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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1142/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Das Erfrischungsgeld für Urnenwahlvorstände bei Europa-, Bundestags-, Landtags-, Gemeinde- und OB-Wahlen sowie Bürger- und Volksentscheiden soll ab 2024 von 40,-€ auf 50,-€ pro Person (p.P.) angehoben werden.

 

Die Aufwandsentschädigungen für Schulungsteilnahmen (10,-€ p.P.), Transportaufgaben (20,-€ p.P.) und für Briefwahlvorstände (40,-€ p.P.) bleiben unverändert.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind je nach anstehender Wahlart bereitzustellen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Das Erfrischungsgeld, wie traditionell die Aufwandsentschädigung für Wahlhelfende genannt wird, wird von der Kommunalverwaltung festgesetzt. Die Europa- und die Bundestagswahlordnung (EuWO §10, BWO §10) legen einen Mindestbetrag fest, der aktuell bei 35€ für den / die Vorsitzende*n und 25€ für die übrigen Mitglieder eines Wahlvorstands liegt. Die Landeswahlordnung sowie die Gemeinde- und Kreiswahlordnung geben keinen solchen Betrag vor.

 

Bei einer Wahlhelfer*innenbefragung im Rahmen der Gemeindewahl 2023 war die Erhöhung des Erfrischungsgeldes der am zweitmeisten genannte Verbesserungswunsch der Teilnehmer*innen.

 

In der Landeshauptstadt Kiel liegt der Betrag für alle Wahlvorstandsmitglieder seit 2017 unverändert bei 40€. Zum Vergleich: Die meisten Kreise des Landes Schleswig-Holstein sowie auch die kreisfreie Stadt Lübeck, und auch die umliegenden Gemeinden und Ämter zahlen, soweit bekannt, seit längerem mindestens 50€ Erfrischungsgeld pro Wahlvorstandsmitglied, teilweise auch mehr, aus (z.B. Amt Probstei, Amt Schrevenborn, Gemeinde Altenholz, Kreis Plön, Gemeinde Dänischenhagen, Amt Dänischer Wohld, Stadt Eckernförde).

 

Das Erfrischungsgeld sollte daher nach Ansicht der Verwaltung ebenfalls moderat auf 50€ je Urnenwahlvorstand erhöht werden. Die übrigen gewährten Aufwandsentschädigungen bleiben davon unbetroffen, wie oben dargestellt.

 

Wahlhelfende sind das Rückgrat jeder demokratischen Wahl. Ohne ihre ehrenamtliche Tätigkeit wäre die reibungslose Durchführung von Wahlen und die Auszählung von Stimmen unmöglich. Eine angemessenere Aufwandsentschädigung erleichtert die Anwerbung von ehrenamtlichen Wahlhelfenden und sorgt dafür, dass in Kiel weiterhin genügend Freiwillige in Wahlvorständen an der Wahl teilnehmen. Auch wird das gesellschaftliche und zeitliche Engagement gerade der Urnenwahlvorstände (diese sind am Wahltag von 7.30 Uhr bis 20/22 Uhr – je nach Wahlart – eingesetzt) angemessener gewürdigt.

 

Zudem sollte das Erfrischungsgeld nach sieben Jahren auch angesichts der stark gestiegenen Lebenserhaltungskosten angepasst werden, um die tatsächlichen Ausgaben der Wahlhelfenden besser abzudecken.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bei einer Wahl im Kieler Stadtgebiet sind in der Regel rund 1.300 Urnenwahlvorstände im Einsatz. Bei einer Erhöhung des Erfrischungsgeldes um 10 € p. P. ergeben sich entsprechend zusätzliche Kosten pro Wahl von rund 13.000 €. Diese Kosten sind auch bei überregionalen Wahlen nicht erstattungsfähig, solange die Mindestbeträge in der EuWO bzw. der BWO nicht angepasst werden.

Die anfallenden Kosten werden dem Sachkonto 54210000 und dem Produkt 121002 – „Wahlen und Abstimmungen“ zugeordnet.

Es wird versucht, die Mehrkosten durch sparsame Bewirtschaftung aller Ansätze im Stadtamt zu decken. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, werden die fehlenden Haushaltsmittel zum Nachtrag 2024 angemeldet.

 

gez. Christian Zierau

Stadtrat

 

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