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ALLRIS - Auszug

10.06.2021 - 9.10 Aufgabe der Kleingartenanlagen "Baumkoppel" und "Hornskampkoppel 1" zum Jahresende 2021

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Als spätester Rückgabetermin der Parzellen in den Kleingartenanlagen „Baumkoppel“ und Hornskampkoppel 1“ an die Stadt wird der 31. Dezember 2021 festgelegt. Damit wird vor allem langjährigen Pächter*innen der Parzellen eine Frist des Übergangs gewährt. Bis zum Ende der oben genannten Pachtlaufzeit gelten für diese Parzellen die von der Immobilienwirtschaft vorgegebenen Nutzungseinschränkungen.

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen