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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0935/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Gemäß § 4 des Landesabfallwirtschaftsgesetzes Schleswig-Holstein hat der Abfallwirt-schaftsbetrieb Kiel für die Landeshauptstadt Kiel das bestehende Abfallwirtschaftskonzept für weitere 5 Jahre fortzuschreiben. Dies wären die Jahre 2010 bis 2014.

 

Wegen der noch nicht abgeschlossenen Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie EU in das nationale Recht soll die Fertigung des Abfallwirtschaftskonzeptes zunächst aufgeschoben werden, bis das Gesetzgebungsverfahren für das neue Kreislaufwirtschaftgesetz beendet ist. Erst dann stehen wesentliche Änderungen fest, die eine vorausschauende Planung für die nächsten fünf Jahre ermöglichen. Es zeichnet sich ab, dass das Gesetzgebungsverfahren erst Mitte bis Ende 2011 abgeschlossen sein wird.

Das zuständige Ministerium des Landes Schleswig-Holstein hat auf Anfrage des ABK ausdrücklich zugestimmt, dass das Abfallwirtschaftskonzept für die Landeshauptstadt Kiel erst gefertigt wird, wenn aufgrund des Gesetzgebungsverfahrens 2011 die wesentlichen Eckpunkte des neuen Gesetzes feststehen.

 

 

 

 

In Vertretung

Gert Meyer 

Stadtrat

 

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