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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1296/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Dem Stellenplan als Teil des Haushaltsplans 2024 (vgl. § 78 Abs. 2 GO) mit den in der Anlage 1 zusammengefassten Stellenplananträgen sowie den in der Anlage 2 zusammengefassten Entscheidungen über weitere Veränderungen, die die Verwaltung seit der Beschlussfassung über den Stellenplan 2023 im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse getroffen hat, wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

 

Die Ämter wurden aufgefordert ihre Stellenbedarfe anzumelden, die Dezernate haben diese Anmeldungen priorisiert und auf die unabweisbar notwendigsten Bedarfe beschränkt. Die Ergebnisse bildet der vorliegende Stellenplan-Entwurf für 2024 ab.

 

Ausgehend von einem Stellenbestand von 4992,8 Stellen im Nachtragsstellenplan 2023 ist ein Aufwuchs um 158,4 Stellen im Haushaltsplan-Entwurf 2024 vorgesehen. 240,6 neue Planstellen stehen 82,2 Stellenstreichungen[1] gegenüber. Davon sind 181,1 neu eingerichtete Planstellen refinanziert. Der entsprechend den Grundsätzen der nachhaltigen Finanzwirtschaft (vgl. Drs. 0903/2019) vorgesehene eigenfinanzierte Stellenaufwuchs i.H.v. 50 Stellen wird - wie bereits 2022 - ausgesetzt und vollständig durch die Streichung von nicht benötigten Planstellen kompensiert. Bei den zur Kompensation gestrichenen Stellen handelt es sich ausschließlich um seit langem aufgrund der Situation am Arbeitsmarkt nicht zu besetzende Stellen. Der Nachweis erfolgte anhand einer detaillierten Datenanalyse und in Auswertung aktueller Besetzungsverfahren und führte daher im November 2023 zu einer Bewertung als nicht veranschlagungsreif. Insgesamt 45 Stellen wurden im Einvernehmen mit den Dezernaten bzw. betroffenen Fachämtern gestrichen. Weitere 5 Stellen werden aus Auflösung des sog. „Personalvermittlungskontingents“ zur Kompensation herangezogen (vgl. Drs. 1177/2023).

 

Schwerpunkte des Stellenaufwuchses liegen in den Bereichen Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen (48 Planstellen), Amt für Wohnen und Grundsicherung (57,4 Planstellen), Jugendamt (31 Planstellen) und Feuerwehr (16,5 Planstellen).

 

Die weiteren Stellenbedarfe verteilen sich auf viele unterschiedliche Aufgabenbereiche.

 

Der Personalaufwand ist im Vorbericht zum Haushaltsplan-Entwurf dargestellt. Neue Planstellen mit Kostendeckung enthalten einen Refinanzierungsanteil[2] von rd. 12 Mio. €.

 

 

Anträge zum Stellenplan 2024

 

Die Anträge zum Stellenplan sind in der Anlage 1 zusammengefasst und nach Teilplänen gruppiert. Zur Entscheidung vorgelegt werden

 

  • Vorschläge zur Einrichtung neuer Stellen und zu Stellenstreichungen,
  • Vorschläge zur Erhöhung oder Verringerung von Stundenanteilen sowie
  • Vorschläge zur Anbringung und Streichung von KW-Vermerken[3] und KU-Vermerken[4] zum Stellenumfang.

 

Die Anlage 2 enthält alle Entscheidungen, welche die Verwaltung im Rahmen der ihr durch Beschluss der Ratsversammlung vom 13.12.2012 erteilten Befugnisse (Drs. 0866/2012) getroffen hat:

 

  • Stellenneubewertungen bzw. -umwandlungen entsprechend der Eingruppierungsvorschriften des TVöD sowie des KGSt-Gutachtens „Stellenplan/Stellenbewertung",
  • Anbringen und Aufheben von KU-Vermerken zur Stellenbewertung,
  • organisatorisch notwendige, kostenneutrale Teilung von Planstellen,
  • Zuordnung von Planstellen zu den Teilplänen,
  • Veränderungen, die sich eindeutig aus der Umsetzung von Ratsbeschlüssen ergeben und keine erneute Beschlussfassung erfordern (insbesondere die Anpassung des Personalbedarfs der Kindertageseinrichtungen aufgrund der Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit, Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege),
  • Einrichtung von Planstellen für beurlaubte und abgeordnete Mitarbeiter*innen.

 

Auch die Veränderungen, die sich durch das Wirksamwerden von bereits beschlossenen KU- und KW-Vermerken ergeben, sind in Anlage 2 enthalten.

 

Alle Entscheidungen zu KW-Planstellen sind in der Anlage 3 nochmals zusammengefasst.

 

 

Nachrichtlich aufgeführte Stellen

 

Planstellen für Widerrufsbeamt*innen, Auszubildende, abgeordnete und beurlaubte Mitarbeiter*innen sowie die Planstellen der Eigenbetriebe sind im Stellenplan lediglich nachrichtlich aufzuführen. Die Veränderungen sind in dieser Vorlage ebenfalls nachrichtlich enthalten.

 

 

Schlussbemerkungen

 

Gem. § 9 Abs. 5 der Gemeindehaushaltsverordnung ist bei Stellen, die länger als ein Jahr unbesetzt waren, zu vermerken, seit wann die Stellen unbesetzt sind. Alle darunterfallenden Planstellen mit Stand vom 17.10.2023 sind im Stellenplanentwurf (Anlage 6) aufgeführt. Langfristige Vakanzen sind durch Zeitrenten bzw. durch Altersteilzeit begründet, da diese Mitarbeiter*innen nicht auf den bisherigen Planstellen gebucht sind. Für die Kindertageseinrichtungen erfolgt jährlich eine Neuberechnung des Personalbedarfs, der im errechneten Umfang im Stellenplan abgebildet wird. Für die anderen unbesetzten Planstellen wird die Nachbesetzung für das kommende Jahr geprüft.

 

In den Anlagen 4 und 5 werden der Stellenzuwachs zum Stellenplan 2024 sowie die Stellenentwicklung seit 1996 dargestellt.

 

 

Anlage 6 enthält den Entwurf des Stellenplanes 2024.

 

 

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

 


[1] einschl. Verlagerung von 2 Stellen in den nachrichtlichen Teil (RBZ, ABK)

[2] berechnet nach Personalkostenmittelwerten

[3] KW = Planstelle fällt künftig weg

[4] KU = Planstelle wird künftig umgewandelt

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Anlagen

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