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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0823/2010

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem gemeinsamen Städtebaulichen Rahmenkonzept Fachhochschule Kiel (Plan 6N.7) der GMSH und der Landeshauptstadt Kiel vom 07.07.2010 wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Anlass und Zielsetzung der Aufstellung eines Städtebaulichen Rahmenkonzeptes

 

1991 wurde ein städtebaulicher Ideenwettbewerb zur Unterbringung der Fachhochschule Kiel in den ehemaligen Gebäuden der Fa. Hell und HDW in Kiel Dietrichsdorf ausgelobt. Die daraus entwickelte Rahmenplanung ist nicht in Gänze bzw. abweichend davon umgesetzt worden.

 

Im Zusammenhang mit der Standortsuche für das Mehrzweckgebäude und der Entscheidung für den Standort nördlich des Sokratesplatzes im Jahre 2008 haben das Land und die Landeshauptstadt Kiel sich darauf verständigt, ein Städtebauliches Rahmenkonzept auf Grundlage des Ist- Zustandes zu entwerfen. Das Ergebnis des seit Dezember 2009 kontinuierlich abgestimmten Konzeptes ( Plan 6N.7) wurde am 06.07.2010 von Vertretern der Stadt Kiel dem Finanzministerium, dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes S-H und der GMSH bestätigt und soll nun als Städtebaulicher Rahmenplan eine für die Verwaltung der Stadt und des Landes bindende Planungsgrundlage bilden.

 

 

Geltungsbereich

 

Das beplante Gebiet umfasst die gesamten öffentlichen und privaten Flächen zwischen der östlichen Grenze des Ostuferhafens und dem Heikendorfer Weg bis zur Schwentinemündung im Süden.

 

 

Vorhandene Nutzungen

 

In dem o.g. Geltungsbereich befinden sich sowohl private, landeseigene als auch städtische Flächen (siehe Plan 3) mit entsprechenden privaten und öffentlichen Nutzungen. Gemäß Rahmenkonzept ist geplant, die in Plan 4N.4 schraffierten privaten und städtischen Flächen als Entwicklungsflächen für die FH Kiel vorzusehen.

 

 

Planinhalt

 

Hochbauliche Entwicklung

 

Die geplante Entwicklung der Studierendenzahlen der Fachhochschule Kiel in den kommenden Jahren erfordert eine entsprechende hochbauliche Entwicklung. Das vorliegende städtebauliche Rahmenkonzept entspricht mit einer möglichen Nutzflächenerweiterung von etwa 16.000 m² dieser Planung. Die in Plan 4N.4 dargestellten möglichen Neubauten umfassen in den Positionen 1-8 Nutzungen mit ca. 11.700 m² Nutzfläche und darüber hinaus optionale Erweiterungsflächen in den Positionen 9-12 von nochmals ca. 4.300 m² Nutzfläche. Die möglichen Flächenerweiterungen sind in der Anlage tabellarisch dargestellt.

 

Durch den Neubau des Mehrzweckgebäudes im Norden des Sokratesplatzes im Jahre 2009 und den z.Z. im Bau befindlichen Neubau für das Studienkolleg am östlichen Rand wird der Sokratesplatz als Campuszentrum gefasst. Der geplante Bibliotheksneubau im Norden des Geländes bildet den nördlichen Abschluss. Durch die Unterbringung der Computerschausammlung im Bunker am Eichenbergskamp wird das Gebäude adäquat in den Campus integriert. Die weiteren möglichen Neubauten fügen sich in die Struktur der vorhandenen Bebauung ein.

 

Verkehrsentwicklung

 

Die im Osten des Ostuferhafens im südlichen Bereich bereits angelegte Grenzstraße soll künftig im Norden des Geltungsbereiches zum Heikendorfer Weg verlängert werden. Entsprechend dieser neu zu errichtenden Westerschließung, an der auch der Fördewanderweg entlang geführt wird, konzentrieren sich die Stellplatzanlagen der FH Kiel im Westen des Geländes. Die KFZ-Erschließung erfolgt teils direkt und teils über die anbindenden Straßen Eichenbergskamp und Moorblöcken.

 

Die Busführung soll künftig - anders als bisher vorgesehen - nicht über die Grenzstraße sondern weiterhin über den Heikendorfer Weg erfolgen. Damit kann die ÖPNV-Erschließung der Wohnquartiere um den Heikendorfer Weg sichergestellt werden.

 

Die Grenzstraße, die als Haupt- Zubringerstraße für den Ostuferhafen fungiert und die Verbindung vom Ostring zur Westerschließung gewährleistet, trennt das Gelände der FH Kiel vom Fördeufer und den südlichen Nutzungen (z. Z. Mensa, International Office und Sprachenzentrum). Um die fußläufige Verbindung der Bereiche gefahrlos gestalten zu können, wird im Bereich der Ostuferhafenzufahrt der Grenzstraße eine Reduzierung der Verkehrsgeschwindigkeit und eine optimale Gestaltung der Querungsstellen angestrebt.

 

Alle weiteren Straßen innerhalb des Geltungsbereiches werden verkehrsberuhigt. Das gesamte Campuszentrum wird von Kraftfahrzeugverkehr freigehalten und als Fußgängerbereich umgestaltet.

 

Die Hauptfußwegeverbindung vom Schiffsanleger Dietrichsdorf entlang der Luisenstraße bis zur Nordspitze des Plangebietes wird im Zuge des noch zu erstellenden Außenanlagenrahmenkonzeptes als Campusweg ausgestaltet. Entsprechende Gestaltung erfahren auch die weiteren FH- Hauptwegeverbindungen zur Mensa, den ÖPNV- Haltestellen und dem Zentrum Dietrichsdorf. Der Ostseeküstenradweg wird künftig entlang des Heikendorfer Wegs ausgeschildert.

 

Außenraum- und Grünflächenentwicklung

 

Die im Ideenwettbewerb 1991 vorgeschlagene Grünachse zwischen Schwentine- und Luisenstraße ist aus o.g. Gründen so nicht realisierbar. Der Wunsch, den Grün- und Erholungsflächenanteil für die Fachhochschule und den Standort insgesamt zu erhalten und zu stärken bleibt jedoch bestehen und soll im Zuge des Außenanlagenrahmenkonzeptes noch ausgearbeitet werden. Insbesondere den Campusweg auch als grüne Achse auszubilden ist Ziel des städtebaulichen Rahmenkonzeptes.

 

 

Kosten für die Landeshauptstadt Kiel

 

Weitere tiefbau- bzw. freiraumtechnische Entwurfsplanungen

 

Im Anschluss an diese grundsätzliche Rahmenkonzeption sind zunächst zwei weitergehende tiefbau- bzw. freiraumtechnische Entwurfsplanungen erforderlich:

 

Auf Basis einer bereits aus früheren Jahren vorliegenden Entwurfsplanung wird das Tiefbauamt die Planung der verlängerten Grenzstraße bis zum Heikendorfer Weg mit geringen Eigenmitteln vornehmen können.

 

Das o. g. Außenraum- und Grünflächenkonzept wird von hauseigenen Landschaftsplanern der GMSH in Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung der LHK erarbeit. Dadurch fallen keine gesonderten Kosten für Vergaben an externe Planungsbüros an.

 

Ausführungsplanungen und anteilige Baukosten

 

Zur möglichen späteren baulichen Realisierung werden dann anteilig verteilt auf die Stadt und das Land detaillierte tiefbau- bzw. freiraumtechnischen Ausführungsplanungen sowie die Baukosten für eine mögliche Umsetzung von Maßnahmen erforderlich werden. Hierzu wird die Bauverwaltung zur gegeben Zeit gesonderte Beschlussvorlagen in die kommunale Selbstverwaltung einbringen.

 

 

Beteiligung des Landes und der Öffentlichkeit

 

Die GMSH wird das vorliegende gemeinsame Städtebauliche Rahmenkonzept Fachhochschule Kiel gleichfalls den entsprechenden Gremien des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung bzw. Beschlussfassung vorlegen.

 

Die Öffentlichkeit wird an der Planung über den Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf beteiligt. Der Ortsbeirat erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

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Anlagen

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