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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0218/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Anlass:

Im 1. Quartal jeden Jahres wird vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) ein Sachstandsbericht zu den Städtebauförderungsmaßnahmen der Kommunen abgefragt. Zu diesem Anlass bereitet das Stadtplanungsamt jedes Jahr für den Bauausschuss eine kurze Berichterstattung zu den Städtebauförderungsmaßnahmen der Landeshauptstadt Kiel auf.

 

Vorbemerkung:

Die Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommunen, um die Gemeinden bei der Stadterneuerung zu unterstützen. Städtebauförderungsmittel werden jeweils für eine städtebauliche Gesamtmaßnahme gewährt, deren räumlicher Umgriff als Satzung oder als Maßnahmengebiet beschlossen wurde. Die Gemeinde kann sich bei der Vorbereitung und Durchführung der Sanierung einer Sanierungsträger*in bedienen.

 

Eine städtebauliche Gesamtmaßnahme setzt sich aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammen. Im Zusammenwirken aller Einzelmaßnahmen tragen diese dazu bei, die zuvor in den obligatorischen Voruntersuchungen (VU) identifizierten städtebaulichen Missstände zu beheben oder zu verringern. Alle Einzelmaßnahmen sind in einem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) darzustellen. Diese städtebauliche Planung ist regelmäßig (ca. alle 5 Jahre) zu aktualisieren.

 

Die Laufzeit einer Gesamtmaßnahme soll gemäß § 142 Baugesetzbuch 15 Jahre nicht überschreiten (Zügigkeitsgebot). Zwischen Bund und Ländern wurde seit der Verwaltungsvereinbarung „ Städtebauförderung 2022“  diese Frist als Beschränkung der gesamtmaßnahmenbezogenen Förderdauer verbindlich festgelegt.

 

Bund, Land und Gemeinde beteiligen sich in der Regel mit je einem Drittel an den förderfähigen Kosten einer Gesamtmaßnahme. Neben den Eigenmitteln sind zur Refinanzierung von nicht förderfähigen Kosten weitere kommunale Eigenanteile bereitzustellen. Beispielsweise sind die Ausgaben für die Erneuerung von Regenwasserkanälen grundsätzlich nicht förderfähig, die Kosten der Sanierungsträgerleistung nur zu 50%.

 

 

 

Seit dem Programmjahr 2020 wurde die Anzahl der Förderprogramme durch den Bund von acht auf drei Programme (Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung), bei gleichbleibenden Bundesfinanzhilfen i.H.v. 790 Mio. Euro, reduziert. Gesamtmaßnahmen in den alten Förderprogrammen werden sukzessive in die neuen Programme überführt, sobald die Gemeinde einen Folgeantrag auf Fördermittel stellt. Mit der Überführung einer Gesamtmaßnahme beginnt die  15-Jahresfrist erneut zu laufen.

 

Die Landeshauptstadt Kiel ist mit acht städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in die Städtebauförderung aufgenommen (in alphabetischer Reihenfolge):

 

Name der Gesamtmaßnahme

Städtebauförderprogramm

Aufgenommen/Überführt

Festung Friedrichsort / Alt- Friedrichsort

Städtebaulicher Denkmalschutz (nicht überführt)

2015/-

Grüne Wik

Lebendige Zentren

2017/2022

Holtenau Ost

Wachstum und nachhaltige
Erneuerung

2014/2023

Hörnbereich

Sanierung und Entwicklung (nicht überführt)

1990/-

Innenstadt

Lebendige Zentren

2010/2020

Kiellinie und Düsternbrooker  Fördehang

Lebendige Zentren

201 7/2020

Neumühlen-Dietrichsdorf

Sozialer Zusammenhalt

2014/2020

Ostufer

Sozialer Zusammenhalt

2000/2021

 

 

Zusammen mit dem Sachstandsbericht muss dem MIKWS pro Gesamtmaßnahme jedes Jahr zum 28. Februar ein Maßnahmenplan  und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht vorgelegt werden.  Sofern notwendig kann zu diesem Zeitpunkt auch ein Antrag auf weitere Städtebauförderungsmittel (Programmjahresantrag) gestellt werden.

 

In den vergangenen Jahren wurden die Förderungsanträge oft in voller Höhe bewilligt. Unter anderem durch den landesweiten Anstieg der Städtebauförderungsmaßnahmen sowie steigende Baukosten bei gleichbleibenden Bundes- und Landesmitteln ist davon auszugehen, dass zukünftig den einzelnen Gemeinden und Gesamtmaßnahmen weniger Mittel bereitgestellt werden können und Förderungsanträge nur anteilig bewilligt werden. Das MIKWS weist regelmäßig auf diesen Sachverhalt hin.

 

Folgende Sachstände werden dem MIKWS mitgeteilt:

 

 

Sachstandsberichte

 

Städtebauliche Gesamtmaßnahme Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort ist 2015 in das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz aufgenommen worden.

 

Da für die Programmjahre 2020, 2021 und 2022 keine Folgeanträge eingereicht wurden, erfolgte von Seiten des MIKWS keine Zuordnung zu einem der neuen Programme.

 

Sachstand:

Die Maßnahme ruht zurzeit, da ein für die Umsetzung der städtebaulichen Planung notwendiger Ankauf der Festung Friedrichsort durch die Landeshauptstadt Kiel nicht absehbar ist. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hat mit Schreiben vom 20.12.2023 Klärungsbedarf angemeldet, wie die Landeshauptstadt Kiel die Ziele und Zwecke der Sanierung noch erreichen kann. Dem Ministerium wird bis zum 31.03.2024 der aktuelle Sachstand zur weiteren Klärung übermittelt.

 

Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.

 

Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/altfriedrichsort.

 

Städtebauliche Gesamtmaßnahme Grüne Wik

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Grüne Wik wird durch das Städtebauförderungsprogramm „ Lebendige Zentren“  gefördert.

 

Der für das Programmjahr 2023 eingereichte Folgeantrag in Höhe von 1 Mio.   wurde mit 400.000   bewilligt. Ein Förderantrag für das Programmjahr 2024 in Höhe von 10 Mio.   wird gestellt.

 

Sachstand:

Die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme „ Grüne Wik“  konnte im Jahr 2023 durch die Bietergemeinschaft cappel + kranzhoff stadtentwicklung und planung GmbH, TOLLERORT entwickeln & beteiligen und SHP Ingenieure abgeschlossen werden. So konnte die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel die vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept sowie das Sanierungsgebiet „ Grüne Wik“  (im vereinfachten Sanierungsverfahren) im Juli beschließen. Vorab wurde der Abschlussbericht im April 2023 im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirats Wik der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Mit dem Beschluss von VU/ IEK wurden auch erste Maßnahmen der Durchführung von der Ratsversammlung der Landeshautstadt Kiel beschlossen. Dieses sind gem. VU/ IEK:

Maßnahme 09: Neugestaltung der Grünanlage Schulredder und Onkel-Willi-Weg auf Basis einer integrierten Planung

Maßnahme 37: Sanierung und Umnutzung des ehemaligen Marineuntersuchungsgefängnisses auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie

Maßnahme 34: Sanierung Haus im Anschar (Maßnahme im Eigentum privater Dritter)

 

Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.

 

Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf

https://www.kiel.de/de/kiel_zukunft/kiel_plant_baut/wik.php

 

Städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau Ost

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Holtenau Ost ist dem Förderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung zugeordnet worden.

 

Sachstand:

Die Betreuung der Gesamtmaßnahmen erfolgt durch die Stabsstelle Holtenau Ost (OB.HO).

 

Umfassende Informationen zum Stand der Gesamtmaßnahme Holtenau Ost wurden in einer  gesonderten geschäftlichen Mitteilung dem Bauausschuss in der Sitzung am 01.02.2024 zur Kenntnis gegeben (Drs. 0076/2024).

 

Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/mfg5 

 

Städtebauliche Gesamtmaßnahme Hörnbereich

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Hörnbereich befindet sich im Förderprogramm Sanierung und Entwicklung.

 

Da für städtebauliche Gesamtmaßnahmen aus dem Programm Sanierung und Entwicklung keine Folgeanträge mehr gestellt werden können, erfolgte von Seiten des MIKWS keine Zuordnung zu einem der neuen Programme.

 

Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen beim Bauen wurde 2023 ein weiterer Antrag auf Umschichtungsmittel i.H. von 1.100.000 Mio. €  gestellt. Bisher liegt hierfür noch keine Bewilligung vor. Dies führt zu keinen Verzögerungen bei der Umsetzung der laufenden Maßnahmen, da die Mittel nicht kurzfristig benötigt werden.

 

Sachstand:

 

Im Mai 2023 wurde der Quartierstreff „Hörnraum“  eröffnet.  Dort findet durch das MITTE-Team in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Sanierungsträger BIG Städtebau GmbH durch verschiedene Maßnahmen Bürgerbeteiligung statt. Diese werden sehr gut angenommen. Mehr Informationen gibt es unter Mitte Kiel - Wir treffen uns in Mitte!. Erfreulicherweise wurden Ende des Jahres 2023 noch weitere Fördermittel bewilligt, die für die Umsetzung von Maßnahmen 2024 zur Verfügung stehen. Über die Verwendung der Mittel wird in einer separaten Geschäftlichen Mitteilung im ersten Quartal 2024 berichtet, da aktuell noch Abstimmungen laufen.

 

Im Rahmen des Tags der Städtebauförderung am 13.05.2023 wurden Führungen durch das Quartier angeboten. Das Angebot fand reges öffentliches Interesse.

 

Der Hochbau auf allen drei Baufeldern der Projektgemeinschaft Hörnbebauung GbR (PGH) schritt sichtbar voran. Die ersten von insgesamt ca. 450 Wohnungen wurden im Frühjahr 2023 südlich der Halle 400 bezogen. Im Herbst 2023 wurden weitere Wohnungen nördlich der Halle 400, sowie Gewerbeflächen fertiggestellt und in die Vermarktung gegeben. Bis Mitte 2024 sollen die Gebäude auf allen drei Baufeldern vollständig fertiggestellt sein.

Im Herbst 2021 legte die PGH Klage gegen die Landeshauptstadt Kiel ein. Eingeklagt wird von der PGH eine zusätzliche finanzielle Beteiligung der Stadt an der Beseitigung von Bodenhindernissen und Bauschutt auf den drei verkauften Baufeldern. Das Klageverfahren läuft derzeit noch.

 

Auf den Baufeldern der TAS am südlichen Ende der Hörn wurden die Bauarbeiten leider im vergangenen Jahr nicht fortgeführt. Die Verwaltung hat daraufhin Ende des Jahres 2023 einen Antrag eingebracht zur Ausübung des vertraglich vereinbarten Wiederkaufsrechts für die vordere Teilfläche der Baufelder XIII und XV (Drs.-Nr. 1264/2023 nichtöffentlich). Das Verfahren zur Ausübung des Wiederkaufsrechts ist im Frühjahr 2024 eingeleitet worden.

 

Für die drei Baufelder um den Germaniahafen hat die BAUM/meravis Gruppe die Planungen teilweise fortgeführt. Der angekündigte erste Bauantrag für ein Hotel und einen Gewerbeturm mit Einzelhändler wurde eingereicht und wird bearbeitet. Es ist weiterhin eine 30 m breite, nach oben offene Fläche für die Vollendung der Gaardener Brücke vorgesehen. Zur Vollendung der Gaardener Brücke hat die Verwaltung im Frühjahr 2023 das Landschaftsarchitekturbüro BHF Landschaftsarchitekten und das Ingenieurbüro KSK Ingenieure beauftragt. Die Abstimmung mit den planenden Hochbauarchitekten für die angrenzenden Gebäude wurde aufgenommen. Konkretere Planungen für die Vollendung der Gaardener Brücke wurden noch nicht erstellt, da sich u.a. durch den massiven Anstieg der Bauzinsen 2023 die kurzfristig angepeilte Umsetzung der Hochbaumaßnahmen verzögert und es ggf. zu Planungsänderungen mit Auswirkungen auf den Anschluss der Gaardener Brücke kommen kann.

Für die Weiterführung der Planungen für die Baufelder südlich des Germaniahafens ist die Klärung einer immissionsrechtlichen Fragstellung erforderlich. Für Ende 2023 war hierzu vom Bund eine Novellierung der TA Lärm angekündigt, die jedoch nicht erfolgt ist. Die Verwaltung ist in weiterem Austausch mit den Beteiligten.

 

Die private Vermarktung der Grundstücke der Hauptgenossenschaft Nord mit Bestandsgebäuden im südöstlichen Sanierungsgebiet wurde 2022 begonnen, konnte aber bisher noch nicht abgeschlossen werden.

 

Das von der Kieler Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungs GmbH (KiWi) Ende des Jahres 2022 eingeleitete Vermarktungsverfahren für das Baufeld IX.2 (hinter der Telekom), konnte aufgrund mangelnder Nachfrage für gewerbliche Nutzungen leider nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Aufgrund der herausfordernden Rahmenbedingungen in der Immobilienbranche 2023 wurde kein neuer Vermarktungsversuch gestartet. In 2024 soll die Vermarktung wieder aufgenommen werden.

 

Der Straßenendausbau um die fertiggestellten Baufelder der Projektgemeinschaft Hörnbebauung GbR wurde hergestellt. Die Planung und Umsetzung weiterer Ausbauabschnitte ist für 2024 vorgesehen.

 

Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.

 

Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf http://www.kiel.de/hoern.

 

 

Städtebauliche Gesamtmaßnahme Innenstadt

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Innenstadt ist im Jahr 2020 in das Förderprogramm Lebendige Zentren überführt worden.

 

Der für das Programmjahr 2023 eingereichte Folgeantrag in Höhe von 6,6 Mio.   wurde mit 3,9 Mio. Euro bewilligt. Um die Finanzierung der Einzelmaßnamen sicherzustellen, wird für das Programmjahr 2024 erneut ein Förderantrag in Höhe von 9,3 Mio. Euro gestellt.

 

Sachstand:

 

Folgende Einzelmaßnahmen sind aktuell in Vorbereitung bzw. in Durchführung:

Die Neugestaltung der Holstenstraße (IEK Innenstadt, Maßnahme 2.4) schreitet mit erfolgtem Ratsbeschluss (vgl. Drs.Nr. 0294/2023), der planerischen Ausarbeitung des ersten Bauabschnitts bis einschließlich der Genehmigungsplanung durch das Büro Lohaus Carl Köhlmos, Hannover weiter voran. Daneben wurde das Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum der zentralen Innenstadt weiter ausgearbeitet. Der Förderantrag wird baldmöglichst bei der Fördergeberin mit der Bitte um Zustimmung eingereicht. Liegt die Zustimmung zum Mitteleinsatz vor, wird die Planung bis zur Ausführungsreife ausgearbeitet und die Baumaßnahme öffentlich ausgeschrieben. Die Neugestaltung der Oberflächen geht mit einer Sanierung und Erneuerung der städtischen Entwässerungskanäle und der Verlegung von Bodenleitungen (u.a. der Stadtwerke Kiel) einher.
 

Auf Grundlage des Beschlusses des Bauausschusses vom 18.08.2022 (vgl. Drs.-Nr. 0576/2022) wurde die Planung zur Umgestaltung des Anna-Pogwisch-Platzes (IEK Innenstadt, Maßnahme 3.4) europaweit ausgeschrieben. Aus dem Verfahren ist als Sieger ebenfalls das Planungsbüro Lohaus Carl Köhlmos aus Hannover hervorgegangen. Inzwischen haben zwei Anlieger*innengespräche stattgefunden und es wurden die ersten Vorentwürfe erarbeitet, die im Rahmen eines Reallabors auf dem Platz vorgestellt und diskutiert wurden. Derzeit läuft die Auswertung der Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung.  Nach einem weiteren Anlieger*innengespräch wird der Vorentwurf finalisiert und der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Für die Entwicklung des Areals der Kieler Nachrichten (IEK Innenstadt, Maßnahme 1.8) wurden durch den Eigentümer die Planungen weiter vorangetrieben. Die Projektumsetzung soll mit der gestalterische n Aufwertung der umgebenden Straßenräume Treppenstraße, Hohe Straße und Mühlenbach (IEK Innenstadt, Maßnahme 2.10) flankiert werden. Sobald der weitere Projektzeitplan bekannt ist, wird den Gremien der Selbstverwaltung ein entsprechender Planungsantrag zur Umgestaltung der öffentlichen Flächen zum Beschluss vorgelegt.
 

Zur Weiterentwicklung des Europaplatzes (IEK Innenstadt, Maßnahme 1.3) soll eine städtebauliche Machbarkeitsstudie in einem dialogorientierten Planverfahren durchgeführt werden  (vgl. Drs.-Nr. 0577/2022). Die Ausschreibung des dafür notwendigen Verfahrensmanagements soll bis Ende des Jahres 2024 abgeschlossen werden.
 

Ein Kunst- und Gestaltungswettbewerb für das „ Temporäres Urbane Mobiliar“  (IEK Innenstadt, Maßnahme 2.7) wurde im Herbst 2023 ausgelobt (vgl. Drs.-Nr. 0798/2023) und wird mit einer Preisgerichtssitzung Anfang 2024 abgeschlossen werden. Die weitere Planung und Produktion soll bis 2024 abgeschlossen werden. Fördermittel aus dem Landesförderprogramm zur „ Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortsteilzentren (Innenstadtprogramm)" stehen in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung.

 

Mit Mitteln des Landesförderprogramms „ Innenstadtentwicklung und Ortszentren“  und des Bundesförderprogramms „ Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“  konnten weitere Maßnahmen des IEK Innenstadt umgesetzt bzw. fortgeführt werden (zum Umsetzungsstand vgl. Drs.-Nr. 0803/2023):

Ansiedlungs- und Zwischennutzungsmanagement (IEK Innenstadt, Maßnahme 4.4),

Strategische Veranstaltungsplanung (IEK Innenstadt, Maßnahme 4.6),

Studien zur baulichen und nutzungsstrukturellen Umgestaltung des Kieler Schloss und des Umfeldes (IEK Innenstadt, Maßnahme 1.6).

 

 

Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.

 

Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/innenstadt

 

 

Städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang ist 2017 in das Förderprogramm Zukunft Stadtgrün aufgenommen und 2020 in das Programm Lebendige Zentren überführt worden.

 

Für das Programmjahr 2023 wurde kein Folgeantrag für Städtebauförderungsmittel eingereicht. Da sich die Maßnahme in Vorbereitung befindet, kann im Jahr 2024 kein Förderantrag gestellt werden.

 

Sachstand:

 

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang befindet sich in Vorbereitung. Die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (VU mit IEK) nach § 141 BauGB wurde am 21.09.2017 von der Ratsversammlung mit folgender Grobabgrenzung beschlossen: Kieler Förde, Düsternbrooker Weg,  Krusenkoppel,  Düsternbrooker Gehölz, Schlieffenallee, Feldstraße, Orchideenwiese.

 

Im Jahr 2023 wurde die Bearbeitung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB fortgesetzt. Angestrebt wird, die VU im Jahr 2024 zum Abschluss zu bringen.

 

Parallel dazu wurde das VgV-Verhandlungsverfahren zur Beauftragung der weiteren Planungsleistungen mit dem 1. Preisträger aus dem freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerb zur Neugestaltung der Kiellinie durchgeführt und zum Abschluss gebracht (STUDIO RW). Die finale Beauftragung wird für das erste Quartal 2024 angestrebt. Der Wettbewerb ist Bestandteil der VU.

 

Das Wettbewerbsergebnis wurde in den drei betroffenen Ortsbeiräten Mitte, Ravensberg /Brunswik/Düsternbrook und Wik im September 2023 vorgestellt.

 

Für die Einzelmaßnahme „ Umgestaltung der Promenade am Landeshausufer“  hat die Stadt Kiel um Anerkennung der Dringlichkeit für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln zur Finanzierung der Ausgaben als vorgezogene Ordnungsmaßnahme gemäß § 140 Nr. 7 BauGB / B 1.1 Abs. 3 StBauFR SH 2015 gebeten. Nach Aufnahme der Einzelmaßnahme in den Maßnahmenplanerfolgte mit Schreiben des MIKWS vom 07.12.2023 die Zustimmung.

 

Parallel der Weiterbearbeitung der VU und der Durchführung des VgV-Verhandlungsverfahrens mit dem 1. Preisträger des Planungswettbewerbs konnten die Arbeiten zur Erneuerung der Uferbefestigung am Berthold-Beitz-Ufer fortgesetzt werden. Die für Ende 2023 angestrebte temporäre Möblierung und Wiedereröffnung dieses Promenadenabschnitts für die Übergangszeit bis zur Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses, konnte witterungsbedingt nicht eingehalten werden und soll nun Anfang 2024 erfolgen.

 

Ebenfalls ist für das Jahr 2024 vorgesehen, dass die Verwaltung im Rahmen eines umfangreichen Partizipationsverfahrens einschließlich Expertengremium die Grundlagen für die Entscheidung über künftigen Verkehrsführung im Abschnitt Kiellinie Nord (Einmündung Lindenallee in Kiellinie bis Marinehafen Wik) durch die Ratsversammlung vorbereitet.

 

Der aktuelle Finanzstatus ist der Anlage zu entnehmen.

 

Informationen zur Gesamtmaßnahme finden sich auf www.kiel.de/kielline

 

 

Neumühlen-Dietrichsdorf und Ostufer

 

Die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Ostufer und Neumühlen-Dietrichsdorf sind dem Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt zugeordnet worden.

 

Sachstand:

Die Betreuung dieser beiden Gesamtmaßnahmen erfolgt durch das Amt für Wohnen und Grundsicherung. Der Sachstandsbericht wird im Sommer vorgelegt inklusive Sachstandsbericht zu den derzeit laufenden VU für das Untersuchungsgebiet Gaarden, welche durch das Stadtplanungsamt bearbeitet werden.

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Finanzcheck

 

 

lfd. HH-Jahr

1. Folgejahr

2. Folgejahr

3. Folgejahr

langfr. p.a.

Erträge

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Aufwendungen

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Saldo

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investive Einzahlungen

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investive Auszahlungen

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investives Saldo

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Anlagen

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