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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0049/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Antrag

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Auswirkungen es nach sich ziehen würden, wenn die folgenden drei Zonen autofrei nach dem Verkehrszeichen 260 („Verbot für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Anlieger, Taxen und Kraftomnibusse“) wären.

 

Grenzen der kleinen Zone (Grafik siehe Anlage 1 kleine Zone) Straßen sind außerhalb der

Zone:

Kaistraße Stresemannplatz Ziegelteich dlicher Exerzierplatz Rathausstraße (hier jedoch innerhalb der Zone) - Martensdamm (innerhalb) Jensendamm Prinzengarten Wall

 

Die Grenzen der mittleren Zone (Grafik siehe Anlage 2 mittlere Zone):

Kaistraße Raiffeisenstraße (innerhalb) Sophienblatt bis Abz. Ringstraße (innerhalb)

Ringstraße nigsweg Schülperbaum dlicher Exerzierplatz Rathausstraße

(innerhalb) Martensdamm (innerhalb) Jensendamm Prinzengarten Wall

 

Die Grenzen der großen Zone (Grafik siehe Anlage 3 große Zone):

Kaistraße Raiffeisenstraße (innerhalb) Sophienblatt bis Ringstraße (innerhalb)

Ringstraße Schützenwall Knooper Weg Mittelstraße Holtenauer Straße Brunswiker

Straße Schloßgarten Prinzengarten - Wall

 

Dabei sollten die Zufahrtsstraßen zu den wichtigen Parkhäusern vom Verbot ausgenommen

werden, wie zum Beispiel, der Wall zum Parkhaus Saturn. Des Weiteren wird beauftragt zu prüfen, welche Auswirkungen es nach sich ziehen würde, wenn der Stresemannplatz und Ziegelteich in der mittleren und großen Zone vom Verbot ausgeschlossen werden würden.

 

 

 

Sachstand der Verwaltung

 

Der beschlossene Antrag wurde von der Verwaltung intern vorbesprochen und Zuständigkeiten festgelegt.

 

Durch die Abteilung Verkehr im Tiefbauamt wurde Kontakt über die Geschäftsführung zum Kinder- und Jugendbeirat aufgenommen und das grundsätzliche Vorgehen geklärt.

 

Am 20.11.2017 fand eine Gesprächsrunde mit dem Kinder- und Jugendbeirat und Vertretern der Verwaltung aus dem Stadtplanungsamt und dem Tiefbauamt statt.

Durch den Kinder- und Jugendbeirat wurden die Hintergründe zum Antrag erläutert.

Von Seiten der Verwaltung wurde die Bandbreite von Zuständigkeiten, Belangen und entsprechende Abwägungs- und Kompromisserfordernisse aufgezeigt.

Ein Ergebnis des sehr konstruktiven Gesprächs ist es, die Thematik im Arbeitskreis Verkehrsmarketing (AKVM) auf die Tagesordnung zu setzen, um die Sachverhalte auch mit entsprechenden Interessensvertretungen als Multiplikatoren zu diskutieren.

 

Der Termin mit dem AKVM ist für den 30.01.2018 festgesetzt.

In Abhängigkeit der Termine der Ausschüsse kann darüber mündlich berichtet werden. Darüber hinaus werden die Protokolle des AKVM regelmäßig dem Bauausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

r das weitere Vorgehen wurde am 20.11.2017 mit dem Kinder- und Jugendbeirat vorbesprochen, die Thematik in einer deren Sitzungen unter Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung aufzugreifen und auf Grundlage der Ergebnisse des AKVM zu diskutieren. Die Terminabstimmung soll nach der Sitzung des AKVM stattfinden.

 

 

Eine Kopie der Vorlage geht an den Ortsbeirat Mitte sowie an den Kinder- und Jugendbeirat.

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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