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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0818/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 08.02.2017 beschlossen, dass ihm jährlich

ein Evaluationsbericht über die Umsetzung von Gutachten, Studien, gutachterlichen Untersuchungen, Beratungsaufträgen und Fachbeiträgen vorgelegt wird.

In der Sitzung am 13.09.2017 wurde einvernehmlich die Beratung auf alle Fachausschüsse erweitert.

Als Berichtsintervall wird der Zeitraum 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des laufenden Jahres (ausschlaggebend ist das Rechnungsdatum) mit Vorlage in der September-Sitzung des Hauptausschusses vorgesehen.

Als Schwellenwert für die Aufnahme eines Gutachtens, einer Studie, eines Fachbeitrages (z.B. Aufträge an Ingenieurbüros) wird ein Betrag ab 5.000 € brutto festgelegt.

Darüber hinaus werden fachlich gleichartige, wiederkehrende Gutachten, Studien und Fach-beiträge mit einem Einzelwert unter 5.000 € brutto ausgewiesen, wenn diese mindestens

20-mal im Berichtszeitraum anfallen (z.B. 25 einzelne statische Gutachten).

Der Evaluationsbericht für den Zeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2023 wird mit dieser Geschäftlichen Mitteilung vorgelegt.

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

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Anlagen

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