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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0201/2024-01

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Beratungsfolge

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Antrag

1. Der Siedlerbeirat der Landeshauptstadt Kiel wird aufgelöst.

2. Dem als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung zur Auflösung des Siedlerbeirats der Landeshauptstadt Kiel und zur Aufhebung der Satzung der Landeshauptstadt Kiel über den Siedlerbeirat vom 06.05.2013“ (Anlage 1) wird zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Ursprung

Die Ratsversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 31.3./1.4.1960 die Bildung eines Siedlerbeirats mit der Aufgabe, „die Stadt in Angelegenheiten der Kleinsiedlung anregend und fördernd zu unterstützen“. Siedlergemeinschaften sind nach den Weltkriegen in den 1920er und den 1950er Jahren unter den Erfahrungen der Not und des Nahrungsmangels entstanden. Hauptaufgabe der Siedlergemeinschaften war die Selbstversorgung der Siedler und Siedlerinnen durch Eigenanbau von Nahrungsmitteln und gegenseitiger Hilfe beim Hausbau. In diesem Zusammenhang sind Kleinsiedlungsgebiete zur Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden und entsprechenden Nutzgärten entstanden. Der Siedlerbeirat sollte diesen speziellen Anforderungen des Kleinsiedlungsbaus Rechnung tragen. In Kiel existieren somit bis heute sieben Siedlergemeinschaften.

 

Jüngste Vergangenheit

Am 25.04.2013 hat die Ratsversammlung die „Satzung der Landeshauptstadt Kiel über den Siedlerbeirat“ erlassen. In der Satzung wurden die Aufgaben des Siedlerbeirats definiert. Gemäß Satzung hat der Siedlerbeirat die Aufgabe, die Stadt in Angelegenheiten des Siedlungswesens zu beraten und zu unterstützen. Gleichzeitig ist der Siedlerbeirat in allen Angelegenheiten, die sich auf das Siedlungswesen auswirken können, möglichst frühzeitig zu unterrichten und um Stellungnahme zu bitten.

Während es in der Anfangszeit zu Beginn der sechziger Jahre in den Sitzungen noch um eindeutige Siedlungsfragen wie z.B. die Ausweisung neuer Siedlungsgebiete ging, standen diese Probleme in den darauffolgenden Jahrzehnten nicht mehr im Focus. Stattdessen haben sich die Mitglieder des Siedlerbeirats mit allgemeinen Themen, wie z.B. Straßenausbau, Rattenbekämpfungsmaßnahmen, nicht durchgeführte Müllabfuhren, Verbrennen von Gartenabfällen, Gebührenerhöhungen für die Leerung von Klärgruben beschäftigt und wurden bei Bedarf von den entsprechenden Fachleuten aus den städtischen Ämtern über den aktuellen Sachstand informiert. Weder erfolgte in den letzten zwanzig Jahren ein Antrag von dem Beirat an die städtischen Ausschüsse oder an die Ratsversammlung gerichtet, noch bestand die Notwendigkeitvon Seiten der Stadtverwaltung den Siedlerbeiratum Stellungnahmen mit konkreten Fragestellungen zu beauftragen.

Der Siedlerbeirat kommt durchschnittlich einmal im Jahr zusammen. So hat der Siedlerbeirat der letzten Legislaturperiode nach der konstituierenden Sitzung am 16.01.2019 dreimal getagt, zuletzt am 25.08.2021.

 

Aktuelle Rechtslage

Am 11.05.2023 hat die Ratsversammlung die Neufassung der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Kiel (Drucksache 0371/2023) beschlossen. § 12 der Hauptsatzung i.V.m. § 47 d Gemeindeordnung regelt die Einrichtung der Beiräte und anderen Foren. In

§ 12 I werden die Beiräte für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen genannt. Der hier bisher genannte Siedlerbeirat wurde im Rahmen der Neufassung aufgrund der offensichtlich sinkenden gesellschaftlichen Relevanz dieser Gruppe gestrichen. Stattdessen sind hier nur noch der Beirat für Menschen mit Behinderung, der Beirat für Senior*innen und der Kinder- und Jugendbeirat explizit genannt. Gem. § 12 II können darüber hinaus andere Foren zur Beratung und Begleitung der Verwaltung zur Klärung spezieller Fragestellungen eingerichtet werden. Solche Fragestellungen haben sich in den letzten Jahrzehnten nicht ergeben.

 

Fazit

Da die ursprünglichen Aufgaben des Siedlerbeirates immer mehr an Bedeutung verlieren und spezielle Fragestellungen, die nur im Siedlerbeirat behandelt werden, in den letzten zwanzig Jahren nicht aufgetreten sind, wird empfohlen, den Siedlerbeirat aufzulösen und die Satzung aufzuheben.

Die Mitglieder wurden vorab über diese Vorlage informiert mit der Möglichkeit der Stellungnahme. Die Stellungnahme des Kreisverbandes Kiel im Verband Wohneigentum Schleswig-Holstein e.V. ist der Vorlage beigefügt (s. Anlage 2).

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

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Anlagen

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