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ALLRIS - Auszug

24.10.2013 - 7.1 Veränderungssperre Nr. 79 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1001 "Vergnügungsstätten Sophienblatt"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die beigefügte Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Veränderungssperre Nr. 79 für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 1001 „Vergnügungsstätten Sophienblatt“ im Stadtteil Kiel-Vorstadt, zwischen Ziegelteich, Stresemannplatz, Auguste-Viktoria-Straße, Raiffeisenstraße, Sophienblatt, Herzog-Friedrich-Straße und Hopfenstraße wird entsprechend dem in der Sitzung aushängenden Plan beschlossen.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre Nr. 79 ist der Anlage zu entnehmen.

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Abstimmung:

Einstimmig