Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0053/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

Änderungsantrag zu Punkt 1 und 4 des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Kiel 0783/2010

 

Punkt 1 erhält folgende Fassung:

 

1. Die Ratsversammlung bekräftigt die Zielsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEKK) auf der Basis der strategischen Ziele der Landeshauptstadt Kiel

 

·         Soziale Stadt

·         Kinderfreundliche Stadt

·         Klimaschutzstadt

·         Kreative Stadt

·         Innovative Stadt

 

sowie der Entwicklungsschwerpunkte

 

·         Soziale-Stadt-Gebiete

·         Innenstadt

·         Kieler Förde

·         Kieler Süden

·         Netz-Infrastruktur

 

eine fachübergreifende Gesamtperspektive der Stadtentwicklung für die nächsten Jahre zu schaffen und sich dabei auf Schlüsselprojekte zu konzentrieren.

 

Besondere Aufmerksamkeiten sollen dabei erhalten:

 

·         Stärkung der überregionalen Wahrnehmung Kiels

·         Stärkung des Wissenschaftsstandorts

·         Stärkung der maritimen Wirtschaft

·         Stärkung der Energie- und Umweltwirtschaft

·         Stärkung der Zusammenarbeit in der Region Kieler Förde

·         Stärkung der Kreativwirtschaft

·         Nutzung denkmalgeschützter Bauwerke.

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bislang entwickelten und in der Vorbereitung befindlichen nachfolgenden Schlüsselprojekte in der genannten inhaltlichen und zeitlichen Priorisierung für die laufende und die nächste Wahlperiode umzusetzen bzw. weiter vorzubereiten.

 

Darüber hinaus wird das anliegende Integrierte Stadtentwicklungskonzept Kiel (INSEKK) als fachübergreifendes Planungs- und Steuerungskonzept für die künftige Stadtentwicklung Kiels beschlossen.

 

 

Folgende Schlüsselprojekte sind bis 2013 prioritär zu realisieren:

 

1. RBZ-Sanierung und -Neubau und Qualifizierungsmaßnahmen

 

2. Bau eines Sport- und Freizeitbades an der Hörn verbunden mit einer Nachfolgelösung für das Freibad Katzheide im Sport- und Begegnungspark Gaarden

 

3. Ausbau offener und gebundener Ganztagsschulen:

- Stadtteilschule H-C-Andersen-Schule Gaarden

- Grundschule am Heidenberger Teich Mettenhof

                            - Gemeinschaftsschule am Brook

- Regionalschule Fritjof-Nansen-Schule

- Theodor-Storm-Gemeinschaftsschule

 

4. Ausbau von KiTa-Projekten entsprechend Bedarfsplanung mit Schwerpunkten in
    den Stadtteilen Gaarden, Ellerbek/Wellingdorf und Mettenhof.

 

5. Projekte Soziale Stadt

              - Freizeit- und Begegnungspark Ostufer

              - Natur- und Erlebnispark Heidenberger Teich Mettenhof

              - Umgestaltung Tilsiter Platz

              - Attraktivitätssteigerung Vinetaplatz einschl. Wirtschaftsbüro Gaarden

           - Attraktivitätssteigerung Parkanlage „Zum Brook“

              - Sanierung und Nutzung Haß-Speicher 

              - Pilotprojekt „Neue Nachbarschaften“ in zwei Quartieren in Gaarden
              - Modellvorhaben Quartiersentwicklung in Ellerbek/Wellingdorf

- Attraktivierung Schwanenseepark 

 

6. Aufbau einer Sozialraumplanung mit Sozialraumbudgets

 

7. Innenstadtprojekte

              - Attraktivierung Konzertsaal             

              - Aufwertung Platztriangel  (insbesondere Öffnung des Holstenplatzes)

              - Wasserverbindung Kleiner Kiel – Bootshafen

              - Museums- und Kulturkonzept

 

8. Wohn-, Gewerbe-, Forschungs- und Technologieprojekte

              - im Kieler Süden, u.a. Wellsee, Meimersdorf

              - Marinequartier Wik

              - Weiterentwicklung Airpark mit Landebahn

- Entwicklung Alt-Ellerbek

          

9. Stärkung Wissenschaftsstandort und Ausbau von Clustern u.a. maritime Technologien, Gesundheit, Tourismus

 

10. Fördeprojekte

              - Rahmenplan Kieler Förde

              - Aufwertung Schwentinemündung

              - Nutzung der Festung Friedrichsort             

 

11. Erschließung von Räumen für kulturwirtschaftliche Entwicklung wie

-          Ehemaliges Krankenhaus im Anscharpark einschließlich Künstleratelierhaus

-          Lessingbad

 

 

12. Umsetzung des energiepolitischen Arbeitsprogrammes im
          - Handlungsfeld Energieeinsparung Strom und Wärme
          - Handlungsfeld regional verfügbare Biomasse

          - Handlungsfeld Ausbau der Fernwärme und
            Neubau des Gas-Dampf-Heizkraftwerkes

          - Bürgerwindpark Flintbek-Meimersdorf

 

13. Ausbau stadtteilverbindendes Veloroutennetz

 

14. Neubau des zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB)

 

 

Folgende Schlüsselprojekte sind zur Realisierung ab 2013 vorzubereiten:

 

1. Stadtregionalbahn

 

2. Umsetzung Nachnutzung MFG-5-Gelände

 

3. Traditionshafen an der Hörn

 

4. Konzept Festung Friedrichsort

 

5. Bau- und Gartenbauausstellung

 

6. Wiedervernässung Moorsee

 

 

Der Punkt 4 wird nach „… angemeldet“ wie folgt ergänzt:

 

Die von den Ortsbeiräten und Beiräten der Landeshauptstadt Kiel eingebrachten Ergänzungs- und Änderungsanträge sind, bei entsprechend positiver Bewertung und soweit sie nicht Bestandteil des anliegenden Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Kiels sind, im weiteren Umsetzungsprozess des INSEKK bzw. der jeweiligen Fachplanungen zu berücksichtigen.

 

Die in der Anlage befindlichen Ergänzungen des Textteils des Stadtentwicklungskonzeptes Kiels werden eingearbeitet.

 

 

Anlage „Einzuarbeitende Ergänzungen des Textteils INSEKK

 

a) Auf Seite 8 wird in der Tabelle 1 werden eingefügt bei der Fachplanung „Leitbild und örtl. Teilhabeplanung, 2007“ in der Spalte „Jahr“:

“n.F.: 2011 geplant“.

 

b) Auf Seite 8 wird in der Tabelle 1 nach der Zeile für die Fachplanung „Leitbild ..“ neu aufgenommen:

- in der Spalte Fachplanung:  „Pflegebedarfsplanung“ und

- in der Spalte Quelle: „Drs. 1139/2005“.

 

c) Auf Seite 14 wird an den Absatz 6 angefügt:
“Darüber hinaus müssen die Verpflichtungen aus dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz konsequent umgesetzt werden.“

 

 

d) Auf Seite 14 wird an den Absatz 7 angefügt:
“Zur Nahversorgung gehören insbesondere fußläufige Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Versorgung.“

 

e) Auf Seite 14 wird in Absatz 8, 3. Zeile, eingefügt nach „… altengerecht:
“d.h. barrierefrei,“.

 

f) Auf Seite 16 wird an den Absatz 1 angefügt:
“Nach bereits drei Jahren hat sich die Notwendigkeit der Überarbeitung des Leitbildes und der örtlichen Teilhabeplanung ergeben.“

 

g) Auf Seite 22 wird in der Tabelle 6 in der Zusammenfassung „Chancengleichheit für alle: ältere Menschen“ als neuer Handlungsschwerpunkt aufgenommen:
“Programm „Barrierefreiheit“ fortführen und ausbauen.“

 

h) Auf Seite 58 wird in Absatz 4, 3. Zeile, nach „… für alle Altersgruppen“ eingefügt:
“und Menschen mit Behinderungen“.

 

i) Als neuer letzter Absatz zu Ziffer 1 Seite 59 wird eingefügt:

„Bei der Umsetzung der wassersportspezifischen Zielvorstellungen wird sichergestellt, dass der Zugangs zur Uferkante der Kieler Förde für die Bürgerinnen und Bürger im bisherigen Umfang erhalten bleibt, um die maritime Qualität der Landeshauptstadt Kiel allgemein erlebbar zu machen.“

 

j) Auf Seite 69 wird in Absatz 4 angefügt:
“Für ältere Menschen mit Behinderungen sollten zusätzliche Serviceangebote (z.B. barrierefreie Geschäfte und Bringdienste) unterstützt werden.“

 

k) Auf Seite 79 wird nach Ziffer 7 als neue Ziffer 8 aufgenommen:

„8. Barrierefreier Wohnraum

Die Landeshauptstadt Kiel entwickelt das Leitbild und die örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung weiter. Zentraler Begriff ist der der „Inklusion“, der auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben abzielt. Wohnen ist elementarer Teil davon. Deshalb unterstützt die Landeshauptstadt Kiel die Schaffung barrierefreien Wohnraums. Weiterhin ist der Blick auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bei der Schaffung und Weiterentwicklung von betreuten Angeboten zu richten. Projekte generationsübergreifenden Zusammenlebens (z.B. Mehrgenerationenhäuser) sind aktiv zu begleiten.“

 

l) Als neuer Punkt 9 wird nach Punkt 8 eingefügt:

„9. Denkmalschutz

Innerhalb des Stadtgebietes werden Bereiche identifiziert, die aus stadtgestalterischer und denkmalpflegerischer Hinsicht eine erhaltenswerte Eigenart aufweisen und aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt zu erhalten sind.
Das können sein:
- gründerzeitliche Stadtteile (z.B. Blücherplatz, Kirchhofallee, Südfriedhof),
- Siedlungen der 1920er und 1930 Jahre (z.B. Hammer)
- Bereiche aus der Nachkriegszeit
Im Einzelnen wird dann geprüft, ob eine Unterschutzstellung dieser Bereiche gemäß Denkmalschutzgesetz in Kooperation mit dem Landesdenkmalamt oder nach Baugesetzbuch durch die Landeshauptstadt Kiel erfolgt.“

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Änderungsantrag nimmt einige politische Priorisierungen vor und berücksichtigt in besonderer Weise die Belange der Ortsbeiräte und sonstigen Beiräte bei der Landeshauptstadt Kiel.

 

 

gez. Ratsherr Wolfgang Schulz                                          f.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

gez. Ratsherr Dr. Hans-Friedrich Traulsen

SPD-Ratsfraktion

 

gez. Ratsherr Dirk Scheelje                                                        f.d.R.

Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Ratsfrau Antje Danker

SSW

 

Loading...