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ALLRIS - Auszug

14.09.2023 - 10.3 Gründe für die Einstellung des Mittagessens an der Grundschule am Sonderburger Platz

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Iris Hinz (Amt für Schulen) informiert darüber, dass in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses nach den Gründen für die Einstellung des Mittagessens an der Grundschule am Sonderburger Platz gefragt worden sei und Bürgermeisterin Renate Treutel zugesagt habe, die Antwort im hiesigen Ausschuss zu geben.

Iris Hinz führt sodann aus, dass in der Küche der Grundschule am Montag, den 04.09.2023, durch eine Mitarbeiterin des Ganztagsträgers ein Nagetier in der Küche gesichtet und dem Schulträger im Anschluss gemeldet worden sei. Daraufhin sei ein*e Kammerjäger*in zur Einschätzung der Lage und zur weiteren Veranlassung durch die Immobilienwirtschaft beauftragt worden. Nach Bestätigung des Befalls seien Mäuse-/Rattenfallen aufgestellt worden. Die betroffene Küchenzeile habe entfernt werden müssen. Die verfliesten Flächen hinter der Küchenzeile seien von einer Fachfirma professionell desinfiziert und gereinigt worden. In der 36. Kalenderwoche sei den Kindern aufgrund der Vorkommnisse eine Alternativverpflegung angeboten worden. Die Kinder hätten sich in den Essenspausen im Speisesaal unter Aufsicht und mit Hilfe der Mitarbeiter*innen belegte Brote machen können.

Durch die Schulleitung sei ein Elternbrief verschickt worden, dass die normale Verpflegung ab dem 11.09.2023 wieder angeboten werde. Dabei würden sich die Mitarbeiter*innen vor Ort mit anderen Arbeitsflächen (Küchenzeile) behelfen. Im Nebenraum der Küche sei am 08.09.2023 eine Ratte in einer Falle gefunden worden. Der*Die Kammerjäger*in habe dies auch bestätigt. Das Ordnungsamt gestatte dennoch die reguläre Essensverpflegung ab dem 11.09.2023, da das Tier nicht in der Küche oder dem Speisesaal gefunden worden sei und nach wie vor keine neuen Kontaminationen aufgetreten seien. Der Schädlingsbefall werde nach wie vor durch eine*n Kammerjäger*in überwacht. Am 02.10.2023 werde eine neue Küchenzeile von einer Fachfirma eingebaut, so dass ab dem 04.10.2023 eine den vorangegangenen Umständen entsprechende Bewirtschaftung wiederhergestellt und möglich sei. Die Bauarbeiten im Nebenraum der Küche sollten zügig abgeschlossen werden, damit der Boden dort wieder versiegelt sei.

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Zuständigkeit: D V R; Amt 60; Amt 52

Beschlussverfolgung: -/-