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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0093/2024

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Beratungsfolge

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Antrag

Dem folgenden Widmungsvorgang wird zugestimmt:

Einziehung von Flächen in der Landeshauptstadt Kiel;

hier: Johannesstraße Parkplatz

 

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Sachverhalt/Begründung

Der Parkplatz vor dem ehemaligen Schwimmhallengrundstück Johannesstraße 8 gilt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4c StrWG des Landes Schleswig-Holstein (S-H) als gewidmet und ist als Parkplatz

eingestuft.

 

Auf der Fläche des derzeitig als Parkplatz genutzten Grundstücks soll nach dem Abbruch der Schwimmhalle nunmehr auf der gesamten Fläche, einschließlich der des Parkplatzes, zeitnah eine Grundschule errichtet werden. Da hierbei die als Parkplatz genutzte öffentliche Fläche dem Straßenverkehr entzogen wird, kommt nur eine Einziehung gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG S-H in Frage.

 

Eine Einziehung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 StrWG S-H setzt voraus, dass Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, die gegenüber privaten Interessen überwiegen. Als Begründung wird daher

Folgendes angeführt:

 

Seit Dezember 2018 ist bekannt, dass aufgrund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung die Grundschulversorgung für den Stadtteil Kiel-Gaarden ab dem Jahr 2023 nicht sichergestellt werden kann. An den vorhandenen Schulstandorten kann dieser Bedarf nicht bedient werden. Deshalb bestand das Erfordernis, einen neuen Schulstandort für Errichtung einer dreizügigen Grundschule mit eigener Sporthalle zu finden und zu entwickeln. Aus der durch das Amt für Schulen beantragten Standortsuche des Stadtplanungsamtes ist das „Grundstück der ehemaligen Schwimmhalle in Gaarden“ als bestgeeigneter Grundschulstandort hervorgegangen und mit dem Beschluss der Ratsversammlung vom 21.11.2019 als Fläche für die künftige Grundschule festgelegt.

 

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.01.2021 festgestellt, dass die geplante zukünftige Nutzung des Parkplatzes vor dem ehemaligen Schwimmhallengrundstück Johannesstraße 8 als Standort einer Grundschule nebst Nebenflächen dem öffentlichen Wohl der Landeshauptstadt Kiel mehr dient als die Nutzung als Parkplatz.

 

Die Gründe des öffentlichen Wohls überwiegen somit gegenüber den privaten Interessen. Die Einziehung der Parkplatzfläche (rot markiert) ist unter anderem auch Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung.

 

Die im Lageplan rot markierte Fläche soll eingezogen werden.

 

Der Ortsbeirat Gaarden hat in seiner Sitzung am 11.10.2023 der Einziehung zugestimmt.

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

 

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Anlagen

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