Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0003/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

Der beigefügten Widmungsverfügung (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Gemäß § 10 des Städtebaulichen Vertrages zwischen der  Holtenauer Förde-Quartier GmbH und der Landeshautpstadt Kiel sollte das Widmungsverfahren eingeleitet werden, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Die Straßenbaumaßnahmen sollen Mitte 2011 fertiggestellt sein und somit können die nachfolgend genannten Flächen gewidmet werden

 

Es  sollen der im beiliegenden Plan schraffierte Teil der Strandstraße mit den öffentlichen Parkplätzen als Gemeindestraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Straßen- und Wegegesetz eingestuft werden. Der Weg zwischen Strandstraße und Holtenauer Reede (im Plan gekringelt) soll als beschränkt öffentliche Straße (Gehweg) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG eingestuft werden.

Die Grundstückseigentümerin hat im städtebaulichen Vertrag der Widmung zugestimmt.

 

Der Ortsbeirat Holtenau hat in der Sitzung am 10.12.2010 keine Bedenken geäußert.

 

Ein Lageplan der zu widmenden Fläche ist beigefügt (Anlage 2).

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

 

Reduzieren

 

Loading...