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ALLRIS - Drucksache

Einwohner*innenanfrage - 0806/2011

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Der Bürgermeister              Kiel, 26.09.2011

Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt

             

 

Antwort auf Einwohneranfrage
 

Drucksache

Ansiedlungsvorhabenbel Kraft

 

Anfrage des Herrn Thomas Gadow vom 24.09.2011

zur Ratsversammlung am 29.09.2011

 

 

Die zur Sitzung der Ratsversammlung am 29.09.2011 gestellte Einwohneranfrage beantworte ich wie folgt:

 

Frage 1:

Wie stellt sich die Stadt Kiel eine Entschädigungszahlung an den Kleingärtnerverein Kiel e.V. von 1897r die z.Zt. nicht zu verpachtenden Gärten in den Anlagen Prüner Schlag und Brunsrade vor ?

Begründung:

Der Verein kann die z.Zt. freien Gärten nicht verpachten, da es keine Interessenten gibt, welche ggf. nur kurzfristig einen Garten pachten möchten. Der Verein muß auch für z.Zt. freie Gärten die Pacht an den Kreisverband Kiel abführen. Ebenso hat der Verein finanzielle Ausfälle für diese Gärten durch entgangene Mitgliedsbeiträge. Diese Ausfälle werden sich in den kommenden Jahren noch deutlich erhöhen, bis endgültig geklärt ist, ob die Dauerkleingärten bestehen bleiben oder nicht.

 

 

Antwort:

In der Drucksache 0642/2011 wird ausgeführt, dass mit der Übertragung des Eigentums an den Kleingartenflächen die einzelnen Pachtverträge auf die Firma Möbel Kraft AG übergehen. Die Möbel  Kraft AG wird verpflichtet, den für alle Kleingartenanlagen geltenden Generalpachtvertrag der Landeshauptstadt Kiel mit dem „Kreisverband Kiel der Kleingärtner e. V.“ mit der Folge beizutreten, dass sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Generalpachtvertrag übernommen werden. Damit ist sichergestellt, dass eine Verschlechterung der Situation der Kleingärtner nicht eintritt, weil die Möbel Kraft AG den bisherigen vertraglichen Status übernimmt und fortführt. Daher ist die Möbel Kraft AG grundsätzlich an die allgemein geltenden Entschädigungsregelungen des Bundeskleingartengesetzes (Richtlinien für die Bewertung und Entschädigung von Anpflanzungen und Anlagen nach § 11 Abs. Bundeskleingartengesetzes) gebunden.

 

 

 

 

 

 

Frage 2:

Wie wird der Kleingärtnerverein Kiel e.V. von 1897 für den Ausfall der Mitgliedsbeiträge (ca. 14.000,- € bei 337 Gärten pro Jahr) in den folgenden Jahren entschädigt ?

Begründung:

Der Kleingärtnerverein Kiel e.V. von 1897 hat in den letzten Jahren die kompletten Wasserleitungen in der Gartenanlage Prüner Schlag erneuert, die Gartenwege haben eine neue Decke bekommen und es wurden diverse Bänke und Spielgeräte für Kinder aufgestellt. Dieses wurde aus den Mitgliedsbeiträgen aller Pächter bezahlt, wobei der Verein hier zum großen Teil aus Rücklagen für andere Projekte in Vorleistung gegangen ist.

 

 

Antwort:

Grundsätzlich ist bei einer Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 Bundeskleingartengesetz die Entschädigung eines Pächters im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich, soweit nachweisbar ist, dass ein Vermögensschaden durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages erfolgte.

 

Wie in der Drucksache 0642/2011 ausgeführt, wird die Möbel Kraft AG eigenständig und ohne Risiko für die Landeshauptstadt Kiel die Entschädigung der Kleingärtner regeln. Dabei soll auf privatrechtlicher Ebene möglichst eine einvernehmliche sung herbeigeführt werden.

 

 

Frage 3:

Wo und ab wann können die Pächter mit einer Ersatzlandgestellung für neue Kleingärten im Einzugsgebiet des Kleingärtnerverein Kiel e.V. von 1897 rechnen ?

Begründung:

Die Nachfragen von Pächtern der Anlagen Prüner Schlag und Brunsrade steigenglich. Diese möchten weiterhin fußufig ihren Garten erreichen können. Eine Ersatzlandgestellung auf dem Ostufer oder auch im Bereich Schilksee und Friedrichsort hilft unseren Gartenfreunden nicht weiter. Auch würde der Kleingärtnerverein Kiel e.V. von 1897 keine Gärten neu bekommen, wenn diese auf den o.g. Stadtteilen errichtet werden würden. Diese würden dann von anderen Kieler Kleingärtnervereinen verwaltet werden.

 

 

Antwort:

Die Stadt strebt an, allen Kleingärtnern, die von der Ansiedlung des Möbelmarktes betroffen sind, Ersatzgärten anzubieten, sofern daran seitens der Kleingärtner Interesse besteht.

 

Im Rahmen des mit dem Unternehmen „bel Kraft“ zu schließenden Kaufvertrages sollen hierzu umfassende Regelungen vorgesehen werden.

Mit dem Ziel, ortsnahe und gut erreichbare Ersatzgärten anbieten zu können, ist daher beabsichtigt, dass die Fa. Möbel Kraft  in Absprache mit der Landeshauptstadt Kiel und dem Kreisverband der Kleingärtner e.V. folgende Reihenfolge bei der Bereitstellung von Ersatzgärten einhalten.

 

·         An erster Stelle sollen Ersatzgärten möglichst durch Herrichtung einzelner Kleingärten auf einem Teil der Kauffläche, die nicht für die Errichtung und den Betrieb der Möbelhäuser benötigt wird, angeboten werden.

·         Sofern dies nicht möglich ist, sind Ersatzgärten in bestehenden Anlagen in der unmittelbaren Umgebung den Kleingärtnern anzubieten.

·         Für ungedeckte Bedarfe sollen dann in Abstimmung mit der Stadt neue Ersatzflächen erschlossen und hergerichtet und zur Pacht angeboten werden. Die Stadt sieht sich je nach Struktur des Bedarfs in der Lage 100 – 150 Parzellen schnell im Bereich Hassee zu mobilisieren. Darüber hinaus stehen stadtweit weitere Potentialflächen zur Verfügung.

 

Frühest möglicher Kündigungszeitpunkt für die betroffenen Gärten in den Kleingartenanlagen „Prüner Schlag“ und „Brunsrade“ ist voraussichtlich im Frühjahr 2013 mit Wirkung zum November 2013.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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