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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0030/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

 Das Konzept barrierefreier Stadtteil Neumühlen-Dietrichsdorf wird beschlossen. (Anlagen 1 bis 4)

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Sachverhalt/Begründung

Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Neumühlen-Dietrichsdorf wurde das Büro Tollerort aus Hamburg im November 2021 beauftragt, für das Fördergebiet Neumühlen-Dietrichsdorf ein Konzept Barrierefreiheit zu erstellen. Im Konzept werden u.a. Aussagen zum barrierefreien Ausbau der öffentlichen Freiräume und öffentlich zugänglichen Gebäude, zur Verbesserung der Orientierung im öffentlichen Raum und zur Erleichterung der Patizipation von Menschen mit Behinderungen getroffen. Das Konzept barrierefreier Stadtteil soll sowohl bei den noch anstehenden Projekten im Rahmen der Städtebauförderung als auch bei der nachträglichen Verbesserung bereits ausgebauter Bereiche umgesetzt werden. Die im Konzept aufgeführten Baumaßnahmen sind im Rahmen der Städtebauförderung grundsätzlich förderfähig.

 

Das Büro Tollerort hatte ab November 2021 mit einer umfassenden Bestandserhebung und –bewertung begonnen und führte neben der gutachterlichen Erhebung und Dokumentation der Mängel eine Steuerungsgruppe Barrierefreiheit ein, die mit Bewohner*innen und Akteuren des Stadtteils besetzt und von Mitarbeiter*innen der Fachämter unterstützt wurde. Die Öffentlichkeit wurde im Rahmen des Stadtteilfestes Dietrichsdorfer Band im Juni 2022 informiert und beteiligt. Dem Konzept wurde in der Sitzung des Ortsbeirats Neumühlen-Dietrichsdorf/ Oppendorf am 28.09.2023 zugestimmt und der Beirat für Menschen mit Behinderungen hat in seiner Sitzung am 10.11.2023 dem Konzept zugestimmt.

 

Weiteres Verfahren

Nach Beschluss des Konzeptes barrierefreier Stadtteil Neumühlen-Dietrichsdorf sind die Unterlagen zur Zustimmung beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein einzureichen. Nach Erteilung der Zustimmung aus dem Ministerium können weitere Städtebaufördermittel auf Grundlage des Konzeptes beantragt werden.

Kosten

Der Landeshauptstadt Kiel sind Kosten für die Erstellung des Konzeptes barrierefreier Stadtteil i.H.v. 40.156,38 € entstanden. Diese sind zu 100% förderfähig im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“. Der Bund und das Land gewähren davon jeweils 1/3 der Zuschüsse. Die Landeshauptstadt Kiel erbringt in der Regel ebenfalls 1/3 der Städtebaufördermittel aus eigenen Haushaltsmitteln, damit betrug der Eigenanteil der Landeshauptstadt Kiel 13.385,46 €.

 

  

 

 

Stadtrat Stöcken

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Anlagen

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