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ALLRIS - Auszug

19.05.2016 - 13.11 Fortschreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung 2016/2017

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 1, Ziffer 3 und 4, aufgeführten Handlungsvor­schläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen

 

im Kindergartenjahr

r unter 3-Jährige

r Elementarkinder

r Schulkinder

2016/2017

10

286

242

2017/2018

10

88

0

 

und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 1, Ziffer 5

 

im Kindergartenjahr

r unter 3-Jährige

r Elementarkinder

2016/2017

0

345


Die in Anlage 2 dargestellten Stellenplanveränderungen werden im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts und im Vorgriff auf den Stellenplan 2017 eingebracht.

 

2.Sofern kein ausreichendes Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen oder in Tages­­pflege zur Verfügung steht, sind die Bedarfe von 1- und 2-jährigen Kindern mit individuellem Rechtsanspruch kurzfristig durch geeignete Maßnahmen zu decken.

 

3.r Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gemäß § 24 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten.

 

4.Alle Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahr­nge) sind mit einem bedarfsgerechten Betreuungsplatz zu versorgen.

 

5.r Grundschulkinder ist gemäß § 24 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten.

 

6.Auf eine veränderte Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist kurzfris­tig zu reagieren. Bestehende Betreuungsangebote sind unterjährig den aktuellen Bedarfen der Eltern anzupassen, sofern die räumlichen Voraussetzungen in den Einrichtun­gen dieses zulassen.

 

7.Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2015 gemäß Anlage 3 wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen