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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0861/2010

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Antrag

Antrag:

 

I.               Das Gesamtstädtische Einzelhandelskonzept Kiel (Anlage 1) wird als städtebaulicher Entwicklungsplan mit den Entscheidungen über die Anregungen beschlossen.

 

II.               Das Arbeitsprogramm (Anlage 2) zur Umsetzung des Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes Kiel wird beschlossen.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

 

Begründung zu I.:

 

I Vorbemerkung

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 02.10.2008 die Verwaltung beauftragt, ein gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept für die Landeshauptstadt Kiel neu zu entwickeln.

 

Die Gründe hierfür sind:

 

1.               Das gültige Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Kiel ist im Jahre 2000 beschlossen worden. Seitdem hat sich die Einzelhandelslandschaft in Kiel dynamisch weiterentwickelt. Als Steuerungsinstrument ist dieses Konzept nicht mehr ausreichend.

 

2.               Im Jahre 2008 wurde von der CIMA-GmbH Lübeck eine auf die Innenstadt bezogene Einzelhandelsuntersuchung vorgelegt. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde eine flächendeckende Bestandsaufnahme des Einzelhandelsbestandes im gesamten Kieler Stadtgebiet durchgeführt. Diese Erhebung konnte nun für eine gesamtstädtische Betrachtung genutzt werden.

 

3.               Die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen zur Steuerung von Einzelhandelsentwicklungen haben sich geändert (novellierte Fassungen des Baugesetzbuches 2004 und 2007). Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat im Rahmen der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes darauf hingewiesen, dass eine Fortschreibung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes sowie die Erstellung eines Nahversorgungskonzeptes als Entscheidungs- und Abwägungsgrundlage für künftige Einzelhandelsansiedlungen zwingend erforderlich ist.

 

4.               Hinsichtlich der wohnortnahen Grundversorgung hatte es in der Vergangenheit vermehrt Anzeichen dafür gegeben, dass sich die Versorgungsqualität spürbar verschlechtern könnte. Der Rückzug bekannter Lebensmittelanbieter aus den gewachsenen Zentren zeichnete sich ab. Insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung bestand deshalb dringender Handlungsbedarf.

 

II Verfahren

 

1. Gutachten

 

Mit der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Gutachtens wurde das bundesweit renommierte Planungsbüro Junker und Kruse aus Dortmund beauftragt. Dieses Gutachten lieferte die empirisch und fachlich abgesicherten Grundlagen für das jetzt zur Beschlussfassung vorliegende, gesamtstädtische Einzelhandelskonzept.

 

Methodisch stützt sich das Gutachten auf die umfassende Datenerhebung der CIMA-GmbH aus dem Jahr 2008. Zusätzlich zur Auswertung der Bestandsdaten  wurde vom Büro Junker und Kruse die Nachfrageseite eingeschätzt. Hierfür wurden circa 1.000 Kieler Haushalte telefonisch befragt und an ausgewählten Einkaufsstandorten 1.000 Passantenbefragungen durchgeführt.

 

Hinzu kommt eine auf einzelhandelsrelevante Belange ausgerichtete Erarbeitung und Beurteilung städtebaulicher und qualitativer Aspekte. Diese Aspekte sind wesentliche Kriterien zur Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche.

 

Die Bewertung der Daten erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Einzelhandel. Die Arbeitskreis Einzelhandel besteht aus Vertretern aus der Stadtverwaltung, der Kieler Wirtschaftsförderung (KIWI), der IHK, dem Einzelhandelsverband, dem Haus- und Grundeigentümerverein, Kieler Kaufleuten, Vertretern der Ratsfraktionen und dem Gutachter.

 

Während der Erarbeitung des Gutachtens wurde eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. In vier Veranstaltungen im März 2010 informierte der Gutachter die Kieler Ortsbeiräte über rechtliche Grundlagen zur Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen und über die Situation des Einzelhandels in ihren Stadtteilen. Für die Kieler Kaufleute fand eine gesonderte Informationsveranstaltung im Kieler Rathaus statt.

 

2. Konzept

 

Die Inhalte des Gutachtens mit seinen Empfehlungen bilden die Grundlage für das von der Verwaltung erarbeitete Gesamtstädtische Einzelhandelskonzept Kiel. Mit diesem Konzept sind sowohl Stadtverwaltung als auch Politik in der Lage, eine stadtentwicklungspolitische Grundsatzentscheidung zu treffen sowie frühzeitig mögliche Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die Kieler Versorgungsstrukturen einschätzen zu können. Das Konzept bietet daher Planungssicherheit und ermöglicht eine schnelle Bearbeitung von Ansiedlungswünschen durch entsprechende Begründungs-, Abwägungs- und Arbeitsgrundlagen.

 

3. Auslegung

 

Der Entwurf des Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzepts Kiel hat in der Zeit vom 24.06.2010 bis zum 24.09.2010 öffentlich ausgelegen. Neben der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die Kieler Ortsbeiräte und die Nachbargemeinden (gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch) um Stellungnahme gebeten.

 

Die eingegangenen Anregungen zum Entwurf des Gesamtstädtisches Einzelhandelskonzepts Kiel werden wie folgt beachtet bzw. berücksichtigt.

 

Anregungen:

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gemeinde Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz

 

Die Gemeinde Altenholz begrüßt die Aufstellung des Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzepts Kiel.

Sie äußert die Anregung zu prüfen, ob in das Gesamtstädtische Einzelhandelskonzept Kiel auch Aussagen zur interkommunalen Zusammenarbeit aufgenommen werden sollten. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung von Einzelhandelsstandorten mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten.

Die Gemeinde Altenholz schlägt in diesem Zusammenhang vor, den Entwurf des GEKK in den Gremien der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Kiel und Umland zu behandeln.

 

Die Landeshauptstadt Kiel wird das GEKK in den Gremien der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Kiel und Umland vorstellen und die interkommunale Zusammenarbeit in Fragen der Einzelhandelsentwicklung in Kiel und Umland mit Nachdruck verfolgen.

 

Die schädlichen Wirkungen von Sonderstandorten des Typs B (großflächige Lebensmittelmärkte in nicht-integrierten Lagen) auf zentrale Versorgungsbereiche werden im Entwurf des Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes Kiel beschrieben.

 

Die vorgesehenen Ansiedlungsregeln sowie die vorgesehenen Zielsetzungen für die Einzelhandelsentwicklung setzen die Feststellungen nicht ausreichend konsequent um.

 

 

 

Die Nahversorgung in Kiel wird wahrgenommen in den zentralen Versorgungsbereichen, den solitären Nahversorgungsstandorten in den Siedlungsbereichen und den nicht-integrierten Sonderstandorten (Typ B) am Stadtteilrand.

 

Die bestehenden Sonderstandorte stellen mit ihrem Angebot von Gütern des täglichen Bedarfs zwar einerseits eine Konkurrenz, andererseits aber auch eine sinnvolle und notwendige Ergänzung des Einzelhandels in den integrierten Kieler Zentren dar.

 

In den letzten Jahren sind die Flächen für zentrenrelevante Angebote an den Sonderstandorten erheblich angewachsen. Verlierer dieser Situation sind die kleinen Nahversorgungsanbieter in den gewachsenen Zentren, deren Zukunftsfähigkeit derzeit deutlich gefährdet ist.

 

Ausweitungen von Nahversorgungs- und zentrenrelevanten Angeboten sollen deshalb weitgehend restriktiv behandelt werden. Die Verträglichkeit geplanter Vorhaben ist gegenüber den Nahversorgungszentren im Einzelfall zu prüfen.

 

Der restriktive Umgang mit der Weiterentwicklung von Sonderstandorten wird zur Sicherung und Stärkung der Kieler Nahversorgungszentren beitragen und ebenfalls positive Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Nachbargemeinden haben.

Hinweise auf zentrale Versorgungsbereiche außerhalb des Kieler Hoheitsgebietes sind nicht Bestandteil dieses Konzeptes. Wechselbeziehungen des Einzelhandels über die kommunalen Grenzen hinaus werden mit der Gemeinde Altenholz und den anderen Umlandgemeinden

im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit behandelt werden müssen.

 

Die Gemeinde Altenholz regt an, die Zulassung weiterer Sonderstandorte des Typs B ausdrücklich auszuschließen.

 

Das Gutachten des Büros Junker und Kruse zur Struktur und Entwicklung des Einzelhandels in Kiel sagt aus, dass eine Planung eines weiteren Sonderstandorts des Typs B derzeit nicht erforderlich ist.

 

Zugleich wird angeregt, diese Prüfung für den Sonderstandort „Famila Wik“ vorzunehmen, da zu befürchten ist, dass sich dieser Standort sowohl auf das Stadtteilzentrum Wik und Friedrichsort als auch auf die Nahversorgungszentrum in der Gemeinde Altenholz negativ auswirkt.

 

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist die Verträglichkeit des Einzelhandelsvorhabens „Famila Wik“ gutachterlich geprüft und belegt worden.

Hinweise auf zentrale Versorgungsbereiche außerhalb des Kieler Hoheitsgebietes und ihre Schutzbedürfnisse fehlen völlig.

 

Es wird angeregt, in das Gesamtstädtische Einzelhandelskonzept Kiel Aussagen darüber aufzunehmen, dass und wie schädliche Auswirkungen durch die Kieler Einzelhandelsentwicklung auf geplante und bestehende zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde Altenholz vermieden werden sollten.

Selbstverständlich erkennt die Landeshauptstadt Kiel die rechtlich zugesicherte Schutzfunktion von zentralen Versorgungsbereichen an – sowohl innerhalb ihres eigenen Stadtgebiets als auch in den Nachbargemeinden. Somit werden bei zukünftigen – wie auch bei vergangenen –

Bauleitplanverfahren die Belange der Nachbarkommunen (u.a. i.S.v. § 2 (2) BauGB) und damit auch mögliche schädliche Auswirkungen selbstverständlich berücksichtigt.
Eine explizite Aufnahme dieser Zielaussagen in das GEKK ist nicht erforderlich, da es zum Pflichtenheft einer jeden Gemeinde gehört.

 

Es wird angeregt zu prüfen, ob in das Gesamtstädtische Einzelhandelskonzept Kiel die Aussage als Ziel aufzunehmen wäre, dass die Stadt ganz allgemein bei ihrer Einzelhandelsentwicklung auf den Schutz und die Entwicklungsmöglichkeit städtebaulich gebotener Einzelhandelsstrukturen in den Nachbargemeinden auch angesichts ihrer Funktion als Oberzentrum Bedacht nehmen wird.

 

Die Landeshauptstadt Kiel als Oberzentrum mit überregionaler Bedeutung hat die Aufgabe, die Bevölkerung Kiels und der Region nicht nur mit Gütern des täglichen Bedarfs, sondern auch mit Gütern und Dienstleistungen des spezifischen, höheren Bedarfs zu versorgen. Diese oberzentrale Bedeutung des Kieler Einzelhandels muss erhalten und ausgebaut werden. Wesentliche Grundlage für eine regional konkurrenzfähige und attraktive gesamtstädtische Einzelhandelssituation ist die Sicherung und Stärkung einer ausgewogenen, funktional gegliederten Versorgungsstruktur in Kiel und im Umland.

 

Dr. Hermann Langness, Famila-Handelsmarkt Kiel GmbH & Co.Kommanditgesellschaft

Alte Weide 7-14, 24116 Kiel

 

Im Schreiben der Firma Famila wird auf die wichtige Nahversorgungsfunktion von Sonderstandorten hingewiesen, für deren langfristigen Erhalt Entwicklungsspielräume notwendig sind.

 

Auch die Sonderstandorte – in diesem Fall des Typs B – bilden einen wichtigen Baustein der Kieler Einzelhandelsstruktur. Die Sonderstandorte des Typs B umfassen in erster Linie großflächige Lebensmittelmärkte, die an überwiegend autokundenorientierten Standorten in peripherer Lage eine stadtteilübergreifende Versorgungsfunktion in Ergänzung zu den zentralen Versorgungsbereichen wahrnehmen. Die Kombination aus Nahversorgungszentren und Sonderstandorten haben in Kiel zu einer insgesamt guten bis sehr guten Versorgung geführt.

 

Das anhaltende Verkaufsflächenwachstum an den Sonderstandorten hat aber bei der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs in der Vergangenheit zu einer räumlichen Angebotsverschiebung und einem deutlichen Ungleichgewicht zwischen vorwiegend autokundenorientierten Angebotsstandorten am Rande der jeweiligen Stadtteile gegenüber den gewachsenen Nahversorgungszentren geführt.

 

Die kleineren Nahversorgungszentren sind Verlierer dieser Entwicklung, da sie hinsichtlich quantitativer Merkmale wie Verkaufsflächenausstattung und Umsatzanteilen oftmals nur noch eine untergeordnete Rolle spielen und deren Zukunftsfähigkeit derzeit deutlich gefährdet ist.

 

Dieser Umstand trifft besonders auf die Famila Verbrauchermärkte in Elmschenhagen und Russee zu. Wichtig für die Zukunftssicherung dieser Standorte ist eine übersichtliche und attraktive Präsentation der Ware unter Beibehaltung des Sortiments. Im Rahmen von Modernisierungen müssen auch Möglichkeiten für großzügigere Flächenaufteilungen gegeben sein.

Beide Verbrauchermärkte befinden sich in Sonderstandorten Typ B, ihr Angebot steht in Konkurrenz zu den kleinen Anbietern am Andreas-Hofer-Platz und Bebelplatz sowie in Russee an der Spreeallee. Unabhängig davon bestehen gegen eine Modernisierung keine Bedenken.

Auf die textlichen Ausnahmen im Konzept wird verwiesen.

Der Anregung wird im Falle des Standortes Russee darüber hinaus vollumfänglich gefolgt. Nach bestehender Rechtslage wäre eine Verkaufsflächenerweiterung an diesem Standort schon heute möglich. Eine räumliche Verschiebung ist daher vertretbar. Die Verwaltung wird für dieses Vorhaben die notwendigen Planungsschritte einleiten.

 

Die Firma Famila beabsichtigt, auf einem Grundstück in der Alten Weide einen neuen Markant-Markt mit ca. 1500 m2 Verkaufsfläche zuzüglich eines integrierten Getränkemarktes zu realisieren.

Im Gegenzug verzichtet die Firma Famila auf die dort vorhandenen Einzelhandelsflächen (Getränkemarkt 400m2, Tiernahrungsmarkt 500m2 und Reifenhandel 500 m2 Verkaufsfläche) und auf die baurechtlich zulässige Verkaufsfläche im ausgewiesenen Kerngebiet an der Eckernförder Straße (Bebauungsplan Nr. 929).

Der Anregung wird gefolgt. Die Standortüberlegungen sind nachvollziehbar. Denn die begehrte Verkaufseinrichtung wäre auf den benachbarten Grundstücksflächen der Firma Famila möglich und rechtlich nicht verhinderbar. Es wird lediglich eine räumliche Verschiebung begehrt. Die Verwaltung wird für dieses Vorhaben die erforderlichen Planungen einleiten.

 


ESTAMA, Real Estate Management, Beisheim Center am Potsdamer Platz,

Ebertstraße 2, 10117 Berlin

 

Die Estama vertritt die Interessen des Grundstückseigentümers Projensdorfer Straße 148. Auf diesem Grundstück befindet sich ein REWE-Einkaufsmarkt mit 1.225 m2 Verkaufsfläche. Gemäß dem Konzeptentwurf wäre dieser Standort als solitärer Nahversorgungsstandort einzustufen.

 

Der REWE-Markt befindet sich östlich der Projensdorfer Straße am Rande von Steenbek-Projensdorf.

 

 

 

 

 

Die Einwendungen der Estama beziehen sich auf die Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Gurlittplatz (s. Karte 13). Es ist aus Sicht der Estama nicht nachvollziehbar, wieso der Standort nicht in das skizzierte Nahversorgungszentrum einbezogen wurde, wohl aber ein unbebautes Grundstück („Grundstück Tannenberg“). Das unbebaute Grundstück steht in keinem Zusammenhang zum existierenden Einzelhandel am Gurlittplatz.

 

Ein räumlich-funktionaler Zusammenhang zwischen dem Standort REWE-Markt und dem Gurlittplatz ist nicht vorhanden. Die Projensdorfer Straße besitzt eine starke Trennwirkung.

Das Nahversorgungszentrum am Gurlittplatz kann durch die Einbeziehung eines fußläufig erreichbaren Grundstücks (ehemals Haus Tannenberg) in westliche Richtung erweitert werden. Diese Ergänzung würde das Nahversorgungszentrum stärken und die fußläufige Erreichbarkeit für die Bewohner der westlich gelegenen Wohnungen verbessern.

 

Gemäß Ansiedlungsregel 2 würden außerhalb der räumlich definierten zentralen Versorgungsbereiche Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten nur ausnahmsweise angesiedelt werden können. Mit dieser Regel wird eine Erweiterung des REWE-Marktes ausgeschlossen, da er nicht in die Abgrenzung des Nahversorgungszentrums Gurlittplatz einbezogen ist.

Die Nichtwürdigung des seit Jahren etablierten Rewe-Standortes empfindet die Estama im höchsten Maße als eine unangemessene Benachteiligung.

 

Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung, insbesondere der nichtmotorisierten Käuferschichten, mit Gütern des täglichen Bedarfs darf nicht gefährdet werden. Die Landeshauptstadt Kiel strebt deshalb eine Stärkung des Einzelhandels am zentral gelegenen Gurlittplatz an.

Erweiterungswünsche bestehender Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Angeboten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche, die die voranstehende Zielvorstellung gefährden, sollen deshalb künftig restriktiv behandelt werden.

Mittelfristig würde sich der etablierte Vollsortimenter von seinem Standort zurückziehen müssen, da er ohne Erweiterungsmöglichkeit nicht wettbewerbsfähig bleiben kann. Unter den gegebenen Umständen würde auch kein Ersatz gefunden werden, wodurch die wohnortnahe Grundversorgung nachhaltig gefährdet würde.

 

Eine aktuelle Gefährdung des REWE-Marktes ist nicht erkennbar. Der REWE-Markt mit 1.225 m2 Verkaufsfläche ist im Sinne des § 11 BauNVO ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb, für den im Bebauungsplan Nr. 716 ein Sondergebiet festgesetzt wurde. Bei einer Aufgabe des vorhandenen Marktes durch die REWE könnte eine vergleichbare Nutzung (Lebensmittelmarkt) diesen ersetzen. Für zukünftige Nutzer gelten die Regelungen des Bebauungsplans und der Baugenehmigung (Bestandsschutz).

 

Des Weiteren ist nicht nachvollziehbar, wieso im Stadtteil Schilksee ein Supermarkt der gleichen Kategorie als Nahversorgungszentrum definiert ist und der Rewe-Standort an der Projensdorfer Straße nicht in das Nahversorgungszentrum einbezogen wird.

 

Vor der Inbetriebnahme des großflächigen Einzelhandelsbetriebes in Schilksee am Funkstellenweg war eine ausreichende Versorgung im Stadtteil nicht gewährleistet. Kleinere Nahversorgungsangebote befanden sich am Ankerplatz und am Funkstellenweg. Es fehlte ein ausreichend großer Vollversorger. Da der Standort Funkstellenweg zentral im Stadtteil liegt und das notwendige flächenmäßige Erweiterungspotenzial bot, wurde dieser Standort für die schwerpunktmäßige Versorgung gewählt und jetzt im GEKK als Nahversorgungszentrum ausgewiesen.

 

Handels- und Gewerbeverein Elmschenhagen/Kroog,

Pottbergkrug 8, 24146 Kiel

 

Laut dem Handels- und Gewerbeverein Elmschenhagen/Kroog hat das neue städtische Einzelhandelskonzept im Stadtteil Elmschenhagen zu Irritationen geführt. Die Elmschenhagener Geschäftswelt ist mit der Darstellung, Auslegung und weiteren Beurteilung in diesem Konzept nicht einverstanden. Elmschenhagen ist einer der größten Stadtteile Kiels und verfügt vor Ort über ein sehr reichhaltiges Angebot an Handel, Handwerk, Dienstleistungen, Kultur sowie ein starkes Vereinsleben.

Die von der Firma Junker und Kruse erhobenen Daten und Darstellungen sind lückenhaft und teilweise unkorrekt. Mit der weiteren Auslegung, Elmschenhagen im GEKK als zwei Nahversorgungszentren zu betrachten, geht der Verein nicht konform. Elmschenhagen ist ein überaus vielfältiger und starker Stadtteil, der die Mehrzahl des sonstigen zentralrelevanten Sortiments anbietet.

Für Elmschenhagen, aber auch für die unterversorgten Stadtgebiete Kroog, Wellsee, Rönne und Ellerbek, ist es zukunftsrelevant, im Rahmen des GEKK von Anfang an als Stadtteilzentrum betrachtet zu werden.

Durch die enge Zusammenarbeit  und Verflechtung beider Elmschenhagener Nahversorgungszentren sind diese zwingend als Einheit zu betrachten und somit in allen weiteren Planungen ganzheitlich zu berücksichtigen.

Der Handels- und Gewerbeverein Elmschenhagen/Kroog bezieht seine Stellungnahme auf das ausgelegte Einzelhandelskonzept. In diesem Konzept werden detaillierte Aussagen nur zu den vorgeschlagenen Nahversorgungszentren Andreas-Hofer-Platz und Bebelplatz gemacht. Der übrige Einzelhandelsbesatz im Stadtteil ist nicht dargestellt, wurde aber vom Gutachter analysiert, bewertet und in das Gutachten eingearbeitet.

Der Forderung, die beiden Nahversorgungszentren zu einem Stadtteilzentrum zusammenzufassen, kann nicht gefolgt werden. Der Stadtteil Elmschenhagen bietet zwar an unterschiedlichen Standorten insgesamt ein breites Angebot zur Nahversorgung, es strahlt aber nicht über den Stadtteil hinaus. Stadtteilübergreifende Wirkung ist jedoch ein wesentliches Kriterium für die Einordnung als Stadtteilzentrum.

 

Es ist auch aus städtebaulichen und funktionalen Gesichtspunkten nicht möglich, beide Nahversorgungszentren zu einem Stadtteilzentrum zu verbinden. Zum einen ist die räumliche Distanz zwischen beiden Zentren zu groß, zum anderen stellt die B 76 mit ihren groß dimensionierten Verkehrsflächen eine zu starke Zäsur dar.

 

Die Möglichkeit, nur eines der beiden Zentren zu einem Stadtteilzentrum zu entwickeln, wurde fallengelassen, weil keines der beiden Zentren über ein ausreichendes Flächenpotential für eine Weiterentwicklung verfügt und auch der Gewerbeverein die Gleichrangigkeit der beiden Zentren weiterverfolgen möchte.

 

Der Vorschlag des Handels- und Gewerbevereins Elmschenhagen/Kroog, eine gleichrangige Fortentwicklung anzustreben, wird deshalb im Konzept berücksichtigt.

 

Ortsbeirat Elmschenhagen/Kroog

 

Der Ortsbeirat Elmschenhagen-Kroog fordert die Einstufung des Stadtteils Elmschenhagen als Stadtteilzentrum im Rahmen des Einzelhandelskonzepts der Stadt Kiel. Hierbei muss Elmschenhagen als Einheit betrachtet werden und auch die Geschäftsflächen u.a. in der Dorfstraße, der Preetzer Chaussee und der Teplitzer Allee müssen mit eingebunden werden.

 

Nach der bisherigen Analyse werden Elmschenhagen Nord und Süd nur einzeln als Nahversorgungszentren eingestuft. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass dies die eigentliche Bedeutung Elmschenhagens, auch für das Umland, verkennt. Viele Geschäftsflächen werden in der Analyse gar nicht beachtet. Doch gerade diese Bereiche z.B. der Dorfstraße und der Preetzer Chaussee erweitern das in Elmschenhagen erhältliche Sortiment um viele wichtige Punkte wie Kunsthandwerk (z.B. der stadtweit bekannte „Kielfisch Laden)“ , div. Haushaltswaren („BWB Nommensen“ ein Geschäft das man in dieser Art kaum noch findet) oder verschiedenste Gastronomien (u.a. "Zur Auszeit“, „Chen-Chen“ und viele andere)..

 

Im Rahmen der gutachterlichen Betrachtung wurden die Daten sämtlicher Einzelhandelsbetriebe Elmschenhagens erhoben und bewertet. Hieraus und aus den städtebaulichen Voraussetzungen leitete sich die Bewertung der beiden Standorte Andreas-Hofer-Platz und Bebelplatz als jeweiliges Nahversorgungszentrum ab.

 

In beiden Zentren werden ausreichend Waren der Nahversorgung angeboten. Eine Ergänzung durch Gastronomie und Dienstleistung ist vorhanden.

Die Gesamtheit der vorhandenen baulichen Anlagen und ihre räumliche Zuordnung im Stadtteil (zentrale Lage) sowie ihre verkehrliche Erschließung und Anbindung ist gesichert und bietet deshalb alle Voraussetzungen für die Ausweisung beider Standorte (Andreas-Hofer-Platz und Bebelplatz ) als Nahversorgungszentren.

Fälle wie Kroog (nächste Möglichkeit zur Lebensmittelversorgung und für den täglichen Bedarf weiter als 3 km entfernt) müssen generell im Konzept berücksichtigt werden und nicht nur als Ausnahme der Ansiedlungsregel.

Außer in einigen Grafiken sind die bereits unterversorgten Siedlungsbereiche nicht erwähnt. Es werden keine entsprechenden Schlüsse für das Konzept gezogen.

Insbesondere wird der Tatsache, dass in solchen Bereichen vorwiegend ältere Bewohner leben, die nicht die Möglichkeit haben mit dem Auto zum Einkaufen zu fahren, nicht Rechnung getragen.

Elmschenhagen-Kroog zählt eindeutig zu den städtischen Wohnquartieren, deren Nahversorgung erhebliche Defizite aufweist. Der nächste Vollversorger am Bebelplatz ist weit außerhalb der fußläufigen Erreichbarkeit.

 

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung (Umsetzungsphase) muss nach Wegen und Möglichkeiten gesucht werden, diese Situation nachhaltig zu verbessern.

 

Ortsbeirat Wellsee/Kronsburg/Rönne:

 

Zur Zeit ist in Wellsee keine Vollversorgung möglich. In einem Gutachten von 2007 wurde bereits festgestellt, dass keine ausreichende Versorgung vorhanden ist. In Wellsee wohnen zahlreiche ältere Mitbürger/innen, die nicht in der Lage sind, mit dem Auto das nächste Einkaufszentrum zu erreichen. Diesem Umstand ist Rechnung zu tragen.

Der Ortsbeirat Wellsee/Kronsburg/Rönne fordert, dass Wellsee ein Nahversorgungszentrum wird.

 

Nach Schließung des Sky-Marktes im Neubaugebiet Wellsee gibt es im gesamten Stadtteil keinen Vollversorger mehr. Das bestehende nahversorgungsrelevante Angebot (z.B. Bäcker , Fleischerei,..) an der Segeberger Landstraße im Zusammenhang mit Ärztehaus, Apotheke und Bankfiliale ist gut ,aber nicht ausreichend. Die Ansiedlung eines Discounters oder Lebensmittelmarktes ist deshalb wünschenswert.

 

Welcher Standort für eine Neuansiedlung in Betracht kommt, muss in Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen und in Absprache mit dem Ortsbeirat geklärt werden.  

 

Die Standortwahl für einen künftigen Vollversorger wird darüber entscheiden, ob dann die Voraussetzungen für die Ausweisung eines Nahversorgungszentrums vorliegen. Entscheidend hierüber ist die räumliche Nähe zu den bestehenden Angeboten.

 

Ortsbeirat Suchsdorf

 

Für den Ortsbeirat hat das Nahversorgungszentrum Rungholtplatz eine existentielle und grundlegende Bedeutung. Es muss von städtischer Seite alles getan werden, um diese Einkaufsmöglichkeiten zu erhalten.

 

Der Ortsbeirat fordert die Verwaltung auf, ein Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung des Rungholtplatzes insgesamt vorzulegen.

 

 

Die grundlegende Bedeutung des Rungholtplatzes als Nahversorgungsstandort wird bestätigt.

 

Das städtebauliche Ziel, diesen Bereich in seiner Funktion zu sichern und auszubauen, wird durch die Ausweisung als Nahversorgungszentrum im Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept Kiel verankert. Dieser zentrale Versorgungsbereich wird zu einem rechtlich abgesicherten Stadtraum gegenüber Ansiedlungsvorhaben außerhalb des Zentrums.

 

In der Umsetzungsphase des Einzelhandelskonzept wird ein Zentrenkonzept für den Rungholtplatz entwickelt werden.

 

Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung, die Entwicklungsempfehlungen des Gutachters des Einzelhandelskonzepts zum Nahversorgungszentrum Rungholtplatz, wie insbesondere die Sicherung des Grundversorgungsangebots und vor allem des frequenzerzeugenden Magnetbetriebs zur Positionierung des Zentrums sowie die bauliche Umstrukturierung bzw. Erweiterung zu prüfen, umzusetzen.

Die Entwicklungsempfehlungen des Gutachters sind nicht Bestandteil des von der Verwaltung erarbeiteten Einzelhandelskonzeptes. Sie werden in der Umsetzungsphase wieder aufgenommen.

 

Im Verlauf der öffentlichen Auslegung des Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes Kiel hat der Verein Blücher e.V. angeregt, den Blücherplatz zusätzlich als Nahversorgungszentrum auszuweisen. In ausführlichen Gesprächen mit der Verwaltung wurden die Vor- und Nachteile dieser Ausweisung diskutiert.

 

Vorteil:              Das städtebauliche Ziel, diesen Bereich in seiner Funktion auszubauen und zu sichern, wird in einem städtebaulichen Entwicklungsplan (Einzelhandelskonzept) verankert. Dieser Nahversorgungsbereich wird dadurch zu einem rechtlich abgesicherten Stadtraum gegenüber Ansiedlungsvorhaben außerhalb des Zentrums. Einzelhandelseinrichtungen außerhalb des Zentrums können verhindert werden, wenn von diesen Betrieben eine Gefährdung der Versorgungsfunktion im Zentrum erwartet wird.

 

Nachteil: Zentrale Versorgungsstandorte sind Vorrangstandorte für den Einzelhandel und andere zentrale Versorgungseinrichtungen. Die Konkurrenz für ansässige Betriebe könnte sich vergrößern, was als Nachteil angesehen werden kann. Aber auch hier gilt: Ein Einzelhandelskonzept ersetzt kein Baurecht. Z. B. bei der denkbaren Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelbetriebes über 1.200 qm Geschossfläche muss die Art und Größe des Vorhabens im Rahmen einer Bauleitplanung geregelt werden.

 

Der Verein Blücher e. V. ist nach einer Umfrage bei den Gewerbetreibenden und einer Mitgliederversammlung zu dem Ergebnis gekommen, nicht den Weg zu gehen, ein Nahversorgungszentrum zu werden.

 

 

gez. Peter Todeskino

Bürgermeister

 

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Anlagen

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