgung wird angehoben. Neben der allgemeinen
Kostensteigerung u. a. durch den Anstieg der Mehrwertsteuer sind geänderte
Schlüssel der Kostenrechnung, mit denen vorgelagerte Kostenstellen auf
Endkostenstellen verrechnet werden, für den erhöhten gebührenrelevanten Aufwand
der Papierabfallentsorgung verantwortlich.
Ausgehend
von einem Normalhaushalt mit vier Personen, wirkt sich dies bei der Nutzung
eines 120l Behälters, der alle vier Wochen geleert wird, mit plus 0,11 pro
Monat aus.
4. Gebühr für die Transportzuschläge (§ 2
neuer Abs. 4)
Die
Gebühr für die Transportzuschläge wird im Bereich der 1.100 l-Behälter geringfügig
angehoben, um die gestiegenen Fahrzeugkosten auszugleichen.
5. Gebühr für die Sondergestellungen und
Sonderleerungen von Behältern bis 5 cbm Füllvolumen (§ 3 Abs. 2)
Die
Gebühr für die Sondergestellungen und Sonderleerungen von Behältern bis 5 cbm
Füllvolumen wird angepasst, weil sich zum Teil die regulären Leerungsgebühren
als Ausgangsgröße für diese Gebühren geändert haben.
6. Zusatzkosten bei der befristeten
Gestellung von Containern ab 6 cbm Füllvolumen (§ 3 Abs. 3)
Neben
den Gebühren für die Gestellung und den Transport von Containern fallen die
Kosten für die Entsorgung der Containerinhalte an. Um Missverständnisse
auszuschließen, wird daher auch im Zusammenhang mit der befristeten Gestellung
von Containern auf die dazu in § 2 neuer Abs. 5 Satz 2 formulierte Regelung
hingewiesen.
7. Präzisierung
der Regelung zur Gebühr für die Bedarfsabholung (§ 4 neuer Abs. 4)
Um Missverständnisse auszuschließen, wird die Fälligkeit der Gebühr für die Bedarfsabholung von elektrischen und elektronischen Geräten für den Fall eindeutiger dargestellt, in dem die abzuholenden Gegenstände nicht am vereinbarten Abholort vorhanden sind und der Kunde seinen Auftrag nicht rechtzeitig storniert hat.
Das
Rechtsamt, das Rechnungsprüfungsamt und das Amt für Finanzwirtschaft haben
diese Vorlage mitgezeichnet.
Gert Meyer
Stadtrat
Finanzielle
Auswirkungen: (zu der Maßnahme:
Sechzehnte Nachtragsgebührensatzung zur Satzung über die Vermeidung und
Entsorgung von Abfällen im Stadtgebiet Kiel)
ð Die Beschlussvorlage hat keine
finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Haushaltsstelle der Maßnahme: entfällt
Bezeichnung
der Maßnahme: entfällt
Ausgaben
im Vermögenshaushalt / Mittelfristigen Investitionsprogramm
Die
Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie
folgt:
Investitionskosten Städtischer Eigenanteil
Haushaltsjahr
1. Planjahr
2. Planjahr
3. Planjahr
später
Gesamtkosten keine keine
Die
Investitionskosten sind im Haushalt / in der mittelfristigen Finanzplanung
veranschlagt:
ja
/ nein
Wenn
nein", Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben:
Ausgaben
im Verwaltungshaushalt (pro Jahr)
Personalkosten
: keine
Sachkosten: keine
Kapitalkosten
1) : keine
(Kapitalkosten
insgesamt: )
Die
Folgekosten sind im Haushalt veranschlagt:
ja / nein
Wenn
nein", Deckung angeben:
Durch
die Maßnahme / die Investitionen entstehen folgende Einnahmen:
keine
___________________________________________________________________
1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für
Finanzwirtschaft abzustimmen.
Strategische
Ziele (zu der Maßnahme:
Sechzehnte Nachtragsgebührensatzung zur Satzung über die Vermeidung und Entsorgung
von Abfällen im Stadtgebiet Kiel)
In
welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf die nachfolgend genannten
strategischen Ziele aus?
Der
Beitrag zur Zielerreichung ist: hoch /
mittel / gering
/ kein Beitrag
(bitte
hinter dem jeweiligen Ziel angeben)
Arbeitsplätze
schaffen: kein Beitrag
Wissenschaft
stärken: kein Beitrag
Kinder-
und familienfreundlichste Stadt werden: kein Beitrag
KIEL.SAILING
CITY - Welthauptstadt des Segelns: kein Beitrag
Verkehrsanbindung
verbessern: kein Beitrag
Begründung
(Ziel der Maßnahme):
Anpassung der Gebührensatzung zur Satzung über die
Vermeidung und Entsorgung von Abfällen im Stadtgebiet Kiel
In
welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf das Ziel Den Haushalt konsolidieren
und die Verwaltung als Unternehmen führen" aus?
Der ABK ist zwar ein nicht-wirtschaftliches
Unternehmen der Landeshauptstadt Kiel, wird jedoch nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten geführt. Mit einem Teil seiner Leistungen unterliegt der ABK
dem Eckwertebeschluss.
Wie
viele Frauen / Männer sind von der Maßnahme betroffen:
Frauen: Männer:
Begründung,
falls keine genauen Zahlen genannt werden können:
kein Bezug
In
welcher Weise wirkt sich die Maßnahme gleichstellungspolitisch aus?
Auf
weibliche / männliche Beschäftigte der Landeshauptstadt Kiel
Auf
Einwohnerinnen / Einwohner der Landeshauptstadt Kiel
Begründung,
falls keine Auswirkungen genannt werden können:
kein Bezug
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
69 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
146 kB
|