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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0831/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

 

1. Anlass und Notwendigkeit für die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung

 

Am 15.09.2022 hat die Ratsversammlung gemäß dem Antrag DS 0583/2022 beschlossen, einen kommunalen Wärme- und Kälteplan für eine treibhausgasneutrale Wärme- und Kälteversorgung für die Landeshauptstadt Kiel aufzustellen. Dieser Beschluss erfolgte auf der Grundlage des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG SH). Demnach ist die Landeshauptstadt Kiel als Oberzentrum zur Aufstellung eines kommunalen Wärme- und
Kälteplans verpflichtet.

 

Der aufgestellte kommunale Wärme- und Kälteplan ist dem für Energie und Klimaschutz zuständigen Ministerium im Jahr 2024 vorzulegen und spätestens alle zehn Jahre unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen fortzuschreiben.

 

Auf Bundesebene liegt derzeit als Referentenentwurf das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ vor, das bundeseinheitliche Vorgaben machen wird. Es ist davon auszugehen, dass der Wärme- und Kälteplan der Landeshauptstadt Kiel auch die zusätzlichen Anforderungen des Bundesgesetzes zu berücksichtigen hat.

 

Der Kommunale Wärme- und Kälteplan soll als strategische Grundlage der Landeshauptstadt Kiel auf ihrem Weg zur treibhausgasneutralen Wärme- und Kälteversorgung dienen und bei allen Planungen und städtebaulichen Entwicklungen beachtet werden.

 

Die Erstellung einer treibhausgasneutralen Wärme- und Kälteversorgungsstruktur für die Landeshauptstadt Kiel wird auf der Grundlage der im Masterplan 100% Klimaschutz beschlossenen Maßnahmen erfolgen. Die Klimaschutzstrategie wurde 2016 erstellt und beschreibt den Weg der Landeshauptstadt Kiel in die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050, orientiert an der damaligen Zielsetzung des Bundes. Unter Beachtung der Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes und des EWKG SH ist die Klimaneutralität bis spätestens zum Jahr 2045 zu erreichen.

 

 

 

2. Zielsetzung und Fristen

 

Ohne eine signifikante Reduktion des Wärmeverbrauchs und einen gleichzeitig erheblich beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien werden die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) nicht erreicht werden.

 

Mit rund 60 % des Endenergieverbrauchs stellt die Wärmeversorgung mit Raumwärme, Prozesswärme, Warmwasser oder Kälteenergie den größten Hebel für die Energiewende dar. Gerade im Wohnungsbestand stammt die Wärmeenergie noch zu rund 90 % aus fossilen Energiequellen, überwiegend Erdgas und Heizöl. Die Transformation des Wärmesektors ist somit essenziell für die Erreichung der Treibausgas-Neutralität Deutschlands bis zum Jahr 2045.

 

Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung auf Basis Erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2045. Sie stellt einen wesentlichen Baustein für eine erfolgreiche Wärmewende der gesamten Gemeinde dar und ist als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen. Den Kommunen und örtlichen Energieversorgungsunternehmen kommt für das Gelingen der Wärmewende eine entscheidende Bedeutung zu, denn die relevanten Weichenstellungen werden nicht nur auf Bundes- und Landesebene getroffen, sondern vor Ort.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Planungssicherheit für alle öffentlichen und privaten Investitionen zu erhöhen, die sich auf die Wärmeversorgung vor Ort auswirken. Damit soll den lokalen Akteur*innen eine verbindliche Orientierung geben werden, in welchem Teil des Gemeindegebiets welche Art der Wärmeversorgung (leitungsgebunden oder dezentral und in Verbindung mit klimaneutralen Energieträgern) vorrangig eingesetzt werden soll.

Bei der Kommunalen Wärmeplanung ist der Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen und die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung von herausragender Bedeutung. Ein intelligenter und integrierter Ansatz mit effizienten Wärmenetzen ist oft effizienter und kostengünstiger als dezentrale Einzellösungen. Die Entwicklung im Wärmesektor wird bisher größtenteils durch unkoordinierte individuelle Investitionsentscheidungen der einzelnen Gebäudeeigentümer*innen bestimmt. Dabei kann, im Vergleich zur Summe der individuellen Einzellösungen, der Anschluss an ein Wärmenetz – für einen Straßenzug oder ein Quartier betrachtet – die wirtschaftlich attraktivere Variante sein.

Jeder Heizungswechsel ist eine Investitionsentscheidung für die nächsten 20-30 Jahre. Deshalb sollten Entscheidungen wohl überlegt sein und einem strategischen Plan folgen, der nicht nur die für die Gegenwart günstigste Lösung, sondern auch die langfristigen Klimaschutzziele im Blick hat. Wärmepläne sollen zu Investitionsentscheidungen aus einer umfassenden Perspektive führen und für ganze Quartiere oder Ortsteile sinnvolle Klimaschutzmaßnahmen sowie den passenden Mix aus Effizienzmaßnahmen und Wärmelösungen identifizieren.

Um die klimaneutrale Wärmeversorgung in der Landeshauptstadt Kiel möglichst zeitnah und effizient zu erreichen, soll bei der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung der Ausbau des Fernwärmenetzes der Stadtwerke Kiel und die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung sowie der Aufbau weiterer treibhausgasneutraler Nahwärmenetze als vorrangige Versorgungslösung geprüft werden. Dort, wo leitungsgebundene Wärmeversorgung nicht möglich ist, sind dezentrale Lösungen zu entwickeln.

Vom Charakter her ist die kommunale Wärmeplanung vorrangig ein informelles Planungsinstrument. Das heißt, dass der Wärmeplan bei kommunalen Planungen zu berücksichtigen ist. Die Verbindlichkeit innerhalb der Stadtverwaltung wird durch einen Ratsbeschluss hergestellt. Der Wärmeplan wird in die bestehenden Planungsinstrumente integriert: Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, städtebauliche und privatrechtliche Verträge, Quartierskonzepte müssen den Wärmeplan beachten.

Nach außen hin hat der Wärmeplan einen informatorischen Charakter. Insbesondere bei den im Wärmeplan ausgewiesenen Gebieten für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen bietet er Orientierungshilfe bei Investitionsentscheidungen aus einer umfassenden Perspektive. Gemäß dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist davon auszugehen, dass es in Wärmenetzausbaugebieten verlängerte Übergangsfristen geben kann, bis wann Gebäudeeigentümer mindestens 65% Wärme aus erneuerbaren Energien bei der Inbetriebnahme neuer Heizungsanlagen nachzuweisen haben.

 

3. Inhalte der Kommunalen Wärmeplanung

 

Gemäß § 7 EWKG SH soll der Wärme- und Kälteplan mindestens auf Basis der Erhebung folgender Informationen erstellt werden:

  • Eine Bestandsanalyse des aktuellen Energieverbrauchs privater und öffentlicher Gebäude sowie der weiteren Verbraucher inklusive einer Bilanzierung der jeweiligen
  • Treibhausgasemissionen; dabei sollen auch Angaben zu den vorhandenen Wärme- und Kälteerzeugern, der aktuellen Wärme- und Kälteversorgungsstruktur und Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und Baualtersklassen gemacht werden,
  • eine Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs unter Berücksichtigung der erwarteten energetischen Sanierung der Gebäude,
  • eine quantitative, räumlich differenzierte Analyse der Flächen und Potenziale lokal verfügbarer Wärme- und Kälte aus erneuerbaren Energien und Abwärme,
  • Vorschläge für ein räumliches Konzept zur Zielerreichung einer treibhausneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 und
  • Vorschläge für ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung dieses Konzepts.
  • Mit dem Masterplan 100% Klimaschutz verfügt die Landeshauptstadt Kiel bereits über eine fundierte strategische Grundlage für den Wärme- und Kälteplan. Ergänzend zu den o.g. Mindestanforderungen aus dem EWKG sollen daher folgende Punkte wesentliche Bestandteile des Kieler Wärme- und Kälteplans werden:
  • Validierung und ggf. Aktualisierung der im Jahr 2016 im Rahmen des Masterplan 100% Klimaschutz erstellten Analysen und Prognosen sowie die Erarbeitung eines Szenarios mit dem Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045.
  • Überführung der Strategie in ein räumliches Konzept zur Zielerreichung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Dabei stehen insbesondere die städtischen Bereiche außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiet im Fokus. Für diese Gebiete müssen fossilfreie Lösungen entwickelt werden und die dort vorhandenen erneuerbaren Potenziale identifiziert und quantifiziert werden. Nach Möglichkeit sollen Informationen zur Umsetzungsbereitschaft der lokalen Akteur*innen sowie Planungen zum Netzausbau/Netzsanierungen in das räumliche Konzept integriert werden.
  • Definition und Priorisierung von Energiequartieren, in denen mit Hilfe von Fördermitteln der energetischen Stadtsanierung eine Umsetzung forciert werden soll.
  • Entwicklung eines Monitoringkonzeptes zur Erfolgskontrolle und Definition von Erfolgsindikatoren
  • Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen gem. § 7(3) EWKG
  • Kartographische Darstellung der Ergebnisse aus der Bestands- und Potenzialanalyse als Grundlage zur Identifikation und Priorisierung von Projektgebieten

 

 

4. Vorgehensweise bei der Kommunalen Wärmeplanung

 

Die Erstellung des Kommunalen Wärme- und Kälteplans erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem örtlichen Energieversorger der Stadtwerke Kiel AG, die auch Betreiberin und Eigentümerin des Kieler Fernwärmenetzes und den dazu gehörenden Erzeugungsanlagen ist (Fernwärmeversorgerin). Aktuell beträgt der Fernwärmeanteil rund 50 %. Bis zum Herbst 2023 werden von der Fernwärmeversorgerin in Eigenregie die für eine Nachverdichtung und Erweiterung des Fernwärmenetzes in Frage kommenden Gebiete ermittelt. Für diese Gebiete werden von der Fernwärmeversorgerin eigenverantwortlich Ausbaupläne entwickelt und der Landeshauptstadt Kiel für die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans zur Verfügung gestellt. Die Fernwärmeversorgerin erstellt eigenverantwortlich Transformationspläne zur Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung und stellt diese ebenfalls der Landeshauptstadt Kiel für die Erstellung des Kommunalen Wärmeplans zur Verfügung.

Die Verwaltung plant, im November 2023 eine externe/einen externen Dienstleister*in mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen. Dieser hat im Wesentlichen die Aufgabe, auf Basis der von ihm durchgeführten Bestands- und Potenzialanalyse eine kartographische Darstellung der Ergebnisse vorzunehmen. Diese soll zum einen als Grundlage zur Identifikation und Priorisierung von Projektgebieten dienen, insbesondere für Bereiche außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes für die fossilfreie Wärmeversorgungslösungen entwickelt werden müssen. Die Identifikation von weiteren Energiequartieren (gem. KfW-Programm 432) auf dem Kieler Stadtgebiet spielt hierbei eine wichtige Rolle für die anschließende Umsetzungsphase. Zum anderen soll die kartographische Darstellung den lokalen Akteur*innen als verbindliche Orientierung für mögliche zukünftige Wärmeversorgungslösungen dienen.

Entscheidend für die Akzeptanz und die erfolgreiche Umsetzung des Wärme- und Kälteplans ist die frühzeitige Einbindung der zahlreichen betroffenen Akteur*innen und Ämter, daher ist die Erstellung des Wärme- und Kälteplans in Form eines breit angelegten partizipativen Prozesses moderierend zu begleiten. Es soll frühzeitig eine Kommunikationsstrategie entwickelt werden.

Neben einer breit angelegten Öffentlichkeitsarbeit, der Durchführung von Workshops mit unterschiedlichen Zielgruppen, ist die Gründung eines Gremiums mit wichtigen Stakeholdern u.a. Vertreter*innen aus der Kommunalpolitik vorgesehen. Das Gremium tagt voraussichtlich einmal im Quartal.

Bei der Kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um einen fortlaufenden Prozess, der kontinuierlich evaluiert und optimiert werden muss. Das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung ist in den unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen der Kommunalen Verwaltung mitzudenken und zu verfolgen.

 

5. Vergabe

 

Die Kosten für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung werden auf ca. 200.000 Euro geschätzt. Es ist vorgesehen die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung an einen externen Dienstleister bzw. eine Arbeitsgemeinschaft zu vergeben. Als Vergabeverfahren wurde eine Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gewählt. Somit können Referenzen, Qualifikationen und Kapazitäten bereits im Vorwege überprüft werden. Der Teilnahmewettbewerb wurde am 05.08.2023 veröffentlicht. Interessenten können Ihre Unterlagen bis zum 31.08.2023 bei der Stadt einreichen. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe ist im September 2023 vorgesehen. Eine Auftragsvergabe kann dann im November 2023 erfolgen.

 

6. Finanzen, Personal und Organisation

 

Die zur Aufstellung kommunaler Wärme- und Kältepläne verpflichteten Gemeinden erhalten für die Aufstellung eine Zuweisungspauschale, die in Form von drei Jahrespauschalen berechnet wird. Jede Jahrespauschale berechnet sich für Gemeinden, die zu den Oberzentren gehören, aus einem Grundbetrag von 10.000 Euro zuzüglich eines Aufschlags von 0,20 Euro je Einwohner.

Die erste Zuweisung in Höhe von 59.423,60 Euro hat die Landeshauptstadt Kiel bereits im Februar 2023 erhalten. Weitere Auszahlungen sind im 2023 und 2024 vorgesehen.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Landesmittel nicht ausreichend sein werden, um den Aufwand für diesen erwartungsbehafteten Prozess unter Mitwirkung unterschiedlichster Akteur*innen zu decken Für die Jahre 2023 und 2024 wurden daher jeweils 100.000 Euro im städtischen Haushalt angemeldet. Die Aufstellung des Wärmeplans stellt eine Zusatzaufgabe für die Kommune dar, die mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden kann. Aus den Zuschüssen des Landes wird deshalb eine zusätzliche Stelle finanziert, die im Vorgriff baldmöglich ausgeschrieben werden soll. Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung liegt die Federführung beim Umweltschutzamt. Dort wird die zusätzliche Stelle in die Abteilung Klimaschutz angesiedelt. Neben dem Umweltschutzamt sind weitere Fachämter in die Planung und spätere Umsetzung mit einzubeziehen. Dies betrifft insbesondere das Planungsamt und die Immobilienwirtschaft, aber im Weiteren auch das Referat für Wirtschaft, die Kieler Wirtschaftsförderung, die Kieler Wohnungsbaugesellschaft und das Tiefbauamt.

 

Nach der Fertigstellung eines Wärme- und Kälteplans erhalten die zur Aufstellung kommunaler Wärme- und Kältepläne verpflichteten Gemeinden für die darauffolgenden zehn Jahre zur Fortschreibung der kommunalen Wärme- und Kältepläne eine einmalige Zuweisungspauschale. Die einmalige Zuweisungspauschale berechnet sich für die Landeshauptstadt Kiel, aus einem Grundbetrag von 30.000 Euro zuzüglich eines Aufschlags von 0,35 Euro je Einwohner.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Zuwendungspauschale für den Fortschreibungszeitraum von 10 Jahren aufgrund der Komplexität des Aufgabengebietes nicht ausreichen wird, um das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung zu erreichen.

 

7. Zeitplan

Bis zum Oktober dieses Jahres will die Stadtwerke Kiel AG eine verbindliche Aussage gegenüber der Landeshauptstadt Kiel treffen, welche Gebiete sich nach ihren Berechnungen für die Verdichtung und die Erweiterung des Fernwärmeversorgungsgebietes als sinnvoll erwiesen haben. Darüber hinaus sollen bis zu diesem Zeitpunkt Aussagen getroffen werden wie die bestehenden leitungsgebundenen Wärmenetze dekarbonisiert werden sollen und wo es sich auf dem Stadtgebiet lohnt, weitere klimaneutrale Wärmenetze aufzubauen.

Diese Ergebnisse fließen in die Kommunale Wärmeplanung ein, welche die Landeshauptstadt Kiel von einem/einer externen Dienstleister*in erstellen lässt. Anvisierter Projektbeginn ist im November 2023.

Mit dem Beteiligungsprozess der lokalen Akteur*innen und der Gründung eines Gremiums der wichtigsten Stakeholder soll nach Vorlage verbindlicher Aussagen durch die Stadtwerke Kiel AG begonnen werden.

Für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung stehen rund 13 Monate zur Verfügung. Die Fertigstellung ist im Dezember 2024 vorgesehen. Ein Beschluss durch die Kieler Ratsversammlung wird Anfang 2025 angestrebt.  

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

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