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ALLRIS - Auszug

07.03.2024 - 13 Schließung der öffentlichen Sitzung

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Die Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet die Öffentlichkeit, den Sitzungsraum zu verlassen.

Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nichtöffentlich beraten, da Gründe für den Aus­schluss der Öffentlichkeit im Sinne von § 35 Abs. 1 Satz 2 GO vorliegen. Das Gremium hat darüber im Rahmen der Genehmigung der Tagesordnung beschlossen.