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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0853/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit hatte in der Sitzung am 24.05.2006 die Verwaltung beauftragt, regelmäßig nach der Sommerpause eine Geschäftliche Mitteilung mit einer Übersicht der Ende des Jahres auslaufenden Zuwendungsverträge einzubringen. Diese Geschäftliche Mitteilung soll auch dem Finanzausschuss vorgelegt werden.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden also die Zuwendungsverträge aufgeführt, die der Selbstverwaltung Ende 2017/Anfang 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt werden (10 Verträge mit einem Fördervolumen 2017 in Höhe von 904.770 €). Es ist geplant, mit diesen Trägern jeweils einen dreijährigen Zuwendungsvertrag abzuschließen.

 

Im Unterschied zur letzten Vertragslaufzeit wird bei folgenden Trägern die Förderung der kommunalen sozialen Begleitmaßnahmen nach § 16a SGB II nicht mehr im Zuwendungs-vertrag berücksichtigt, sondern wird ab 2018 durch einen Zuwendungsbescheid erfolgen:
 

-          Lichtblick Kiel e.V.                                                 292.200 €

-          Sozialdienst katholischer Frauen e.V.                               36.000 €

-          DRK Kreisverband Kiel e.V.                                         31.200 €.

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Sachverhalt/Begründung

Der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit hatte in der Sitzung am 24.05.2006 die Verwaltung beauftragt, regelmäßig nach der Sommerpause eine Geschäftliche Mitteilung mit einer Übersicht der Ende des Jahres auslaufenden Zuwendungsverträge einzubringen. Diese Geschäftliche Mitteilung soll auch dem Finanzausschuss vorgelegt werden.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden also die Zuwendungsverträge aufgeführt, die der Selbstverwaltung Ende 2017/Anfang 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt werden (10 Verträge mit einem Fördervolumen 2017 in Höhe von 904.770 €). Es ist geplant, mit diesen Trägern jeweils einen dreijährigen Zuwendungsvertrag abzuschließen.

 

Im Unterschied zur letzten Vertragslaufzeit wird bei folgenden Trägern die Förderung der kommunalen sozialen Begleitmaßnahmen nach § 16a SGB II nicht mehr im Zuwendungs-vertrag berücksichtigt, sondern wird ab 2018 durch einen Zuwendungsbescheid erfolgen:
 

-          Lichtblick Kiel e.V.                                                 292.200 €

-          Sozialdienst katholischer Frauen e.V.                              36.000 €

-          DRK Kreisverband Kiel e.V.                                         31.200 €

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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Anlagen

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