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ALLRIS - Auszug

17.04.2018 - 6.2 Fortsetzung der Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg über den telefonischen Bürgerservice

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die mit Wirkung zum 01.06.2011 mit der Freien und Hansestadt Hamburg vereinbarte Kooperation über den telefonischen Bürgerservice wird nicht zum 01.06.2019 gekündigt und verlängert sich damit automatisch um weitere drei Jahre.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, über die jetzige Geltungsdauer hinaus eine weitere Ausnahmegenehmigung im erforderlichen Umfang gem. § 21 Abs. 2 GkZ in Anwendung der Experimentier-klausel des § 24 GkZ beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) zu beantragen.

 

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen