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25.04.2017 - 8.3 Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 0304/2017: Integrierte Stadtteilentwicklung Kiel-Wik
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Kulturausschusses
- Zusätze:
- Ortsbeirat Wik
- Gremium:
- Kulturausschuss
- Datum:
- Di., 25.04.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag eines Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Wik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
- Gemeinsame Beratung mit der Beschlussvorlage unter Tagesordnungspunkt 9.1 -
Herr Sönnichsen (Dezernat II) gibt zu Protokoll, dass es im Fall einer positiven Beschlussfassung zum Antrag des Ortsbeirates Wik erforderlich werden könne, dass die Verwaltung gegebenenfalls Veränderungen bei der in dem Beschlusstext der Beschlussvorlage dargelegten Schrittfolge vornehmen muss.
Für diesen Fall werde aber die vorgesehene Lenkungsgruppe mit einbezogen.
Ratsherr Oroshi (CDU) beantragt, im Antragstext die explizite Nennung der Stiftung Drachensee zu streichen.
Abstimmung über diesen Änderungsantrag:
Bei Ja-Stimmen der CDU wird der Antrag mit den Stimmen der übrigen Mitglieder mit Mehrheit abgelehnt.
Beschluss:
Der Punkt 2 der Beschlussvorlage 0304/2017 „Integrierte Stadtteilentwicklung Kiel-Wik" erhält folgende Fassung (Änderung in Fettdruck):
Bei der Entwicklung des Marinequartiers sollen die Leitlinien und Grundsätze der Inklusion besondere Berücksichtigung finden. Das Quartiersmanagement soll von diesen Grundsätzen geleitet sein. Die Landeshauptstadt Kiel wird hier anregen, gemeinsam mit Akteuren im Quartier und Trägern der Eingliederungshilfe herauszuarbeiten, welche konkreten Anforderungen an z.B. Wohnen, Teilhabe, Beschäftigung und Unterstützung für ein inklusives Quartier bestehen, so dass Stadtplaner/innen und Investoren in der Lage sind, die besonderen Anliegen der Inklusion konkret umzusetzen. Insofern wird die Verwaltung gebeten, sich an dem geplanten Projekt der Stiftung Drachensee oder anderer an dem Prozess interessierten Träger, zu beteiligen. Der inklusive Teil der Quartiersentwicklung ist ein eigener fachlicher Planungsprozess und soll in die Gesamtplanung integriert sein. Das Quartiersmanagement wird mit den zu beteiligenden Akteuren gesondert beschrieben und in Leitlinien vereinbart. Die weiteren Schritte sind in einer gesonderten Vorlage darzustellen.