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ALLRIS - Auszug

17.05.2018 - 12.19 Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung 2018/2019 - Fortschreibung und Aktualisierung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 2 Ziffer 4 und 5 aufgeführten Handlungsvorschläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen

 

im Kindergartenjahr

r unter 3-Jährige

r Elementarkinder

r Schulkinder

2018/2019

44

0

95

2019/2020

30

66

0

 

und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 2 Ziffer 6

 

im Kindergartenjahr

r unter 3-Jährige

r Elementarkinder

2018/2019

0

97

 

Die in Anlage 3 dargestellten Stellenplanveränderungen werden im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts und im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 eingebracht.

 

2. r Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.

 

3.r die Bedarfe von 1- und 2-jährigen Kindern mit individuellem Rechtsanspruch sind gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege zu schaffen.

 

4.Die Versorgung von 0- bis unter 3-jährigen Kindern wird durch die Erhöhung der Zielquote auf 50 % an die Bedarfe angepasst.

 

5.r jedes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahrnge) ist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung zu schaffen, der bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollte.

 

6.r Grundschulkinder ist gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.

 

7.Auf eine veränderte Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist kurzfristig zu reagieren. Sofern möglich, sind die Betreuungsangebote unterjährig den aktuellen Bedarfen der Eltern anzupassen.

 

8.Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2017 gemäß Anlage 4 wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Ratsherrn Regner