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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0844/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

  1. Zusammenfassung

 

Mit der Geschäftlichen Mitteilung  0535/2016 wurde dem Ausschuss zuletzt im Juni 2016 über  die Entwicklung ab 2015 berichtet. Daran anschließend soll die Entwicklung ab dem Jahr 2016 dargestellt werden.

 

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) werden für die berechtigten Familien mit Kindern und Jugendlichen weiterhin von den Sozialleistungsträgern Jobcenter Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung (Wohngeldstelle und Asylbewerberleistungsabteilung) und Amt für Soziale Dienste (Sachbereich Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII) bewilligt.

Der Sachbereich 53 S -Bildung und Teilhabe- im Amt für Soziale Dienste ist verantwortlich für die Administration des Kiel-Karten-Onlinesystems, den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit Anbietern von Sachleistungen und die Abwicklung der Bundesbeteiligung an den Leistungskosten mit dem Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein. Weiterhin werden im Amt für Soziale Dienste pro Schuljahr rund 600 Anträge auf ergänzende Lernförderung geprüft und entschieden, Informationsmaterialien für die berechtigten Familien und Sozialleistungsträger entwickelt und der Internetauftritt zum Thema Bildung und Teilhabe gepflegt.

 

 

  1. Sachverhalt

 

Die Nachfrage nach den Leistungen für Bildung und Teilhabe ist seit deren Einführung im Jahr 2011 kontinuierlich angestiegen. Auch im Jahr 2016 / 2017 hat die Zahl der aktiven Kiel-Karten weiter zugenommen, im Zeitraum von Januar bis Dezember 2016 von 10.760 auf 12.069. Im Verlauf des Jahres 2017 blieb diese Zahl bislang nahezu gleich und betrug zuletzt 12.045 (Stand Juli 2017).

 

Die Inanspruchnahme durch die einzelnen Rechtskreise ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

Die Anzahl der Leistungsanbieter/innen, die eine Leistungsvereinbarung mit dem Amt für Soziale Dienste abgeschlossen haben und die von ihnen erbrachten Leistungen für Bildung und Teilhabe über die Kiel-Karte abrechnen, ist mit aktuell 675 weiterhin erfreulich hoch. 

 

Analog zur steigenden Anzahl Leistungsberechtigter sind auch die Ausgaben im Laufe des Jahres 2016 weiter angestiegen.

 

Die Auswertung in den Bereichen SGB II (Jobcenter) und Bundeskindergeldgesetz (BKKG, Amt für Wohnen und Grundsicherung) ergab eine Steigerung der Gesamtausgaben von rund 3,6 Mio. Euro im Jahr 2015 auf rund 4,1 Mio. Euro im Jahr 2016.

Grund für die Kostensteigerung war hauptsächlich die gestiegene Anzahl der Leistungsempfänger/innen sowie ein weiterer Anstieg der Kosten für die Mittagessenverpflegung an Schulen und anderer BuT-Leistungen (vgl. Anlage 2).

 

Im selben Zeitraum flossen der Stadt jedoch lediglich Bundesmittel zur Erstattung der Leistungskosten in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro zu. Grund hierfür sind die von Bund und Land jährlich neu festgelegten Verteilungsquoten, die sich jeweils an den Ausgaben des Vorjahres orientieren. Das hierdurch im Jahr 2016 entstandene Defizit i. H. v. rund 400.000 Euro konnte wie bereits in den Vorjahren nur durch die aus dem Jahr 2011 zur Verfügung stehenden Restmittel ausgeglichen werden (s.u.).

 

 

BuT-Verwaltungskosten

Reste aus den Verwaltungskostenerstattungen entstehen weiterhin beim Rechtskreis SGB II. Benötigt werden sie u. a. auch zur Deckung der Verwaltungskostendefizite des Rechtskreises BKGG, bei dem die Kostenerstattung nicht ausreicht.

 

 

BuT-Restmittel 2011

Von den ursprünglich im Jahr 2011 entstandenen Resten i. H. v. 2.680.991,62 Euro wurden für die Fortführung zeitlich befristeter Projekte der Schulsozialarbeit und für die Finanzierung befristeter Stellen 1.000.000 Euro für den Zeitraum vom 01.07.2014 – 30.06.2017 beschlossen, vgl. Drs. 0357/2014 und 0156/2015. Hiervon wurden bislang 496.131,81 Euro abgerufen. Aufgrund der bisherigen Abrechnungen dürften für die Zeit vom 01.01.2017 – 30.06.2017 rund 100.000 Euro zu erstatten sein, was den Gesamtaufwand für die zeitlich befristeten Projekte der Schulsozialarbeit und die befristeten Stellen auf rund 600.000 Euro erhöhen wird. Das Dezernat V bereitet eine Beschlussvorlage über die Verwendung der verbleibenden ca. 400.000 € ab dem 01.07.2017 vor.

 

Für den Defizitausgleich bei den BuT-Leistungskosten standen 1.680.991,62 Euro zur Verfügung. Aufgrund der seit 2013 entstandenen Defizite (2013: 314.129,70 Euro, 2014: 49.069,21 Euro, 2015: 469.214,77 Euro, 2016: 400.465,97 Euro) stehen hierfür noch 448.111,97 Euro zur Verfügung.

 

 

BuT-Restmittel 2012

Die vom Bund im Jahr 2015 zurückgezahlten Reste 2012 in Höhe von 1.391.599,68 Euro stehen dem Dezernat V in voller Höhe u. a. zur zweckgebundenen Verwendung für Maßnahmen der Schulsozialarbeit zur Verfügung.

Die geplante Verwendung wurde im November 2015 (Drs. 0891/2015) beschlossen. Es handelt sich dabei u. a. auch um die Fortsetzung der bis 30.06.2017 befristeten Projekte und Stellen aus den Restemitteln 2011 (s. o.).

Bislang sind 62.556,08 Euro abgerufen worden, so dass Restemittel 2012 zum 31.12.2016 i. H. v. 1.329.043,60 Euro zur Verfügung stehen.

 

 

  1. Bezug zu den strategischen Zielen

 

Die BuT-Leistungen stehen in Bezug zu den strategischen Zielen Soziale Stadt und Kinderfreundliche Stadt. Sie ermöglichen Kindern durch die Kostenübernahme die aus der Anlage 2 ersichtlichen Leistungen.

 

 

  1. Weiteres Verfahren

 

Die Abschmelzung der BuT-Restmittel 2011, die voraussichtlich noch für das Defizit 2017 ausreichen werden, nimmt das Dezernat IV zum Anlass, zu gegebener Zeit an den Städte-

 

 

verband Schleswig-Holstein, ggf. an das Land und den Bund heranzutreten, um eine auskömmliche Kostenerstattung einzufordern.

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Anlagen

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