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ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 1243/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der Hauptausschuss wird als zuständiger Ausschuss darum gebeten, in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe Regeln für die quotierte Besetzung von Aufsichtsräten zu erarbeiten. Die Gleichstellungsbeauftragte wird zu den Treffen der Arbeitsgruppe eingeladen. An den Treffen und der Erarbeitung von Regeln sollen der Eigenbetrieb Beteiligungen und das Rechtsamt beteiligt werden.


Insbesondere sollen Fragen geklärt werden wie:
- Wie kann über die Besetzungsvorschläge mehrerer Fraktionen hinweg eine Quote eingehalten werden?
- Welche Quote ist für die städtischen Aufsichtsratsmitglieder anzuwenden, wenn in anderen Aufsichtsratsgruppen (z.B. Miteigentümer, Vertretung der Mitarbeiter_innen) eine Quote nicht eingehalten wird?
- Wie ist mit Nachwahlen umzugehen, wenn der Nachbesetzungsvorschlag die Erfüllung der Quote gefährdet?
- Wie wird mit unterschiedlichen Wahlzeiten verfahren?

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat in einem Urteil am 6. Dezember 2017 entschieden, dass das landesrechtliche Gleichstellungsgebot auch von einer Gemeinde- bzw. Stadtvertretung zu beachten ist, wenn sie Vertreter in Gremien privatrechtlich organisierter Gesellschaften entsendet. (Az.: 3 LB 11/17)
Deshalb muss sich auch die Kieler Ratsversammlung darüber verständigen, wie das Gleichstellungsgebot im Kontext anderer Gebote oder Prinzipien (z.B. paritätische Besetzung von Aufsichtsräten, Nominierungsrecht der Ratsfraktionen entsprechend ihrer Größe) eingehalten werden kann.
In einer Arbeitsgruppe des Hauptausschusses sollen diese politisch, organisatorisch und rechtlich komplizierten Sachverhalte diskutiert und eine Lösung erarbeitet werden.

 

 

gez. Ratsherr Benjamin Raschkef.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

 

gez. Ratsherr Stefan Kruberf.d.R.

CDU-Ratsfraktion

 

 

gez. Ratsfrau Dr. Susanna Swobodaf.d.R.

SSW-Ratsfraktion

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