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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0602/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Der Ausschuss für Schule und Sport hat in seiner Sitzung am 12.01.2017 um eine Auflistung der sanierungsbedürftigen Schultoiletten sowie eine Erläuterung zu dem zwischen Schulverwaltung und Immobilienwirtschaft vereinbarten weiteren Vorgehen gebeten. Dabei sollen auch das Budget und die Lehrertoiletten betrachtet werden. Ferner wurde die Verwaltung um Erstellung einer Übersicht über das Budget und den Zeitplan zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen der Toilettenanlagen gebeten.

 

Eine Übersicht über den Zustand aller Schultoiletten liegt bisher noch nicht vor. In der bisherigen Praxis wurden jeweils die Toiletten für eine Sanierung vorgesehen, bei denen nach Kenntnis der Immobilienwirtschaft hoher Handlungsbedarf bestand. Die Immobilienwirtschaft hat bereits Ende 2016 festgelegt, dass im Laufe des Jahres 2017 jetzt systematische Begehungen aller Schulen durchgeführt werden, bei denen festgestellte Mängel und absehbare Sanierungsbedarfe protokolliert werden. Im Rahmen dieser Begehungen soll dann auch gezielt der Zustand der Toilettenanlagen begutachtet werden. Aufgrund des hohen Zeitaufwandes müssen die Begehungen allerdings über mehrere Monate gestreckt werden.

 

Zwischen der Schulverwaltung und der Immobilienwirtschaft besteht Eivernehmen, dass der Zustand der Toiletten von vier Faktoren abhängt. Diese sind die baulichen Gegebenheiten, Gestaltungsmöglichkeiten für die Schulen, das Nutzerverhalten und die Reinigungspraxis.

 

Bauliche Gegebenheiten, Gestaltung  und Nutzerverhalten

 

Es ist unstrittig, dass Toilettenanlagen, die allein aufgrund ihres Alters bzw. durch Abnutzung sanierungsbedürftig geworden sind, keine angemessene Aufenthaltsqualität mehr bieten und der Erhalt hygienischer Zustände zunehmend schwerer wird. An Beispielen neuerer Toilettenanlagen zeigt sich aber, dass auch das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer einen entscheidenden Einfluss hat. Die Bandbreite geht von Unachtsamkeit bis hin zu vorsätzlichem Handeln wie Vandalismus oder absichtliches Urinieren neben die Toilette oder das Pissoir.

 

Gerade Letzteres hat eine wesentliche Auswirkung auf die wahrgenommene Sauberkeit, da der Urin in die Fugen einzieht, wo er auch mit einer Intensiven Reinigung nicht entfernt werden kann. So kommt es dazu, dass es selbst in frisch gereinigten Toiletten weiterhin nach Urin riecht.

 

In besonders schweren Fällen musste nicht nur der Fliesenbelag entfernt sondern auch der darunter liegende Estrich erneuert werden.

 

 

 

Um diesem Problem baulich entgegen zu wirken, erwägt die Immobilienwirtschaft, zukünftig nur noch fugenfreie Bodenbeläge oder Spezialfugen, die den Urin nicht aufnehmen, zu verwenden und, wo erforderlich, Wandbekleidungen anzubringen. Diese hygienischen Vorsorgemaßnahmen führen dann allerdings auch dazu, dass neben höheren Kosten die Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber der Verwendung von Wand- und Bodenfliesen eingeschränkt werden.

 

Sofern die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, wird die Immobilienwirtschaft im Zuge der Sanierung Wandflächen in den Sanitärräumen so herrichten, dass die Schulen im Nachgang die Möglichkeit haben, diese nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten, z.B. zu bemalen.

 

Um auf das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer einwirken zu können, wurde zwischen Schulverwaltung und der Immobilienwirtschaft vereinbart, dass Voraussetzung einer Toilettensanierung die Entwicklung eines  Hygienekonzeptes der jeweiligen Schule ist. Ziel ist, sicherzustellen, dass sanierte Toilettenanlagen nachhaltig nutzerfreundlich zur Verfügung stehen und nicht innerhalb kürzerer Zeit wiederholt finanzaufwändig saniert werden müssen. Da die Maßnahmen, die über das Landesprogramm finanziert werden sollen, sehr kurzfristig umgesetzt werden müssen, wird die Erstellung des Hygienekonzeptes parallel bzw. im unmittelbaren Nachgang erfolgen. 

 

Ein Prozess der Entwicklung eines Hygienekonzeptes an der Grundschule am Heidenberger Teich unter Beteiligung der Schulgemeinschaft und der Eltern zeigt deutlich, dass sich nachhaltige Veränderungen in Kombination mit einer anderen Reinigungspraxis (siehe unten) zur Zufriedenheit aller entwickeln lassen.

 

Für das zukünftige Vorgehen ist geplant, dass die Immobilienwirtschaft die Toiletten mit dem dringendsten Handlungsbedarf benennt und das Amt für Schulen auf die jeweiligen Schulen zugeht, um die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit abzustimmen. Die Schulen werden vorab über dieses Vorgehen informiert.

 

Der Zeitbedarf der Schulen wird dann eine wesentliche Grundlage für die gesamte Zeitplanung sein. Bezüglich des Umfangs der jährlichen Sanierungen ist anzumerken, dass im Rahmen der für die Bauunterhaltung zur Verfügung stehenden Mittel drei bis vier Toilettenanlagen pro Jahr eingeplant werden können. Für ein umfassenderes und längerfristiges Programm zur Sanierung der Schultoiletten müssten entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt und die notwendigen Personalkapazitäten vorgehalten werden.

 

Für das Jahr 2017 hat das Land ein Programm zur Sanierung sanitärer Räume in öffentlichen Schulen aufgelegt. Aus diesem Programm wurden der Landeshauptstadt Kiel Fördermittel in Höhe von 880.000 Euro in Aussicht gestellt. Bei einer Förderquote von 75% ergibt sich daraus eine Bruttosumme von 1.174.000 Euro. Der städtische Eigenanteil beträgt 294.000 Euro. Auf Vorschlag der Immobilienwirtschaft hat das Amt für Schulen die in der anliegenden Liste aufgeführten Maßnahmen zu dem Programm angemeldet. Sobald das Land den angemeldeten Maßnahmen zugestimmt hat, können die formellen Förderanträge gestellt werden.

 

Reinigungspraxis

 

Um die Reinigung der Schultoiletten zu optimieren, verfolgt bzw. überprüft die Immobilienwirtschaft zurzeit mehrere Ansätze. Ein wichtiges Element ist eine Intensivierung der Qualitätskontrollen durch die Schulhausmeister. Da bei einzelnen Fremdfirmen die Gefahr besteht, dass diese den eigenen Aufwand minimieren, ist eine Kontrolle der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich.

 

Ein weiterer Schritt ist, dass erprobt wird, ob die Qualität steigt, wenn anstelle Externer eigene Reinigungskräfte vorgehalten werden, bis hin zu der Überlegung, dauerhaftes Toilettenpersonal einzusetzen. Und ein dritter Punkt ist die Überlegung, die Reinigung von einmal täglich auf zweimal täglich oder ggf. auch auf mehrfach täglich zu erhöhen, da die Schulgebäude zwischenzeitlich ganztägig genutzt werden. Dies würde aber auch zu einer deutlichen Erhöhung der Reinigungskosten führen.

 

 

 

Die Eigenreinigung und die Verdoppelung der Reinigung werden zurzeit an einzelnen Standorten testweise durchgeführt. Nach einer gewissen Zeit sollen die jeweiligen Erfahrungen ausgewertet und der Selbstverwaltung ein Vorschlag für das weitere Vorgehen gemacht werden.

 

Das Amt für Schulen und die Immobilienwirtschaft werden die Ausschüsse über den weiteren Prozessverlauf informieren.

 

 

 

 

 

Doris GrondkeRenate Treutel

StadträtinStadträtin

 

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Anlagen

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