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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0436/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die im Haushalt 2017 befindlichen Mittel zur Förderung der Elektromobilität in Höhe von 50.000 € sollen gemäß Begründung verwendet werden für:

 

1.      Ein Verleihangebot für elektrische Lastenräder (ca. 30.000 €)

2.      Hinweisschilder auf Ladesäulen im halböffentlichen Raum (ca. 10.000 €)

3.      Wallboxen für Elektro-Carsharing an öffentlichen Gebäuden (ca. 10.000 €)

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Ratsversammlung hat in ihrer Sitzung vom 15.12.2016 im Rahmen des Haushaltsplanes 2017 beschlossen, die Mehreinnahmen aus Parkgebühren durch die Absenkung des CO2-Grenzwertes für die „Frei-Parken-Plakette“r die Förderung der Elektromobilität zu verwenden (Drs. 1023/2016). In diesem Elektromobilitätsfonds (Teilplan 511, Position 13) stehen 50.000 €r Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Aufgrund eines Sperrvermerkes ist die Freigabe der Mittel durch den Bauausschuss erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Maßnahmen zur Umsetzung vor:

 

  1. Ein Verleihangebot für elektrische Lastenräder

 

Elektrische Lastenräder bieten große Potenziale zur Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den Radverkehr. Auf Kurzstrecken erreicht man sein Ziel oft schneller als mit dem Auto, die Parkplatzsuche entfällt meistens, dabei ist man ohne Stress und Stau umweltfreundlich, preiswert und gesund unterwegs.

 

Die Landeshauptstadt Kiel möchte im Rahmen eines Projektes mit einem Verleihangebot möglichst viele Kielerinnen und Kielern für die Nutzung von elektrischen Lastenrädern begeistern. Hierfür sollen mehrere elektrische Lastenräder durch einen gemeinnützigen Verein angeschafft und unterhalten werden. Im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung werden diese der Landeshauptstadt Kiel zum Verleih an Dritte zur Verfügung gestellt.

 

Organisationen, Vereine und Betriebe (Dritte) können sich mit der Einreichung eines Nutzungskonzeptes um die Zuteilung eines Rades für einen festgelegten Zeitraum bewerben. Es wird eine regelmäßige Berichtspflicht über die tatsächliche Nutzung in dieser Zeit vereinbart. Bei nachlassender Verwendung wird das Lastenrad einem anderen Bewerber zur Nutzung überlassen. Die Projektlaufzeit beträgt zunächst drei Jahre.

 

Durch eine einheitliche Gestaltung mit z. B. weißen Rädern und Kiel.Sailing.City-Logo sollen die Lastenräder für die „neue Mobilität“ in der Landeshauptstadt Kiel werben und zugleich auf das Angebot aufmerksam machen.

 

 

  1. Hinweisschilder auf Ladesäulen im halböffentlichen Raum

 

In Kiel gibt es zurzeit 22 öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge - 18 davon befinden sich im halböffentlichen Raum und sind teilweise von der Straße aus nicht bzw. schlecht sichtbar.

 

Durch das Aufstellen von Hinweisschildern im öffentlichen Raum soll neben der Verbesserung der Auffindbarkeit der Ladesäulen für Elektrofahrzeugnutzerinnen und -nutzer die vorhandene Ladeinfrastruktur in das Licht aller anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gerückt werden. Ziel ist der Abbau der gefühlten Unterversorgung als eine der größten Hürden bei der Kaufentscheidung für oder gegen ein Elektrofahrzeug.

 

 

  1. Wallboxen für Elektro-Carsharing an öffentlichen Gebäuden

 

Der Einsatz von Elektrofahrzeugen passt grundsätzlich gut zum ökologischen Anspruch von Carsharing-Angeboten: Für unterschiedliche Nutzungswünsche stehen verschiedene Fahrzeugmodelle und -antriebe zur Verfügung, aus denen der Nutzer das jeweils passende Angebot auswählen kann. Reichweitenprobleme von Elektrofahrzeugen stellen im Carsharing kein Hemmnis dar, wenn gleichzeitig Fahrzeuge mit herkömmlichem Antrieb zur Verfügung stehen. Sichtbarkeit und Wahrnehmung der Elektromobilität werden erhöht und die Nutzer allmählich an den Umgang mit Elektrofahrzeugen herangeführt.

 

Außerhalb von staatlich subventionierten Förderprogrammen ist E-Carsharing jedoch noch nicht wirtschaftlich zu betreiben. Die hohen Anschaffungskosten sowie zusätzliche Kosten für die Errichtung von Ladeinfrastruktur und Anpassung der Buchungssoftware werden bei weitem nicht durch Einsparungen im laufenden Betrieb ausgeglichen. Da die meisten Kunden jedoch nicht bereit sind, für die Nutzung eines Elektrofahrzeuges mehr zu zahlen, liegt das wirtschaftliche Risiko allein beim Carsharing-Anbieter.

 

Aus diesem Grund gibt es bisher nur zwei Elektrofahrzeuge in den Kieler Carsharing-Flotten: am Rathaus und am Neuen Rathaus. Zur Förderung der Elektromobilität sollen durch die Landeshauptstadt Kiel Carsharing-Stellplätze an öffentlichen Gebäuden mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden. Hierfür soll die vorhandene Infrastruktur genutzt und durch die Installation einer Wallbox (Ladesteckdose) mit eigenem Zähler ergänzt werden.

 

Folgende Standorte an bestehenden Carsharing-Stationen an öffentlichen Gebäuden könnten    z. B. für die Ausrüstung mit Ladeinfrastruktur in Frage kommen:

-       Stephan-Heinzel-Straße (Amt für Soziale Dienste)

-       Legienstraße (Muhlius-Schule)

-       Waitzstraße (Reventlouschule)

-       Grasweg (Betriebshof Tiefbauamt).

 

Die mit Wallbox ausgestatteten Carsharing-Stellplätze werden in einem Interessenbekundungsverfahren anbieterneutral vergeben.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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