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ALLRIS - Auszug

14.09.2023 - 10.4 Nachmittagsbetreuung an Grundschulen - Vergabe der Trägerschaft

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Iris Hinz (Amt für Schulen) nimmt Bezug auf eine weitere Anfrage in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Nachmittagsbetreuung an Grundschulen (Vergabe der Trägerschaft).

Sie sagt, dass die Ausschreibung von Trägerschaften für die Durchführung der Ganztags- und Betreuungsangebote an den Kieler Schulen anlassbezogen und individuell je Schule erfolge. Das Amt für Schulen als Auftraggeberin schreibe in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung die Ganztagsträgerschaften derzeit immer dann aus, wenn dafür ein konkreter schulbezogener Anlass bestehe, z.B. konzeptionelle Änderungen/Erfordernisse, Unzufriedenheit der Schulgemeinschaft oder Ablauf der Vertragslaufzeit. Für die Trägerschaften der Betreuten Grundschulen bestehe derzeit eine unklare Rechtslage im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf die Grundschulbetreuung ab 2026. Hierzu werde eine klärende Richtlinie des Landes zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in Schleswig-Holstein seit geraumer Zeit erwartet. Ob und, wenn ja, in welchem Ausmaß die Landesrichtlinie rechtliche oder konzeptionelle Auswirkungen für die Betreuten Grundschulen haben werde, sei derzeit nicht absehbar. Für die weiteren strukturellen Planungen des Amtes für Schulen müsse daher die Richtlinie des Landes abgewartet werden. Derzeit würde daher lediglich im Ausnahmefall eine Ausschreibung der Trägerschaft für eine Betreute Grundschule erfolgen, z.B. wenn ein Träger seinerseits die Trägerschaft abgeben wolle oder müsse.

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Zuständigkeit: D V R; Amt 52

Beschlussverfolgung: -/-