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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0722/2011

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Dem Abschluss des als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrages nach § 11 Baugesetzbuch zur Kostenübernahme der Bauleitplanverfahren mit der Möbel Kraft AG wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

bel Kraft beabsichtigt die Ansiedlung eines belmarktzentrums mit rd. 48.000 qm Verkaufsfläche in Kiel. Als Standort ist die im beigefügten Plan gekennzeichnete Fläche vorgesehen.

Voraussetzung hierfür ist die Durchführung der Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Die Stadt führt die Bauleitplanverfahren selbstständig durch.

bel Kraft übernimmt die Kosten der Bauleitplanverfahren nach Maßgabe des städtebaulichen Vertrages.

 

Da der Grundsatzbeschluss für die Ansiedlung von Möbel Kraft in der Sitzung der Ratsversammlung am 29.09.2011 gefasst werden soll, erfolgt die abschließende Beschlussfassung über den Abschluss des beigefügten städtebaulichen Vertrages ebenfalls durch die Ratsversammlung.   

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

bel Kraft beabsichtigt die Ansiedlung eines belmarktzentrums mit rd. 48.000 qm Verkaufsfläche in Kiel. Als Standort ist die im beigefügten Plan gekennzeichnete Fläche vorgesehen.

Voraussetzung hierfür ist die Durchführung der Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Die Stadt führt die Bauleitplanverfahren selbstständig durch.

bel Kraft übernimmt die Kosten der Bauleitplanverfahren nach Maßgabe des städtebaulichen Vertrages.

 

Da der Grundsatzbeschluss r die Ansiedlung von Möbel Kraft in der Sitzung der Ratsversammlung am 29.09.2011 gefasst werden soll, erfolgt die abschließende Beschlussfassung über den Abschluss des beigefügten sdtebaulichen Vertrages ebenfalls durch die Ratsversammlung.   

 

 

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Anlagen

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