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ALLRIS - Drucksache

Antrag der CDU-Ratsfraktion - 0430/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und in Form einer Geschäftlichen Mitteilung (GM) darzustellen, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf eine glichweise als Pilotprojekt der Landeshauptstadt Kiel durchzuführende Anbringung eines sog. „Grüner Pfeil für Radfahrer*innen“ (Abbiegeerlaubnis nach rechts bei roter Ampel) zu beachten wären und ob sich an städtischen Verkehrskreuzungen unter Verkehrssicherheitsaspekten entsprechende Schilder mit welchen Auswirkungen grundsätzlich als sinnvoll erweisen könnten.

Die GM ist der Selbstverwaltung bis Ende 2017 vorzulegen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der „Grüne Pfeil für Autofahrer“ ist seit langem bekannt. Wenn eine Ampel rot zeigt und der Weg nach rechts frei ist, darf der Autofahrer unter Beachtung einzuhaltender   Vorgaben rechts abbiegen. Das kann aus kommunaler Sicht auch für Radfahrer*innen Sinn machen.

 

Beim Rechtsabbiegen entstehen immer wieder gefährliche Verkehrssituationen. Neben LKW oder PKW auf Ampelgrün wartende Radfahrer*innen werden häufig übersehen („Toter Winkel“) und dann beim Rechtsabbiegen geschnitten oder gar angefahren. Ein „Grüner Pfeil für Radfahrer*innen“nnte Abhilfe schaffen. Radfahrer*innen, die bereits abgebogen sind, können nicht mehr übersehen werden. Unfallzahlen könnten reduziert werden.  

Als gesundheitlicher Nebeneffekt könnte ein Einatmen von Motorabgasen von ebenfalls an Kreuzungen wartenden KFZ durch Radfahrer*innen vermieden werden.  

 

 

gez. Ratsherr Wolfgang Homeyerf.d.R.

 

 

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