Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0437/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Für das Jahr 2017 wurden für folgende Schwarzdeckenerneuerungsmaßnahmen Anträge nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-SH) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) zur Förderung gestellt (DRS 0551/2016):

 

  • Projensdorfer Straße zwischen Langenrade und Westring,
  • Theodor-Heuss-Ring zwischen Krusenrotter Weg und Winterbeker Weg,
  • Kronshagener Weg – Teil 2 – zwischen Westring und Dehnckestraße,
  • Hamburger Chaussee zwischen Waldwiesenkreuz und Baumweg.

 

Die beantragten Deckenerneuerungen wurden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie als förderfähig eingestuft, jedoch nicht im Bauprogramm 2017 berücksichtigt. Nach Mitteilung des Ministeriums werden die Entflechtungsmittel, aus denen die Förderung maßgeblich gespeist wird, 2019 enden. Ein Anschluss-Programm ist derzeit noch nicht in Sicht. Mit einem Schreiben vom 01.12.2015 wurde der Verwaltung der Landeshauptstadt Kiel Folgendes mitgeteilt:

 

Angesichts der 2019 endenden Entflechtungsmittel und der nur noch begrenzt verfügbaren Fördermittel ist eine Förderung der zwischenzeitlich eingetretenen Kostenerhöhung nur mit Einschnitten bei der Förderhöhe überhaupt darstellbar. Hieraus resultiert eine zweigeteilte Förderung. Diese umfasst eine 85%-Förderung für die in 2011 anerkannten zuwendungsfähigen Kosten und eine 50%-Förderung der Differenz auf den aktuell fortgeschriebenen zuwendungsfähigen Kosten. Dies bedeutet eine Bindung von rd. 20 % der über die nächsten Jahre noch verfügbaren Entflechtungsmittel und damit eine erhebliche Einschränkung des verbleibenden Finanzierungspielraums. In der Folge sind auch die Möglichkeiten der Bereitstellung von Entflechtungsmitteln für künftige städtische Deckenerneuerungen ausgeschöpft“.

 

Insbesondere der letzte Satz deutet darauf hin, dass künftige Deckenerneuerungen bei der Landeshauptstadt Kiel nicht mehr gefördert werden können. Die Verwaltung muss aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen nun darauf drängen, möglichst viele Maßnahmen ausschließlich aus Eigenmitteln zu bestreiten.

 

Dennoch sieht das Tiefbauamt vor, erneut drei Maßnahmen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie zu beantragen:

 

  • Hamburger Chaussee zwischen Baumweg und Meimersdorfer Weg,
  • Wischhofstraße zwischen Ostring und Schönberger Straße
  • Eckernförder Straße zwischen Alte Weide und Gutenbergstraße.

 

Auch in diesen Straßenabschnitten wurden die Schäden kontinuierlich durch Fugenverguss der Nähte und Asphaltausbesserung im Belag bearbeitet. Leider sind auch hier die Fehlstellen und Aufbrüche in den Fahrbahndecken so umfangreich geworden, dass diese Straßen mit Unterhaltungsmitteln nicht mehr wirtschaftlich in einem verkehrsgerechten Zustand gehalten werden können und der Substanzerhalt bei einem noch längerem Hinauszögern der Oberflächenerneuerung nachhaltig gefährdet ist. Für den zu erwartenden Fall, dass erneut die Maßnahmen der Landeshauptstadt Kiel nicht in das Förderprogramm aufgenommen werden, wird das Tiefbauamt die erforderlichen Eigenmittel in den nächsten Jahren in den Haushalt einstellen. Eine beitragsrechtliche Einschätzung und ggf. vertiefte Prüfung nach dem Kommunalabgabengesetz erfolgt bei allen dieser Maßnahmen.

 

Die geplanten Maßnahmen in der Hamburger Chaussee und in der Wischhofstraße werden voraussichtlich im 2. Halbjahr 2017 den zuständigen Ortsbeiräten Hassee / Vieburg bzw. Ellerbek / Wellingdorf vorgestellt.

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Peter Todeskino

Bürgermeister

Loading...