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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0452/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

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Der Innen- und Umweltausschuss hat zum Thema „Entwicklung des Reinigungsmanagements“ um Informationen gebeten.     

 

Durch den nach wie vor gültigen Ratsbeschluss von 1991, in dem grundsätzlich eine Privatisierung der Reinigung in den städtischen Liegenschaften festgelegt wird, verändert sich das Verhältnis Eigenreinigung zu Fremdreinigung durch Abgänge von Eigenreinigungskräften kontinuierlich jedes Jahr. Das Verhältnis Eigen- zu Fremdreinigung verhält sich derzeit rund 20 % zu 80 %.

Die Anmietung von neuen Büroflächen verschiebt das Verhältnis zusätzlich.

 

Vom Ratsbeschluss ausgenommen sind die beiden Rathäuser sowie das Haus der Gesundheit; diese Liegenschaften sollen auch zukünftig von eigenem Personal gereinigt werden.

Eine entsprechende Regelung sollte auch für die städtischen Museen getroffen werden, die Verwaltung wird dieses Thema zu gegebener Zeit wieder aufgreifen.   

 

Das Reinigungsmanagement umfasst die Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle der Reinigung der städtisch genutzten Liegenschaften. Die wesentlichen Ziele des Reinigungsmanagements sind hierbei Kostenoptimierung und Werterhalt, sowie die Sicherstellung der Einhaltung von Reinigungs- und  Hygieneplänen.

 

Für den Bereich Fremdreinigung bedeutet dies in erster Linie eine engmaschige Kontrolle der erbrachten Leistungen. Aufgeteilt in zwei Bezirke zu je rund 100 Liegenschaften werden regelmäßig Kontrollen der Reinigungsleistung durchgeführt. Für diese Kontrollen stehen in jedem Bezirk zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zur Verfügung. Beispielhaft sind folgende Kontrollpunkte aufgeführt:

 

  1. Reinigungsleistung
  2. Vertragskonformes Verhalten
  3. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

 

Aufgrund des sehr hohen Aufwands für die Nacharbeitung der Kontrollen, stehen der zuständigen Abteilung mit dem derzeitigen Personalschlüssel keine ausreichenden Ressourcen für eine optimale Aufgabenerledigung zur Verfügung. Dies hat zwar im Tagesgeschäft nicht zwingend umgehend spürbare Auswirkungen, führt aber auf lange Sicht zu Mehrkosten, beispielsweise aufgrund verkürzter Lebenszeiten von Böden.

 

In diesem Zusammenhang muss auch noch die erhebliche Zusatzbelastung des Bereiches durch die Betreuung der Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen erwähnt werden, für die keine personelle Kompensation erfolgte. Auch dies führt dazu, dass ursprüngliche Aufgaben des Reinigungsmanagement nicht vollumfänglich durchgeführt werden können.

Im Bereich Eigenreinigung besteht die Herausforderung insbesondere darin, die eigentlichen Ziele mit den Leistungsvorgaben des Ratsbeschlusses und der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der verbliebenden eigenen Reinigungskräfte auszubalancieren. Hierbei ist vor allem der durch den Einstellungsstopp bedingte hohe Altersdurchschnitt problematisch, welcher zu deutlichen Leistungsminderungen und daraus resultierenden hohen Krankheitsausfällen führt.

Vor diesem Hintergrund sind ab 2018 zwei neue Planstellen für Springkräfte als Krankheitsvertretung geplant. Die Einrichtung dieser Planstellen erfolgt als BGM-Maßnahme und wird deshalb durch den Steuerungskreis des betrieblichen Gesundheitsmanagements initiiert.

 

Nach einem entsprechenden interfraktionellen Antrag wurden die Voraussetzungen für eine Ausbildung im Bereich „Gebäudereinigung“ geprüft. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Schaffung der hierfür notwendigen Voraussetzungen zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Beispielhaft seien hier die Personalkosten für das ausbildende Personal benannt; diese lägen bei rund 120.000€ pro Ausbildungsjahrgang. Hinzu kämen Kosten für Fahrzeuge, Maschinen, Gerätschaften und Material, sowie angemessene Umkleide-, Dusch- und Lagerräume.

 

Eine anschließende Weiterbeschäftigung bei der Stadtverwaltung als gelernte/r Glas- und Gebäudereiniger/in ist darüber hinaus eher kritisch zu sehen, da der überwiegende Teil der anfallenden Arbeiten nicht den Einsatz gelernter Fachkräfte erfordert.

Zudem müsste die Eingruppierung aufgrund der dann abgeschlossenen Ausbildung in Entgeltgruppe 5 TVöD erfolgen, was zu erheblichen Mehrkosten im Bereich der Reinigung führen würde; die aktuell beschäftigten Reinigungskräfte (ausschließlich ohne abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung) sind eingruppiert in die Entgeltgruppe 1 oder 2 TVöD.

 

Die Einrichtung von Ausbildungsplätzen wäre damit sowohl unwirtschaftlich, als auch nicht bedarfsgerecht.

 

Die Planung für die nächsten Jahre beinhaltet für den Bereich der Fremdreinigung insbesondere den Abschluss der Privatisierung. Aufgrund der ausgewiesenen Ausnahmen werden diese Vorgaben bei einer absoluten Privatisierungsquote von rund 90% erreicht sein.

 

Für den Bereich der verbleibenden Eigenreinigung ist für die nächsten Jahre die sukzessive Anhebung der maschinellen Ausstattung geplant. Hier soll qualitativ und quantitativ das branchenübliche und für eine zeitgemäße Reinigung erforderliche Niveau erreicht werden.

 

 

Insgesamt wird es sowohl für den Bereich der Fremd- als auch der Eigenreinigung die größte Herausforderung sein, trotz steigender Kosten eine gute und werterhaltende Reinigung der städtischen Liegenschaften zu einem vertretbaren Preis sicher zu stellen.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

 

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