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22.02.2024 - 8.1 Veränderung der Mietsenkungsverfahren nach § 35 Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und § 22 Sozialgesetzbuch I...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Zusätze:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung, 55.4
- Datum:
- Do., 22.02.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Wohnen und Grundsicherung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Den Mitgliedern des Gremiums werden Musterbriefe vorgelegt, mit denen betroffene Bürger*innen über ihre Mitwirkungspflichten informiert werden sollen. Auf kritische Nachfragen zu einzelnen Formulierungen schlägt Karsten Böhmke (Jobcenter) vor, Details zu den juristischen Erfordernissen der Sprache und den Vorgaben des Bundes in einer der nächsten Ausschusssitzungen zu präsentieren. Dies wird vom Gremium begrüßt.
Beschluss:
Dem Vorschlag der Verwaltung, die zum 01.01.23 durchzuführenden Mietsenkungsverfahren (Karenzzeitregelungen) gemäß § 35 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) unter Berücksichtigung sozialer, insbesondere altersbedingter Aspekte durchzuführen, wird zugestimmt.
Das Jobcenter wird gebeten, sich dieser Vorgehensweise bei seinen Regelungen nach § 22 Sozialgesetzbuch II (SGB II) anzupassen.