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ALLRIS - Auszug

09.11.2023 - 17 Schließung der öffentlichen Sitzung

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Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet die Öffentlichkeit, den Sitzungsraum zu verlassen.

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden – wie unter der Genehmigung der Tagesordnung vereinbart – nach TOP 10 (Verschiedenes zum Sportbereich) behandelt und nichtöffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 GO vorliegen. Der Ausschuss hat darüber ebenfalls im Rahmen der Genehmigung der Tagesordnung beschlossen.