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ALLRIS - Drucksache

Antrag der FDP-Ratsfraktion - 0779/2012

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Beratungsfolge

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Antrag

Betr.: Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung

 

 

Antrag

 

Die Landeshauptstadt Kiel wird Mitglied in der Gütegemeinschaft „Mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltungen e.V“, um eine zertifizierte Mittelstandsorientierung und Wirtschaftsrderung in Kiel zu betreiben.

 

Begründung

Das Programm „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“, das im Rahmen von „Deutschland – Land der Ideen“uft, definiert und sichert Gütekriterien für die Bearbeitung von Verwaltungsanträgen. Es geht darum, Wirtschaftsförderung und Ansiedlungspolitik für kleine und mittelständische Unternehmen attraktiver zu gestalten, um bestehende Arbeitsplätze zu fördern und neue, qualifizierte Stellen zu schaffen.

Städte und Gemeinden, die dieses RAL-Gütezeichen erhalten, zeigen, dass sie engagiert auf kleine und mittlere Unternehmen und Gründer zugehen. Eine mit dem RAL-Gütesiegel ausgezeichnete Verwaltung ist daher für Neuansiedlungen sowie für bestehende Unternehmen als Standort besonders attraktiv. Mit der Unterstützung mittelständischer Unternehmen werden neue Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen, mittelstandsorientierte Kommunen haben einen klaren Standortvorteil.

Zu den zertifizierten Leistungen der Verwaltungen gehören qualifizierte Informationsangebote für Unternehmen im Web, zentrale Anlaufstellen und feste Ansprechpartner für Firmen, schnellere behördeninterne Abläufe bei der Bearbeitung von Genehmigungen einschließlich fester Fristen für Zwischenbescheide und praktische Erleichterungen für Unternehmer. Im Mittelpunkt der Bewertungskriterien stehen die Schnelligkeit der Bearbeitung von Anträgen, die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, das Verständnis für Unternehmensbelange, die Eigeninitiative der Verwaltungsstellen, die Übernahme von Gesamtverantwortung und die Verständlichkeit von Formularen.

Ein Ausschuss der Gütegemeinschaft Mittelstandsfreundliche Kommunalpolitik e.V. erarbeitet unter anderem die Prüfbestimmungen, prüft Anträge auf Verleihung des Gütezeichens und schlägt vor, welchem Antragsteller das Gütezeichen verliehen wird. Der Ausschuss überwacht Gütezeichenbenutzer, dass sie die Bestimmungen gemäß dentekriterien einhalten.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Verwaltung zur Drs. 0569/2011 sowie auf die Seite www.gmkev.de verwiesen. Weitere Begründung erfolgt ndlich.

 

gez. Helmut Landsiedel                                                                                    f. d. R. Peter Helm

Fraktionsvorsitzender                                                                                    Fraktionsgeschäftsführer

 

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