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13.09.2022 - 6.2 Schwimmbäder (wieder) öffnen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Zusätze:
- Ratsfrau Hein, Ratsfraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 13.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift zur Kenntnis genommen und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Drucksache:
-
0475/2022 Schwimmbäder (wieder) öffnen
- Beratung:
- öffentlich
- Drucksachenart:
- Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE
- Federführend:
- Ratsfraktion DIE LINKE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Ratsfrau Hein (DIE LINKE) teilt auf Nachfrage der Vorsitzenden mit, dass die Änderungen aus dem Änderungsantrag (Drs.-Nr.: 0709/2022) in den vorangegangenen Ausschüssen vollständig übernommen werde.
Beschluss in der Fassung der von der Antragstellerin übernommenen Änderungen aus den vorangegangenen Ausschüssen (Streichungen und Änderungen in Fettdruck)
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Besitz einer Kiel-Karte sind, werden von den Eintrittspreisen der stadteigenen Bäder (Hörnbad, Schwimmhalle Schilksee, Freibad Katzheide, Seebad Düsternbrook und Eiderbad Hammer) bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 befreit. Diese Regelung bezieht sich auf den Freizeittarif für 2,5 Stunden im Hörnbad sowie auf die Sporttarife für 2 Stunden bzw. Einzelkarten für Kinder und Jugendliche in den anderen Bädern.
Die Ratsversammlung wird aufgefordert, im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2023 die Gebührenordnung für die Bäder und Schwimmstätten so zu ändern, dass Minderjährige mit Kiel Karte vom Eintritt befreit werden.