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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0992/2006

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die sechzehnte Nachtragsgebührensatzung zur Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen im Stadtgebiet Kiel (siehe Anlage 1) wird beschlossen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die vorgelegte Nachtragssatzung enthält im wesentlichen folgende Änderungen

(die Änderungen des Satzungstextes sind in der Anlage 2 synoptisch dargestellt):

 

1.      Redaktionelle Umgestaltung des § 2

Zur besseren Übersicht wird der § 2 im Zuge dieser Satzungsänderung neu sortiert und sein Text einheitlich formuliert. Durch diese redaktionelle Umgestaltung ändert sich der Inhalt der Satzungsregelungen nicht.

In diesem Zusammenhang müssen die Querverweise von den §§ 2, 3 und 10 auf die Bestimmungen des § 2 entsprechend angepasst werden.

 

2.   Gebühr für die Restabfallentsorgung (§ 2 Abs. 1)

Die Gebühr für die Restabfallentsorgung wird gesenkt. Trotz des Anstiegs der allgemeinen Kostensteigerung durch die Mehrwertsteueranhebung haben sich einige wesentliche Kostenfaktoren für die Restabfallentsorgung verringert. Dazu gehören die gegenüber dem Plan des Wirtschaftsjahres 2006 geringeren Verbrennungsentgelte bei der Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG und der deutlich geringere Deponieverlust durch die Beendigung des Betriebes der Bauabschnitte 1 und 2 der Deponie Schönwohld, so dass die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen anteilig verbraucht werden können und so das Ergebnis entlasten. Zusätzlich trägt auch die Einstellung des gegenüber dem Vorjahr geringeren Gebührenfehlbetrages der Vergangenheit ihren Anteil zur Gebührensenkung bei.

Ausgehend von einem „Normalhaushalt“ mit vier Personen, wirkt sich dies bei der Nutzung eines 80l Behälters, der alle vierzehn Tage geleert wird, mit minus 1,03 € pro Monat aus.

 


3.   Gebühr für die Papierabfallentsorgung (§ 2 neuer Abs. 2)

Die Gebühr für die Papierabfallentsorgung wird angehoben. Neben der allgemeinen Kostensteigerung u. a. durch den Anstieg der Mehrwertsteuer sind geänderte Schlüssel der Kostenrechnung, mit denen vorgelagerte Kostenstellen auf Endkostenstellen verrechnet werden, für den erhöhten gebührenrelevanten Aufwand der Papierabfallentsorgung verantwortlich.

Ausgehend von einem „Normalhaushalt“ mit vier Personen, wirkt sich dies bei der Nutzung eines 120l Behälters, der alle vier Wochen geleert wird, mit plus 0,11 € pro Monat aus.

 

4.   Gebühr für die Transportzuschläge (§ 2 neuer Abs. 4)

Die Gebühr für die Transportzuschläge wird im Bereich der 1.100 l-Behälter geringfügig angehoben, um die gestiegenen Fahrzeugkosten auszugleichen.

 

5.   Gebühr für die Sondergestellungen und Sonderleerungen von Behältern bis 5 cbm Füllvolumen (§ 3 Abs. 2)

Die Gebühr für die Sondergestellungen und Sonderleerungen von Behältern bis 5 cbm Füllvolumen wird angepasst, weil sich zum Teil die regulären Leerungsgebühren als Ausgangsgröße für diese Gebühren geändert haben.

 

6.      Zusatzkosten bei der befristeten Gestellung von Containern ab 6 cbm Füllvolumen (§ 3 Abs. 3)

Neben den Gebühren für die Gestellung und den Transport von Containern fallen die Kosten für die Entsorgung der Containerinhalte an. Um Missverständnisse auszuschließen, wird daher auch im Zusammenhang mit der befristeten Gestellung von Containern auf die dazu in § 2 neuer Abs. 5 Satz 2 formulierte Regelung hingewiesen.

 

7.      Präzisierung der Regelung zur Gebühr für die Bedarfsabholung (§ 4 neuer Abs. 4)

Um Missverständnisse auszuschließen, wird die Fälligkeit der Gebühr für die Bedarfsabholung von elektrischen und elektronischen Geräten für den Fall eindeutiger dargestellt, in dem die abzuholenden Gegenstände nicht am vereinbarten Abholort vorhanden sind und der Kunde seinen Auftrag nicht rechtzeitig storniert hat.

 

Das Rechtsamt, das Rechnungsprüfungsamt und das Amt für Finanzwirtschaft haben diese Vorlage mitgezeichnet.

 

 

 

 

Gert Meyer

Stadtrat

 

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Finanzielle Auswirkungen:  (zu der Maßnahme: „Sechzehnte Nachtragsgebührensatzung zur Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen im Stadtgebiet Kiel“)

 

ð Die Beschlussvorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

 

 

Haushaltsstelle der Maßnahme:                        entfällt

 

Bezeichnung der Maßnahme:                        entfällt

 

 

Ausgaben im Vermögenshaushalt / Mittelfristigen Investitionsprogramm

 

Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:

 

                        Investitionskosten                        Städtischer Eigenanteil

Haushaltsjahr                                                 

1. Planjahr                                                      

2. Planjahr                                                      

3. Planjahr                                                      

später                                                             

Gesamtkosten                        keine                                       keine

 

Die Investitionskosten sind im Haushalt / in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt:

 ja  /  nein

 

Wenn „nein", Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben:

 

 

Ausgaben im Verwaltungshaushalt  (pro Jahr)

 

Personalkosten :                         keine

 

Sachkosten:                        keine

 

Kapitalkosten 1)  :                        keine

 

(Kapitalkosten insgesamt:                         )

 

 

Die Folgekosten sind im Haushalt veranschlagt:    ja  /  nein

 

Wenn „nein", Deckung angeben:        

 

 

Durch die Maßnahme / die Investitionen entstehen folgende Einnahmen:

 

keine

 

___________________________________________________________________

1)  Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.

 


Strategische Ziele   (zu der Maßnahme: „Sechzehnte Nachtragsgebührensatzung zur Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen im Stadtgebiet Kiel“)

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf die nachfolgend genannten strategischen Ziele aus?

 

Der Beitrag zur Zielerreichung ist:  hoch  /  mittel  /  gering  /  kein Beitrag

(bitte hinter dem jeweiligen Ziel angeben)                                     

 

Arbeitsplätze schaffen:                        kein Beitrag

 

Wissenschaft stärken:                        kein Beitrag

 

Kinder- und familienfreundlichste Stadt werden:                        kein Beitrag

 

KIEL.SAILING CITY - Welthauptstadt des Segelns:                        kein Beitrag

 

Verkehrsanbindung verbessern:                        kein Beitrag

 

 

Begründung (Ziel der Maßnahme):

 

Anpassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen im Stadtgebiet Kiel

 

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf das Ziel „Den Haushalt konsolidieren und die Verwaltung als Unternehmen führen" aus?

 

Der ABK ist zwar ein nicht-wirtschaftliches Unternehmen der Landeshauptstadt Kiel, wird jedoch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt. Mit einem Teil seiner Leistungen unterliegt der ABK dem Eckwertebeschluss.

 

 

Wie viele Frauen / Männer sind von der Maßnahme betroffen:

 

Frauen:                           Männer:          

 

Begründung, falls keine genauen Zahlen genannt werden können:

 

kein Bezug

 

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme gleichstellungspolitisch aus?

 

Auf weibliche / männliche Beschäftigte der Landeshauptstadt Kiel

 

Auf Einwohnerinnen / Einwohner der Landeshauptstadt Kiel

 

 

Begründung, falls keine Auswirkungen genannt werden können:

 

kein Bezug

 

 

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Anlagen

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