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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 1342/2023-02

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Beratungsfolge

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Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob die jährliche pauschale Lohnkostensteigerung von 2 % auch im Jahr 2024 bedarfsgerecht ist, um die Arbeit der Träger im sozialen Bereich sicherzustellen und auskömmlich zu finanzieren.

Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit sowie im Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden.

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Sachverhalt/Begründung

In den vergangenen Jahren wurden die Lohnkosten der Träger im sozialen Bereich jährlich um 2 % gesteigert, um so steigende Lohnkosten, z.B. durch Tarifsteigerungen und einen Aufstieg der Mitarbeitenden in den Erfahrungsstufen, zu decken. Über lange Zeit waren diese 2 % auskömmlich, in manchen Jahren haben die Träger sogar sehr von dieser Steigerung profitiert.

Nun wurde von einigen Trägern im sozialen Bereich berichtet, dass die Erhöhung um 2 % die steigenden Kosten nicht mehr decken würde und ihre Arbeit in Gefahr sei. Durch die aktuelle Situation würden mehr Kosten anfallen und eine Finanzierungslücke entstehen. Folge dessen sei, dass z.B. die Betreuungs- und Beratungsangebote in ihrem derzeitigen Umfang nicht erhalten bleiben könnten. Die Träger müssten bei ihren Angestellten Stunden reduzieren.

Diese Situation soll nun überprüft werden, damit Lösungen gefunden werden können.

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