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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1086/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Den beigefügten Vorschlägen zur Vergabe von Haushaltsmitteln des Förderfonds

  • zur Förderung des Breitensports für Vorhaben und Maßnahmen von Vereinen

(Anlage 1) und

  • zur Förderung des Breitensports für Vorhaben und Maßnahmen von anderen Institutionen (Anlage 2) und
  • zur Förderung des Breitensports für die Sanierung vereinseigener Anlagen (Anlage 3) sowie
  • der Anpassung des Konzeptes Förderfonds Breitensport

wird zugestimmt.

 

Gleichzeitig werden die entsprechenden Haushaltsmittel 2023 im Teilergebnisplan sowie im Teilfinanzplan 421 (Förderung des Sports) zur Förderung des Breitensports zur Verfügung gestellt.

 

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Sachverhalt/Begründung

I. Zusammenfassung

Für die Förderung des Breitensports durch den Förderfonds Breitensport stehen im Haushalt 2023 im Teilergebnisplan sowie im Teilfinanzplan 421 (Förderung des Sports) insgesamt 370.000 € an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Grundsätzlich sind nach dem Konzept des Förderfonds Breitensport Mittel i. H. v. 150.000 € für die Förderung von Kieler Sportvereinen und weitere Mittel i. H. v. 20.000 € für Anträge außerhalb von Sportvereinen vorgesehen. Weiter stehen für die Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen Mittel i. H. v. 200.000 € zur Verfügung.

Nach dem Konzept Förderfonds Breitensport sollen die Haushaltsmittel in zwei Tranchen vergeben werden. Das Gremium kommt zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Beratung zusammen. Anschließend beschließt der Ausschuss für Schule und Sport über die Vorschläge des Gremiums.

 

Im Zuge der ersten Tranche wurden bereits Mittel i. H. v. 77.494,75 € für Vorhaben und 99.819,55 € für die Sanierung vereinseigener Anlagen bewilligt. Somit verbleiben insgesamt Mittel i. H. v. 192.685,70 € für die zweite Tranche.

 

 

II. Sachverhalt

Bis zur zweiten Sitzung des Gremiums am 18.10.2023 wurden von den im Sportverband Kiel organisierten Sportvereinen 20 Anträge eingereicht. Zudem haben vier Sportvereine Anträge für die Sanierung von vereinseigenen Anträgen gestellt. Von weiteren Institutionen außerhalb des organisierten Sports wurden vier Anträge auf Förderung eingereicht.

 

Am 18.10.2023 ist das Gremium zur Beratung zusammengekommen und gibt die beigefügte Empfehlung für den Ausschuss für Schule und Sport zur Beschlussfassung ab

(siehe Anlagen).

 

zur Verfügung stehende Mittel

beantragt

Empfehlung des

Gremiums zur

Mittelverteilung 

Sportvereine 

 73.823,19 €

78.745,55 €

49.425,07 €

andere

Institutionen

 18.682,06 €

  2.869,65 €

  2.869,65 €

Sanierungen

100.180,45 €

94.921,00 €

94.921,00 €

 

 

III. Bezug zu den strategischen Zielen

Sport und Bewegung sind Elemente der Daseinsvorsorge und Lebensqualität. Der Förderfonds Breitensport unterstützt die strategischen Ziele Soziale Stadt und Kinderfreundliche Stadt.

 

IV. Weiteres Verfahren

Nach Beschlussfassung durch den Ausschuss für Schule und Sport werden die Zuwendungsbescheide durch das Amt für Sportförderung erteilt.

 

Die Praxis der vergangenen Jahre hat einige Verbesserungen im Konzept des Förderfonds aufgezeigt, die in der Anlage 4 aufgenommen wurden. So wurden die Fristen entzerrt und an die städtische Haushaltsfreigabe angepasst. Zusätzlich sollen Anträge für die Sanierung von vereinseigenen Anlagen (ab einer Förderung von 10.000 €) nur noch am Jahresanfang (31.01.) gestellt werden. Auf diesem Wege kann sichergestellt werden, dass die Sportvereine die Projekte im laufenden Kalenderjahr umsetzen können.

 

 

 

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Anlagen

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