Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Auszug

14.12.2023 - 14 Schließung der öffentlichen Sitzung

Reduzieren

Die Stadtpräsidentin unterbricht den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet die Öffentlichkeit, den Sitzungsraum zu verlassen. Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit werde der Tagesordnungspunkt 4 beraten.

Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nichtöffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 GO vorliegen. Das Gremium hat darüber im Rahmen der Genehmigung der Tagesordnung beschlossen.