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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1079/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Mit Beschluss des Antrages „Tartanbahn Gemeinschaftsschule Friedrichsort“ (Drs. 0269/2023) wurde die Verwaltung beauftragt, die Machbarkeit einer Tartanbahn (400 m) für den Breitensport und für die Gemeinschaftsschule Friedrichsort (IGF) zu prüfen. Dabei sollen die erforderlichen finanziellen und personellen Erfordernisse aufgezeigt und geklärt werden, welche Förderungen von Seiten des Landes möglich sind. Hierzu sollen Gespräche mit dem Land aufgenommen werden.

 

Machbarkeit Tartanbahn

Für die Sanierung der Leichtathletiklaufbahn ist zunächst der Abbruch der vorhandenen Aschelaufbahn sowie die Herstellung eines tragfähigen Baugrundes erforderlich. Für eine möglichst hohe Nutzungsdauer ist der Einbau einer funktionsfähigen Drainage sowie einer Maulwurfsperre für das innenliegende Rasenfeld empfehlenswert. Im Anschluss wäre dann die Laufbahn einzufassen, um die ungebundenen und gebundenen Tragschichten einzubauen. Zum Schluss wird der Kunststoffbelag inklusive der Laufbahnmarkierungen eingebaut. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, in diesem Zuge die vorhandene Weitsprunganlage mit zu sanieren. Außerdem wäre noch vorab zu prüfen und zu bewerten, ob auch eine Sanierung des innenliegenden Rasenfeldes notwendig ist. Eine solche Sanierung müsste im Idealfall direkt mit geplant und durchgeführt werden, um Synergien im Bauablauf nutzen zu können.

 

Auf der im Anhang dargestellten Fläche der Sportanlage Friedrichsort könnten 4 Kreisbogenbahnen á 1,22 m sowie 6 Einzelbahnen als gerade Sprintstrecken errichtet werden.

 

Finanzielle Erfordernisse und Fördermöglichkeiten

Die grobe Kostenannahme resultiert aus überschlägig ermittelten Durchschnittswerten abgeschlossener Sanierungsmaßnahmen. Entsprechende Kostensteigerungen der Vergangenheit wurden berücksichtigt. Für eine Realisierung in den Folgejahren 2024 oder 2025 sollten pro Jahr 5 % Baukostensteigerungen berücksichtigt werden.

 

Es ist mit Gesamtkosten von ca. 580.000,00 Brutto zu rechnen, inklusive 2% für Unvorhergesehenes.

 

Folgende Kostenpositionen sind aufgrund der noch nicht differenzierten, künftigen Anforderungen nicht enthalten:

  • Beleuchtungsanlage
  • Kampfmitteluntersuchungen
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Herrichtung von Erschließungswegen, Zauneinfriedungen und der Ersatz vorhandener Drängelgitter

 

Bei der vorliegenden Kostenannahme werden normale Baugrundverhältnisse zu Grunde gelegt, da zum jetzigen Stand noch keine Voruntersuchungen stattgefunden haben. Zur Vorbereitung einer differenzierten und damit stärker belastbaren Kostenannahme sollte eine Baugrunduntersuchung beauftragt und durchgeführt werden, um Angaben zu den Bodenverhältnissen, zur Tragfähigkeit und Drainagefähigkeit zu erhalten und um einen Vorschlag zu dem erforderlichen, technischen Ausbau der Laufbahn zu erhalten. Erst mit Vorliegen des Gutachtens und einer daraus resultierenden konkreten Ausbauempfehlung kann eine belastbare Kosteneinschätzung vorgenommen werden.

 

Eine solche Baumaßnahme könnte über die Sportstättenförderrichtlinie des Landes (Richtlinie über die Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein) gefördert werden. Demnach sind Maßnahmen für Laufbahnen inkl. der dazugehörigen Leichtathletikinfrastruktur zuwendungsfähig. Laufbahnen im Sinne dieser Richtlinie sind nicht überdachte 400m Rundlaufbahnen sowie 100m Kurzstreckenbahnen. Leichtathletikinfrastruktur im Sinne dieser Richtlinie sind Sprunganlagen (u.a. Weitsprunganlage) sowie Wurfanlagen (u.a. Kugelstoßanlage).

 

Kiel als finanzschwache Kommune würde bei einer positiven Antragsstellung 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhalten, höchstens jedoch 250.000 €. Der darüberhinausgehende Betrag wäre somit durch den städtischen Haushalt zu decken.

 

Die Sportstättenförderrichtlinie ist aktuell nur noch für das Jahr 2024 gültig. Nähere Informationen, ob und unter welchen Bedingungen die Sportstättenförderrichtlinie ab 2025 fortgesetzt wird, liegen derzeit nicht vor. Geeignete Bundesförderprogramme sind derzeit nicht bekannt.

 

Darüber hinaus hat das für die Partnerschulen des Leistungssports zuständige Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur auf Nachfrage keine Fördermöglichkeiten in Aussicht gestellt. Das Ministerium sieht sich im Bereich Bildung nur für Personal und Ausbildung zuständig, die Ausstattung der (Sport-)Schulen ist Schulträgeraufgabe.

 

Personelle Erfordernisse

Sollte die Sanierung der Leichtathletikanlagen mit einer Tartanbahn (400 m) für den Breitensport sowie für die Gemeinschaftsschule Friedrichsort (IGF) gewünscht sein, muss neben den zusätzlichen finanziellen Mitteln vor allem Personal für die Planung, Ausschreibung und Durchführung der Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die aktuellen Kapazitäten sind auf Grund der laufenden Einzelmaßnahmen zur Unterhaltung und der in den kommenden 3-5 Jahren anstehenden Maßnahmen (u.a. 2. und 3. Bauabschnitt Kilia-Stadion, Hans-Mohr-Platz, Sportplatz Friedrich-Junge-Schule, der vorbereitenden Planungen im Kieler Süden, Nordmarksportfeld, Prof.-Peters-Platz, Blaschkeplatz) ausgelastet. Würde die Gemeinschaftsschule an erste Priorität gesetzt werden, müssten in der Konsequenz die genannten Projekte eingefroren und nach hinten geschoben werden. Das kann nicht empfohlen werden.

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Anlagen

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